zurück
Würzburg/Schweinfurt
Corona-Regeln: Müssen Kino- und Theaterbesucher in Bayern eine Maske tragen?
Eine etwas missverständliche Darstellung auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums hat für Verunsicherung gesorgt. Was in Kinos, Theatern oder bei Konzerten im Freistaat gilt.
Theaterbesucher, wie hier im Krimikeller in Rothenfels (Lkr. Main-Spessart), müssen weiterhin Maske tragen.
Foto: Tabea Goppelt | Theaterbesucher, wie hier im Krimikeller in Rothenfels (Lkr. Main-Spessart), müssen weiterhin Maske tragen.
Michael Czygan
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:42 Uhr

Gar nicht so einfach, bei all den Regelungen zu Corona noch durchzusteigen. Aber jetzt stellt das bayerische Gesundheitsministerium klar: Besucherinnen und Besucher, die eine Theatervorstellung, ein Konzert, das Kino oder eine Sportveranstaltung besuchen, müssen am Platz Maske tragen.

Eine Veröffentlichung auf der Homepage des Gesundheitsministeriums hatte bei Leserinnen und Lesern für Verunsicherung gesorgt. Dort stand unter der Überschrift "Kultur- und Freizeiteinrichtungen" auch der Satz "Maskenpflicht entfällt". Dieser aber bezieht sich laut einer Ministeriumssprecherin allein auf Clubs und Diskotheken. Dort gilt die 2G-Plus-Regel. Das heißt, nur vollständig Geimpfte und Genesene, die noch dazu einen negativen Test vorweisen können oder geboostert sind, werden eingelassen. Sie dürfen dann die Maske abnehmen.

Für alle Zuschauerinnen und Zuschauer von Kultur- und Freizeitveranstaltungen fällt die Maskenpflicht nur dann weg, wenn zwischen den Plätzen mindestens 1,5 Meter Abstand liegt. Nachdem in Kinos und Theatern aber die Kapazitätsbeschränkungen gefallen sind, ist dies in aller Regel nicht der Fall. Deshalb muss dort eine FFP2-Maske getragen werden.

Regelungen gelten bis zum 2. April

Für den Zugang zu Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen, Tagungen und Freizeiteinrichtungen, einschließlich Bäder und Saunen, gilt die 2G-Regelung. Es haben also nur Geimpfte und Genesene Zugang. 3G gilt bei der eigenen sportlichen Betätigung (egal ob im Verein oder im Fitnessstudio) und beim Besuch von Bibliotheken und Museen. Das heißt, hier dürfen auch Ungeimpfte kommen, wenn sie negativ getestet sind.

All diese Regelungen gelten noch bis Samstag, 2. April. Wie es dann weitergeht, muss die bayerische Staatsregierung in der kommenden Woche entscheiden.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Schweinfurt
Michael Czygan
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit
Coronavirus
Kinos
Konzerte und Konzertreihen
Theaterbesucher
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • J. B.
    Da muss doch nicht immer ein Gesetz her. Wer logisch denken kann setzt sich momentan in gar kein Kino und wenn dann nur mit Maske. Gaststätte ohne Maske am Platz ist hochgefährlich anders geht es ja beim Essen nicht.
    Das muss halt jeder selbst entscheiden.
    Vom Infektionsgeschehen her gehören alle Restaurants innen geschlossen.
    Traut sich aber kein Politiker.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. H.
    So ein Quatsch! Mit Ihrer Denkweise können Sie sich die nächsten 10 Jahre im Keller einschließen!
    Die Intensivmedizin ist nicht überlastet! Das war/ist das große Ziel!
    Also weg mit den Vorboten und Masken! Wer sich weiterhin freiwillig schützen will, kann dies ja tun!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. B.
    Wer redet von Einschließen.
    Aber Abstand und Maske wird es in Innenräumen weiter geben. Österreich führt es ja auch wieder ein.
    Solange wir keine 95 % Impfquote haben wird uns das noch ihre genannten 10 Jahre begleiten.
    Die Krankenhäuser sind übrigens überlastet , ich rede nicht alleine von den Intensivstationen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. A.
    Restaurants innen kann man/frau nicht schliessen, weil es diese nicht gibt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • J. B.
    falsch ausgedrückt, "Innenbereich"
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Naja, das dicke Ende kommt zum Schluss!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten