Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes fielen am Wochenende eine ganze Reihe bislang bundesweit geltender Corona-Beschränkungen grundsätzlich weg. Dennoch bleibt ein Teil der Regelungen in Kraft. Der Freistaat Bayern nutzt nämlich die Möglichkeit, für eine Übergangszeit bis zum 2. April an Auflagen festzuhalten. Was im Einzelnen ab diesem Samstag, 19. März, in Bayern gilt.
Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt vorerst weiter wie bisher, so unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften, in der Gastronomie abseits vom Platz sowie bei Kulturveranstaltungen.
Kontaktbeschränkungen
Alle Kontaktbeschränkungen im Privaten fallen ab 19. März weg. Das gilt auch für Ungeimpfte. Ebenso gibt es keine Kapazitätsobergrenzen mehr - etwa bei Kultur- und Sportveranstaltungen. Im Einzelnen müssen aber bestimmte Zugangsregeln (3G, 2G, 2G plus) beachtet werden.
Schule
Ab Montag, 21. März, entfällt die Maskenpflicht in den Grund- und Förderschulen am Platz im Klassenzimmer. Voraussetzung dafür sind PCR-Pooltests. Freiwilliges Maske-Tragen ist erlaubt. Ab Montag, 28. März, müssen auch Fünft- und Sechstklässler keine Maske mehr im Unterricht aufziehen. Auch bei schulischen Ganztagesangeboten und der Mittagsbetreuung entfällt die Maskenpflicht am Platz, in den Gängen und Treppenhäusern der Schulen gilt sie aber nach wie vor, für die höheren Klassen weiterhin auch im Klassenzimmer.
Achtung: Sobald in einer Klasse, die von der Maskenpflicht befreit ist, eine Corona-Infektion bekannt wird, gilt die Maskenpflicht wieder für fünf Tage.
Kindertagesstätten
Mädchen und Buben, die eine Kita besuchen, müssen weiterhin dreimal die Woche getestet werden. Die Verpflichtung, die Kinder in festen Gruppen zu betreuen, ist aufgehoben.
Hochschulen, außerschulische Bildung
Hier gilt die 3G-Regelung für den Zugang: Das heißt, wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test vorlegen.
Arbeitsplatz
Die 3G-Regelung beim Zugang zum Arbeitsplatz entfällt, ebenso die gesetzliche Homeoffice-Pflicht. Die Betriebe sind aufgefordert, den Infektionsschutz eigenständig für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu regeln.
Pflegeheime und Krankenhäuser
Die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen brauchen weiterhin zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft sind. Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen.
Gastronomie
In Restaurants und Hotels gilt für den Zugang die 3G-Regelung, das heißt Geimpfte, Genesene und Getestete dürfen kommen. Außerhalb vom Sitzplatz gilt die Maskenpflicht.
Körpernahe Dienstleistungen
Für den Zugang zu Friseur- und Kosmetiksalons sowie Nagelpflege- und Tattoostudios gilt ebenfalls die 3G-Regel.
Freizeit- und Kulturveranstaltungen
Bei Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit gilt für den Zugang die 2G-Regelung, das heißt Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein. Die Kapazitätsobergrenzen entfallen. In Kinos und Theatern müssen Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Platz weiterhin eine FFP2-Maske tragen.
Sport und Musik
Wer selbst Sport betreibt, egal ob in der Vereinshalle oder im Fitnessstudio, muss geimpft, genesen oder getestet sein (3G). Kinder, die regelmäßig in der Schule getestet werden, brauchen keine zusätzlichen Nachweise. 3G gilt auch für das Mitwirken und Proben beim Laientheater, in Chören oder Musikvereinen. Beim Besuch von Schwimmbädern und Saunen gilt die 2G-Regel.
Gottesdienste
Die gesetzlichen Auflagen für den Gottesdienst-Besuch entfallen. Allerdings können Kirchen und Religionsgemeinschaften eigenständig Zugangsbeschränkungen festlegen.
Veranstaltungen und Messen
Für Besucherinnen und Besucher von Zoos, Messen und Kongressen sowie bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen (zum Beispiel Familienfeiern in öffentlichen Räumen) gilt weiterhin 2G, das heißt, nur Geimpfte und Genesene haben Zugang.
Bibliotheken und Museen
Wer Ausstellungen besuchen oder in einer Bibliothek Bücher ausleihen möchte, der muss die 3G-Regel beachten.
Clubs und Diskotheken
Zugang zu Diskotheken erhält nur, wer geimpft oder genesen ist und zudem einen negativen Test vorlegen kann (2G plus).
Volksfeste und Jahrmärkte
Volksfeste und Jahrmärkte dürfen wieder ohne Zugangsbeschränkungen stattfinden. Lediglich Festzelte werden wie Gaststätten nach der 3G-Regel behandelt.
Party auf Würzburger Frühjahrsvolksfest vom 26. März bis 10. April 2022
ich zitiere Sie: "fallen ab Samstag, 19. März, eine ganze Reihe bislang bundesweit geltender Corona-Beschränkungen grundsätzlich weg."
Nein, die fallen eben nicht ab Samstag weg, sondern sie gelten bis einschließlich Samstag, 19. März 2022.
Das heißt, die Corona-Beschränkungen fallen erst ab Sonntag, 20. März 2022, weg.
Bitte um Berichtigung wie es einer seriösen Zeitung würdig wäre.
Das schlimmste daran ist, dass sich die SPD, und die Grünen, sozusagen vom kleinsten Koalitionspartner, so einfach durch die Manege führen lassen!
Diese Koalition hat keine Zukunft: Im Gegenteil die ist schädlich für Deutschland!
Hier geht es scheinbar nur um Macht-Politik! Ich möchte nicht wissen, wie oft diese FDP intern schon die beiden anderen Parteien damit erpresst hat, die Koalition platzen zu lassen, wenn die nicht Recht bekommt. Das wäre ja auch historisch gesehen, nicht ungewöhnlich...
Doch mittlerweile gerieren sich Politiker, wie z.B. dieser unsägliche Herr Buschmann so, als hätten sie 90% Zustimmung in der Bevölkerung... Doch sie sind auch in der Ampel immer noch die kleinste Partei, und sind aus diesen "Fast Drei Prozent" noch kaum herausgewachsen...
Aber Schaden können sie da schon massiv an der deutschen Bevölkerung anrichten!
Ich kann nur hoffen, dass diese Ampel sehr bald zerbrechen wird! Denn jetzt zeigt die FDP ihr wahres Gesicht!
Das ist das Wesen der parlamentarischen Demokratie, dass die Nichtwähler in ihrem Willen nicht wahrgenommen werden (können).
Wer seine Verantwortung als Wähler nicht wahrnimmt kann schwerlich erwarten, dass seine Interessen vertreten werden. Die Demokratie lebt von Beteiligung, nicht von trotziger Verweigerung.
Und das ist auch gut so.
@winnem, Ihre Partei (wahrscheinlich CDU/CSU) ist genauso auf Zwergen Maß geschrumpft.
Also ein bisschen Demut währe angebracht.