Nagelstudios und Schönheitssalons dürfen am 1. März nach dem coronabedingten Lockdown in Bayern wieder öffnen. Neben Friseurbesuchen können dann auch andere "körpernahe Dienstleistungen" wieder angeboten werden. Was darunter zu verstehen ist, hat das bayerische Gesundheitsministerium nun auf Nachfrage der Redaktion präzisiert.
Dem Beschluss des Ministerrats zufolge dürfen Betriebe wieder öffnen, die "zum Zweck der Körperhygiene und Körperpflege erforderlich sind". Aufgezählt werden Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege.
Unklar war zunächst, ob Kosmetiker und Nagelstudios ihr volles Leistungsspektrum anbieten dürfen. Die Formulierung, die Behandlung müsse dem "Zweck der Körperhygiene und Körperpflege" dienen, sorgte für Interpretationsspielraum. "Die Entscheidung, wann eine Behandlung hygienisch notwendig ist, obliegt letztlich den Fachbetrieben", sagt Helmut Drees. Der Vorsitzende des Verbands Cosmetic Professional (VCP) vertritt Unternehmen der Dienstleistungskosmetik. Er nimmt eine "gewisse Unsicherheit" in der Branche war, welche Leistungen nun tatsächlich angeboten werden können. Dies treffe auf Kunden und Kosmetikerinnen gleichermaßen zu.
Auf Anfrage dieser Redaktion stellte das Gesundheitsministerium klar: Nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege ist wieder möglich. "Nagelstudios, Kosmetikbetriebe und Fußpfleger dürfen also ihr gesamtes Leistungsspektrum wieder anbieten, da ihre Dienstleistungen überwiegend hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind", so ein Sprecher.
Gelassenheit trotz wenig Vorlauf
Yvonne Dürr ist Inhaberin von "Nails & Beauty" in Würzburg und atmet auf, weil sie endlich wieder mit der Fuß- und Nagelpflege loslegen darf. Seit 1. November war ihr Geschäft wegen des Lockdowns geschlossen.
"Wir hätten nicht gedacht, dass es jetzt so schnell geht", sagt Dürr angesichts der Lockerungen. Dass sie weniger als eine Woche Vorlauf bis zur Öffnung hat, nimmt sie gelassen hin. "Das war nach dem ersten Lockdown ja auch schon so." Viele Kunden hätten schon angerufen, um Termine zu vereinbaren. Stammkunden informiert die Inhaberin über die Öffnung.
Trotz des Lockdowns erlaubt waren auch bisher schon medizinisch notwendige Dienstleistungen der Fußpflege. Doch nicht alle Kunden mit brüchigen Nägeln erfüllen Dürr zufolge die Anforderungen für ein Attest. "Wir machen nicht nur trendige Muster für junge Leute. Auch Ältere gehören zu unserer Kundschaft, die sich die Fußnägel nicht selbst feilen können", sagt sie. Deshalb sei es gerechtfertigt, dass nicht nur Friseure, sondern auch Nagelstudios wieder öffnen dürfen.
In Bayern wurden 2019 nach Angaben aus dem Statistischen Unternehmensregister insgesamt 14 300 Betriebsstätten im Bereich "Friseur- und Kosmetiksalons" gezählt. Hierunter fallen auch Nagelstudios und Betriebe, die Gesichtsmassage, Maniküre, Pediküre und Schminken anbieten. Auf Unterfranken entfielen davon 1457 solcher Betriebe. Auch Schönheitsbehandlungen im Gesicht sind dort ab 1. März wieder erlaubt.
Seitens des Gesundheitsministeriums heißt es dazu: "Die Maskenpflicht entfällt bei Kunden nur, soweit die Art der Dienstleistung sie nicht zulässt." Im Kosmetikstudio von Birgit Baumann aus Schweinfurt trifft das auf viele Anwendungen zu. Neben Anti-Aging-Behandlungen bietet sie unter anderem auch das Färben von Augenbrauen und Wimpern sowie Permanent Make-up an. Im März ist sie schon komplett ausgebucht.
Bedenken vor möglicher Ansteckung mit Corona
Einerseits freut sich Baumann, ihre Stammkundinnen bald wiederzusehen. Andererseits hat sie Bedenken sich anzustecken, weil Kunden bei vielen Anwendungen keine Maske tragen können und sie direkt über deren Gesicht arbeitet. Nicht nachvollziehen kann die Kosmetikerin, dass Tätowierer noch nicht öffnen dürfen, obwohl dort für Kunden und Dienstleister ein besserer Schutz vor Coronaviren möglich sei.
Wann Tätowierer, Solarien und Wellness-Massagen oder gar Bordelle wieder öffnen dürfen, beantworten weder das bayerische Gesundheitsministerium noch das Wirtschaftsministerium. "Tätowierstudios, Piercingstudios und (Wellness-)Massagesalons sind weiterhin geschlossen zu halten, da ihre körpernahen Dienstleistungen nicht hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind", sagt der Sprecher des Gesundheitsministeriums.