Die Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen. Die Schulen starten in Bayern am Dienstag, 13. September, die ersten Kitas öffnen bereits wieder. Welche Corona-Maßnahmen gelten noch? Ein Überblick:
Gelten in Schulen und bei der Kinderbetreuung überhaupt noch spezielle Corona-Regeln?
Kinder und Jugendliche zeigen in aller Regel "eher milde Verläufe", wenn sie sich mit der Omikron-Variante des Coronavirus infizieren. "Ein gleichbleibendes Infektionsgeschehen vorausgesetzt, sind deshalb verpflichtende Maßnahmen wie Masken oder Tests bis auf Weiteres nicht vorgesehen", heißt es beim Kultusministerium in München. Das gilt laut Bayerischem Familienministerium auf für Kitas und ähnliche Einrichtungen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen bräuchten jedoch "ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept".
Werden Tests zum Ferienende empfohlen?
Ja. "Die Erfahrung hat gezeigt, dass es gerade nach dem Sommerurlaub zu einer höheren Infektionsrate kommen kann", erinnert das Familienministerium. Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen werde daher empfohlen, "nach der Schließzeit im Sommer für einen Zeitraum von zwei Wochen Selbsttests zur freiwilligen Testung von Kindern und Beschäftigten auszugeben". Wünschenswert seien drei Tests pro Woche.
Bei Bedarf könnten die Einrichtungen dafür kostenlose Selbsttests bei den Kreisverwaltungsbehörden besorgen: Insgesamt könnten "pro betreutem Kind bzw. pro Beschäftigtem bis zu sechs Selbsttests für die dreimal wöchentliche Testung über zwei Wochen" bereitgestellt werden. Spezielle Tests für Kinder, wie die sogenannten Lolli-Tests, stünden dabei nicht zur Verfügung. "Die Selbsttests werden eigenverantwortlich zuhause durchgeführt."
Auch das Kultusministerium empfiehlt, dass sich die Schülerinnen und Schüler "unmittelbar vor dem ersten Schultag im neuen Schuljahr testen" – sei es zuhause mit einem Selbsttest oder per Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum, einer Apotheke oder beim Hausarzt. Allerdings sind Antigen-Schnelltests seit Juni in der Regel kostenpflichtig – auch für Kinder, die älter als fünf Jahre sind.
Wird auch zum Maske-Tragen geraten?
Zumindest teilweise. Ausdrücklich rät das Kultusministerium zum Tragen einer Maske "vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule" – also Gänge, Treppenhäuser oder Pausenhalle – "sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht". Generell könne im Unterricht immer "freiwillig eine Maske getragen werden".
Kita-Kinder betrifft eine Maskenpflicht ohnehin nicht. Auch für Beschäftigte in den Einrichtungen "besteht keine gesetzliche Regelung", die das Tragen einer Maske vorschreibt, so das Familienministerium. Gleiches gelte für externe Personen, wie Eltern. Aber: Eine Maskenpflicht für Eltern könne "im Rahmen des Hausrechts durch den Einrichtungsträger bzw. die Einrichtungsleitung vorgesehen werden".
Was ist, wenn mein Kind Erkältungssymptome hat?
Das Kultusministerium erklärt kurz und knapp: "Wer krank ist, bleibt zuhause." Und zwar unabhängig davon, ob ein Corona-Verdacht besteht. "So können Ansteckungen in der Schule wirksam verhindert werden."
Diffiziler ist es in der Kita: Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungssymptomen wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber, wird ein Besuch der Einrichtung "für Kinder nur angeraten, wenn die Eltern eine Bestätigung vorlegen, dass das betreffende Kind nach Auftreten der Symptome" negativ auf das Coronavirus getestet wurde. "Bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache" oder "bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern" sei ein Kita-Besuch dagegen "ohne Test möglich". Erkrankte Kinder, die etwa unter Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Gliederschmerzen, Erbrechen oder Durchfall leiden "sollten erst wieder zugelassen werden, wenn sich ihr Allgemeinzustand gebessert hat" und sie "mindestens 48 Stunden symptomfrei sind".
Was wird noch empfohlen?
Das Kultusministerium verweist auf "Basis-Hygienemaßnahmen": Klassenräume mindestens alle 45, besser alle 20 Minuten lüften, regelmäßiges Händewaschen, Husten- und Niesetikette sowie Abstand halten.
Was gilt im Schulbus?
"Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht", so das Kultusministerium. Im sogenannten freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, werde das Tragen einer Maske empfohlen.
Die Selbsttests sind für ihre ungenaue bzw. „verspätete“ Erkennung gerade neuerer Virusvarianten berüchtigt. Dreimal pro Woche geht keiner zum Antigen-Schnelltest – der im Übrigen auch wieder kostenpflichtig ist …
Ist der Husten allergisch (woher weiß man das?) oder nur „gelegentlich“ (wie oft darf man da husten?) , dann braucht es keinen Test. Lüften alle 45 Minuten, besser alle 20 Minuten …?
Und dann mein persönliches Highlight: „Abstand halten“! In der Schule! Was für ein genialer Ratschlag …
Soviel Hilflosigkeit nach über zwei Jahren Pandemie … heulen könnte man!
Unser Sohnemann war vor den Ferien eine Woche mit der kompletten Jahrgangsstufe auf Klassenfahrt … und am Ende waren über 10% der Teilnehmer positiv – und haben das auch nochmal fleißig im näheren familiären und sozialen Umfeld weiterverteilt. Das Zeug ist ansteckend wie nur was …
Ich hoffe, dass ich nicht Recht behalte – aber der Winter wird heftig!