Spätestens seit dieser Woche stellt sich wieder die Frage, welche Corona-bedingten Einschränkungen im Herbst und Winter auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett einen Entwurf für neue Corona-Auflagen für die Monate Oktober bis April auf den Weg gebracht, darunter weitergehende Regeln zu Masken und Tests. Möglich wäre demnach zum Beispiel eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants.
Solche Maßnahmen sollen die Länder verhängen und ausweiten können – nach welchen Kriterien lässt der Entwurf jedoch offen. Überlegt die bayerische Staatregierung also schon, ab welchen Inzidenzwerten oder ab welcher Krankenhausauslastung strengere Regeln erlassen werden?
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek: Keine "Lex-Lauterbach"
"Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch offen, wann welche Maßnahmen ergriffen werden", erklärt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München auf eine entsprechende Anfrage der Redaktion. Schließlich hingen die Maßnahmen von der Entwicklung der Corona-Lage ab. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) habe jedoch bereits "deutlich gemacht, dass es keine 'Lex-Lauterbach' gibt, wonach alle Maßnahmen aus dem Werkzeugkasten des Bundes unweigerlich ergriffen werden müssen".
Gleichzeitig fordere Bayern "eine Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes", über das der Bundestag am 8. September abstimmen soll, so der Sprecher weiter. Die Länder benötigten "klare Leitplanken, wann sie welche Maßnahmen anwenden". Und man brauche "Orientierung, wie die unterschiedlichen Parameter" – also etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder Hospitalisierungsraten – "untereinander gewichtet werden". Holetschek erklärte dazu bereits, der Bund wälze die Verantwortung auf die Länder ab. "Ich sehe die Gefahr, dass dabei ein Flickenteppich an unterschiedlichen Bewertungen und Regelungen in den Ländern herauskommt."
Maskenpflicht in Innenräumen: Kritik an Ausnahmen für negativ Getestete
Außerdem stößt man sich in Bayern vor allem an einer Ausnahmeregelung: Würde nämlich eine Maskenpflicht in Restaurants, Theatern oder anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen eingeführt, sollen laut dem Bundes-Entwurf Personen, die über einen aktuellen Testnachweis verfügen, davon befreit werden. "Solche Ausnahmen sind in der Praxis kaum umsetzbar", sagt Holetschek. "Die Gastwirte und Veranstalter können im laufenden Geschäft kaum kontrollieren, wer nun eine Maske tragen muss und wer nicht."
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga äußerte sich bereits besorgt über die Regierungspläne. "Mit Blick auf die drohenden Maßnahmen befürchtet die Branche erneut Umsatzverluste wie im letzten Winter", sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Zwischen November 2021 und März 2022 habe die Branche wegen Zugangsregelungen und weiterer Auflagen "massive Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent" gehabt.
Auch Ärztepräsident Klaus Reinhardt fordert "klaren Kriterienkatalog"
Entspannter ist man beim Handelsverband. "Das Infektionsgeschehen wird unterschiedlich verlaufen, pauschale bundesweite Maßnahmen wären daher fehl am Platz", sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth im Interview mit der "Lebensmittelzeitung". Wenn sich die Corona-Lage "zuspitzen sollte, wird der Handel aber wieder eine Maskenpflicht umsetzen – auch wenn das für den Nonfood-Handel problematisch ist".
Unterdessen bekommt Holetschek Unterstützung von Ärztepräsident Klaus Reinhardt. Das "Pandemie-Stufenkonzept ist differenziert und hebt richtigerweise auf die Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes ab", sagte der Präsident der Bundesärztekammer der "Rheinischen Post". "Notwendig ist aber, dass das Gesetz erstens um einen klaren Kriterienkatalog ergänzt wird, ab wann schärfere Eindämmungsmaßnahmen gelten."
Er führte aus: "Der bloße Verweis auf Abwasseranalysen, Inzidenzen und die Surveillance-Systeme des Robert Koch-Instituts reicht nicht aus." Zweitens müsse sichergestellt sein, dass diese Indikatoren bundesweit gelten "und die gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind". Alles andere würde nur wieder zu Verwirrung und Verunsicherung in der Bevölkerung führen, warnte er.
Gilt für Sie, aber nicht für 32 Millionen der Bevölkerung von Deutschland. Wir lernen, von Einzelfällen kann man nicht unbedingt auf die Gesamtheit schliessen. Wie beim Rauchen...