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Würzburg
Sturm "Zeynep": Wann dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben?
Was passiert, wenn Busse und Bahn nicht mehr fahren? Welcher Weg zur Arbeit ist zumutbar? Drei Würzburger Experten für Arbeitsrecht beantworten die acht wichtigsten Fragen.
In welchen Fällen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Sturmwarnung nicht zur Arbeit gehen?
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolfoto) | In welchen Fällen müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Sturmwarnung nicht zur Arbeit gehen?
Claudia Kneifel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:53 Uhr

So langsam lässt der Wind von Tief "Ylenia" laut Deutschem Wetterdienst (DWD) zwar nach. Die Verschnaufpause dürfte jedoch nur kurz sein. Bereits für Freitagmittag wird das nächste Orkantief - "Zeynep" genannt - von den Britischen Inseln kommend erwartet. Der DWD warnt auch in Unterfranken weiterhin vor Unwetter und Sturm.

Doch muss man trotz Unwetterwarnung zur Arbeit gehen? Und was tun, wenn man Angst hat, dass einem auf dem Weg zur Arbeit etwas passiert? Bernd Spengler, Silvia Michel und Marion Deinzer, Anwälte für Arbeitsrecht in Würzburg, klären die wichtigsten Fragen:

Darf ich bei Unwetter zu Hause bleiben?

Nein. Den Weg zur Arbeit müsse grundsätzlich der Arbeitnehmer planen, sagt Spengler. "Ist ein Unwetter angekündigt, muss er etwas früher aufstehen und eventuell andere Verkehrsmittel nutzen, um noch rechtzeitig zur Arbeit zu kommen." Kommt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nicht pünktlich oder bleibt ganz zu Hause, habe er oder sie für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn.

Bernd Spengler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg.
Foto: Kanzlei Spengler | Bernd Spengler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Würzburg.

Gibt es auch eine Ausnahme von diesem Grundsatz?

Laut Spengler dürfen Beschäftigte nur dann zu Hause bleiben, wenn das Unwetter ein derartiges Ausmaß erreicht, dass öffentlich davor gewarnt wird, auf die Straße zu gehen und die Bevölkerung aufgefordert wird, das Haus nicht zu verlassen. Logischerweise müsse der oder die Beschäftigte den Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren, sagt der Anwalt. Denn die Unwetterwarnung könne zwar für den Wohnort des Arbeitnehmers gelten - nicht jedoch für den Betriebssitz.

Kann ich mir für den Sturmtag Urlaub nehmen?

"Wer an solch einem Tag Urlaub nehmen möchte, sollte dies so früh wie möglich mit seinem Arbeitgeber absprechen", sagt Anwältin Marion Deinzer von der Kanzlei Heese, Nied, Deinzer. Der Urlaub müsse nur dann gewährt werden, wenn Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer nicht Vorrang haben und keine "dringenden betrieblichen Erfordernisse" vorliegen. Es sei eine Frage des Einzelfalls, ob so kurzfristig Urlaub gewährt werden kann. In manchen Fällen könnten Fehlzeiten auch mit Überstunden verrechnet werden.

Marion Deinzer ist Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Würzburg.
Foto: Knud Dobberke | Marion Deinzer ist Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Würzburg.

Bekomme ich meinen Lohn, obwohl ich nicht arbeite?

Anwalt Bernd Spengler: "Nur wenn bedingt durch das Unwetter beispielsweise der Strom im gesamten Betrieb ausfällt und deswegen die Arbeit unmöglich ist, erhält der Arbeitnehmer weiterhin seinen Lohn." Man spreche dann vom sogenannten Betriebsrisiko, das vom Arbeitgeber zu tragen sei. Können Beschäftigte also zur Arbeit kommen, der Arbeitgeber kann die Arbeit aber nicht ermöglichen, wird weiterhin der Lohn bezahlt.

Darf ich mein Kind aufgrund des Sturms zu Hause lassen und so die Schulpflicht aussetzen?

"Nein, grundsätzlich nicht. In der Regel dürfen die Kinder nur zu Hause bleiben, wenn die Schließung der Schule von offizieller Seite verkündet wurde", sagt Anwältin Silvia Michel von der Kanzlei Spengler und Kollegen. Nur im Ausnahmefall, das heißt bei extremen Unwetterlagen vor Ort (zum Beispiel Hochwasser), könnten Eltern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zu Hause behalten. In letzterem Fall sollten die Eltern die Schule allerdings unverzüglich informieren.

Silvia Michel ist Anwältin in der Kanzlei Spengler und Kollegen.
Foto: Kanzlei Spengler und Kollegen | Silvia Michel ist Anwältin in der Kanzlei Spengler und Kollegen.

Was passiert, wenn ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln viel zu spät zur Arbeit komme?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten dafür zu sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, erklärt Marion Deinzer. Das heißt, Beschäftigte müssen unter Umständen mehr Wegzeit als üblich einplanen. "Wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Unwetters zu spät zur Arbeit kommt, hat er keinen Anspruch auf Lohnzahlung für die ausgefallene Arbeitszeit", sagt die Anwältin. Und: Der Arbeitgeber sollte in jedem Fall so früh wie möglich über die Verspätung informiert werden.

Was tun, wenn Bus und Bahn gar nicht mehr fahren?

Auch in diesem Fall dürfen Beschäftigte nicht einfach zu Hause bleiben. "Man muss im Zweifelsfall früher aufstehen und eine längere Fahrtzeit oder alternative Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit einplanen", sagt Deinzer. Das gelte auch, wenn die Bahn den (Fern-)Verkehr einstellt.

Kann ich mich im Notfall krank melden?

"Nein, denn in diesem Fall ist man ja nicht tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt", sagt Anwalt Bernd Spengler. Im schlimmsten Fall könne der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer in einem solchen Fall der Täuschung die Kündigung drohen. "Die Rechtsprechung ist hier mittlerweile strenger."

 
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Kommentare
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  • aweis
    Seit wann ist Eigenverantwortung eigentlich so aus der Mode gekommen?
    Warum brauchen wir anscheinend immer jemanden, der uns sagt, was zu tun ist? Und möglichst noch eine Lösung anbietet, die für mich nur Vorteile hat?
    Natürlich muss ich erstmal meine Arbeitsleistung auch bei äußeren widrigen Umständen erbringen!

    Ist es ein Problem, das vorher persönlich mit seinem Chef abzusprechen?
    Und wenn ich zur Arbeit fahren muss, muss ich mich kümmern, dass das klappt.
    Kann ich im Homeoffice arbeiten, habe ich vielleicht Glück. Fällt dort aber wegen Unwetters der Strom aus, muss ich die Arbeit auch nachholen. Mein Risiko.

    Das einzige Ziel menschlicher Existenz scheint mir mittlerweile das Leben auf dem Ponyhof zu sein.
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    • Antworten
  • 1958kosb
    Eigenverantwortung?
    Sind Sie wahnsinnig, dann bin ich ja selber schuld wenn was passiert.
    Geht so gar nicht, es müssen immer die andern sein.
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  • xycqual13
    Vielen Dank für Ihren Hinweis, da haben Sie natürlich Recht! Wir haben das Foto im Artikel ausgetauscht. Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende, Aurelian Völker (Digitales Management)
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  • Oreus
    Gerade letzteres Mittel wird scheinbar in den letzten Jahren immer öfter genutzt:
    Ich kenne einige Fälle, bei denen eine unangenehme Ansage des Chefs schon dazu führt, dass sich der betroffene Arbeitnehmer schon am nächsten Tag, für gut eine Woche lang, krank meldet.
    Dieses Verhalten finde ich persönlich unsäglich!
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  • clubfan2@gmx.de
    es soll ja Menschen geben
    die fahren nicht nur zur Arbeit,
    sondern für die ist fahren ihre Arbeit...

    dürfen die dann auch zuhause bleiben???

    Wahnsinn aus was man alles ein Problem zimmern kann.
    sind wir wirklich schon eine so verweichlichte Gesellschaft
    das wir uns gar nix mehr zutrauen...

    mit dem nötigen Respekt vor der Wetterlage,
    egal ob Wind , Schnee oder sonstiges
    ist jede Fahrt machbar...

    Gruß von jemand der heute 200km gefahren ist...
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  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber wird wohl Verständnis dafür haben wenn seine Leute im Extremfall nicht zur Arbeit kommen. Heute war aber bei uns kein Extremfall, grad mal 100km/h waren maximal angesagt, Wanstufe Orange bei unwetterzentrale.de und dwd.de. Das kann man aushalten.
    Als 2007 Kyrill mit höchster Alarmstufe daher kam habe ich, als Abteilungsleiter, meine Leute und mich nach Hause geschickt.
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