Unterfranken
Corona-Regeln: Was gilt seit 1. März?
Die Sorgen vor einer dritten Corona-Welle sind groß. Dennoch gibt es ab März erste Lockerungen. Was jetzt gilt, was inzwischen wieder erlaubt wurde und was noch verboten bleibt.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellt zwar eine Lockerung der Kontaktregeln, Öffnungen im Handel und mehr Präsenz- und Wechselunterricht auch an weiterführenden Schulen in Aussicht - dies allerdings nur in Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen stabil unter 35 liegt. "Wir wollen schützen und atmen zugleich", so Söders derzeitige Leitlinie. Der aktuelle Lockdown auf Bundesebene gilt noch bis 7. März. Über den weiteren Anti-Corona-Kurs wird in der ersten Märzwoche zunächst die Ministerpräsidentenkonferenz beraten. Die aktuellen Corona-Regeln und möglichen Lockerungen in Bayern im Überblick:
Lockerungen seit 1. März
- Baumärkte, Garten und Blumen: Überall in Bayern haben seit Montag, 1. März, Baumärkte, Gärtnereien, Gartenmärkte, Baumschulen und Blumenläden geöffnet. Söder hält diese Lockerung für notwendig: "Sonst wird dieses ganze Blumengeschäft nur bei Discountern stattfinden, und dann werden die Discounter überrannt."
- Friseure und Körperpflege: Friseure haben seit 1. März auch wieder geöffnet - unter strengen Auflagen. Auch andere körpernahe Dienstleistungen sind wieder möglich, die zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind. Dabei handelt es sich vor allem um Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege. Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt.
- Musikschulen: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet, ist seit 1. März in Musikschulen Einzelunterricht wieder möglich. Dabei ist der Mindestabstand zu wahren und - soweit das für das betreffende Musikinstrument möglich ist - von Schülern und vom Personal Maske zu tragen.
Was war vor März bereits erlaubt?
- Geschäfte dürfen seit Januar mit Click & Collect ihre Waren verkaufen.
- Die Ausgangssperre gilt seit dem 15. Februar nur noch in Landkreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100. In Unterfranken liegen derzeit alle Gebiete darunter (hier geht's zu den aktuellen Zahlen). Zudem wurde der Beginn von 21 Uhr auf 22 Uhr verschoben. Das Ende blieb bei 5 Uhr morgens.
- Die Regel für einen auf 15 Kilometer eingeschränkten Bewegungsradius um den Wohnort ab einer Inzidenz über 200 gilt bereits seit einem Gerichtsentscheid Ende Januar nicht mehr.
- Seit 22. Februar können überall dort Kitas öffnen und Grundschulen in den Wechselunterricht gehen, wo die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Die Abschlussklassen waren teilweise bereits seit Anfang Februar im Wechselunterricht zurück in den Schulen, dies wurde auf die Abschlussklassen aller weiterführenden und berufsbildenden Schulen erweitert.
- Fahrschulen in Bayern konnten ebenfalls ab 22. Februar wieder öffnen.
Was ist bei niedrigen Inzidenzen in Aussicht?
- Über eine Lockerung der immer noch geltenden Kontaktregeln mit einer Ausdehnung auf zwei Haushalte oder fünf Personen wird in der ersten Märzwoche entschieden, was dann wohl frühestens ab 7. März umgesetzt werden würde. Bis dahin ist das Treffen mit nur einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt (Kinder bis drei Jahre sind von der Regel ausgenommen).
- In Regionen, die dauerhaft unter dem Sieben-Tage-Inzidenzwert 35 bleiben, werde man "den Handel natürlich öffnen - mit Maske und Quadratmeter-Begrenzungen", so Söder. Bei höheren Zahlen seien dann etwa "Click and Meet"-Angebote möglich, also mit Terminvergabe.
- Für eine Öffnung in den derzeit fast komplett geschlossenen Bereichen Sport und Kultur nannte Söder "ähnliche Maßstäbe" als Voraussetzung - die Werte 35 und 50. Neue, niedrigere Schwellenwerte lehnt er noch ab. Konkrete Zeitpläne für Lockerungen sollen bundesweit abgestimmt werden.
Was ist noch unsicher?
- Bei niedrigen Inzidenzen könne man künftig an den Grundschulen vom Wechsel- in den Präsenzunterricht übergehen, so Söder. Zudem könne es dann in weiteren Klassenstufen Wechselunterricht geben, beginnend etwa mit Klasse elf und weiteren Vor-Abschlussklassen.
- Bei Gastronomie und Hotellerie ist Söder weiterhin zurückhaltend: "Wir haben auch im letzten Jahr dort als letztes das Ganze geöffnet, und auch da übrigens mit Vorstufen im Außenbereich. Dies ist aber im Moment nicht beurteilbar, wann das entsprechend sein kann."
- Für Ostern wollte Söder ebenfalls weiter keine Prognose wagen: "Der Osterurlaub ist weder jetzt abzusagen noch sicher zu gestalten."
Welche Einschränkungen gelten außerdem noch?
- Die Ausgangsbeschränkungen sind nach wie vor in Kraft. Demnach dürfen Menschen in Bayern seit Dezember Wohnungen und Häuser nur mit "triftigem Grund" verlassen. Dieser Begriff ist jedoch recht weit gefasst, darunter fallen beispielsweise der Weg zur Arbeit, zum Arzt sowie zum Einkaufen, Besuchen anderer Personen oder Bewegung an der frischen Luft.
- Maskenpflicht: Seit Mitte Januar gilt in Bayern im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine FFP2-Maskenpflicht. In vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen gilt beim Kontakt mit Bewohnern ebenfalls eine Maskenpflicht. FFP2-Masken sind auch im Gottesdienst zu tragen. Wo keine explizite FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben ist, sind Stoffmasken erlaubt. So etwa am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Gebäuden. Zudem kann in einigen Kommunen punktuell zusätzlich eine Maskenpflicht gelten, etwa bis zunächst 7. März in Würzburg.
- Alkoholverbot: In Bayern können Kommunen selbst die Plätze auf ihrem Gemeindegebiet definieren, auf denen der Konsum von Alkohol verboten ist.
- Auslandsverkehr: Die Grenzkontrollen an den Übergängen zu Tschechien und dem österreichischen Bundesland Tirol wurden bis 3. März verlängert. Die seit dem 14. Februar geltenden Verbote und Regeln für Einreisen von dort werden unverändert beibehalten. Das heißt: Nur Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland dürfen einreisen. Ausnahmen gibt es für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test mitführen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
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Und jeder soll rücksichtslos mitmachen, damit er nicht sagen muss wenn die K... am dampfen ist hätte er nichts davon gehabt.
Wenn wir sowieso mehrheitlich sehenden Auges unaufhaltsam in den Abgrund rennen sollte jeder seinen Spaß dabei haben und auch die Vernünftigen die Säue rauslassen.
Wäre doch schade wenn nur die Doofen sich amüsieren. Also Nur noch Egoismus!!!
England ca. 20 Millionen
Deutschland ca. 6 Millionen.
Oder wäre Ihr Vorschlag, die Lebensmittelmärkte auch zu schließen? Dann würde Attila doch noch recht behalten und wir lösen eine Hungersnot aus.
Es gillt eben das Risiko abzuwägen. Und Lebensmittel einkaufen ist dann doch sicherer, als das Risiko daheim zu verhungern.
Ändert aber nichts an der Grundsätzlichen Tatsache, das diese Läden in erster Linie Grundbedürfnisse befriedigen und daher offen zu halten sind.
und kann gut mal 14 Tage darauf verzichten
Lebensmittel einzukaufen...
wir sind nur verwöhnt
das es ALLES..IMMER
im Überfluss gibt...
(Tschuldigung, das konnte ich mir grad nicht verkneifen...)