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Fußball
Was Fußballer jetzt zur Abstimmung über den Saisonabbruch wissen müssen
Der Saisonabbruch steht kurz bevor, oder doch nicht? Das hängt vom Ergebnis der Abstimmung ab, die der Bayerische Fußball-Verband startet. Wie es in den nächsten Tagen weitergeht.
Der Bayerische Fußball-Verband lässt seine Mitgliedsvereine abstimmen, ob die Saison 2019/21 nach Paragraf 93 der Spielordnung abgebrochen und gewertet werden soll oder ob es 'nur Aufsteiger, keine Absteiger' geben soll. In beiden Varianten wird die Abschlusstabelle mittels der Quotientenregelung berechnet.
Foto: Heiko Becker | Der Bayerische Fußball-Verband lässt seine Mitgliedsvereine abstimmen, ob die Saison 2019/21 nach Paragraf 93 der Spielordnung abgebrochen und gewertet werden soll oder ob es "nur Aufsteiger, keine Absteiger" geben ...
Jürgen Sterzbach
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:12 Uhr

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat die nächsten Schritte zum Abbruch der Saison 2019/21 bekannt gegeben. Am Dienstag tagte letztmals eine mit diesem Thema befasste Arbeitsgruppe. Am Donnerstagabend trat der Vorstand des mit 1,6 Millionen Mitgliedern und über 4500 Vereinen größten Landesverbandes im Deutschen Fußball-Bund zu einer "außerordentlichen Sitzung" zusammen: um den weiteren "Fahrplan" festzulegen.

Ende März – nachdem der Spielbetrieb witterungs- und coronabedingt seit vier Monaten geruht hatte – nannte der Verband erstmals eine konkrete zeitliche Bedingung für einen Saisonabbruch: Bis zum 3. Mai hätte demnach "ein nahezu uneingeschränkter Trainingsbetrieb" möglich sein müssen, um "möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele" dieser Saison zu Ende bringen zu können.

Noch immer ist kein uneingeschränkter Trainingsbetrieb in Sicht

Mitte April zeichnete sich infolge der politischen Beschlüsse ab, dass diese Frist nicht mehr zu halten war, nachdem die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern bis zum 9. Mai verlängert worden war. In einer am 13. April vom BFV veröffentlichten Mitteilung stellte der für den Spielbetrieb zuständige Jürgen Faltenbacher fest, dass es nun "de facto nicht mehr möglich" sei, die restlichen Spiele noch durchführen zu können.

Seit Anfang Mai steht nun fest, dass auch die am 10. Mai in Kraft tretende und bis zum 6. Juni gültige Verordnung weiterhin keinen "nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb" zulässt. Daher leitete der BFV "die nächsten Schritte" ein, heißt es in der aktuellen Mitteilung, die über die Beschlüsse des Vorstands informiert.

Der Verband werde aber weiterhin, wie auch zuvor mehrfach kommuniziert, erst nach "Einholung eines Meinungsbildes" unter allen bayerischen Mitgliedsvereinen den Saisonabbruch beschließen. 

Warum befragt der BFV seine Vereine, bevor er die Saison abbricht?

"In den vergangenen Wochen" hätten den Verband "eine Vielzahl offener Briefe und einzelne Anträge von Vereinen" erreicht. Dabei seien unterschiedliche Meinungen sichtbar geworden, wie ein Saisonabbruch gehandhabt werden sollte. Beispielsweise forderte der ASV Rimpar, Tabellenletzter der Landesliga Nordwest, einen Abbruch ohne Absteiger. 

Jene Äußerungen habe die Arbeitsgruppe, die sich in den vergangenen Wochen mit möglichen Szenarien beschäftigte, "nicht einfach übergehen" wollen, wird deren Vorsitzender Robert Schraudner zitiert. Es sei für sie nicht möglich gewesen, "die völlig unterschiedlichen Stimmungslagen in ganz Bayern in die eine oder andere Richtung zu interpretieren".

Wie und wann findet diese Abstimmung statt und wer darf abstimmen?

Abstimmen können alle Mitgliedsvereine, die am Spielbetrieb bei den Erwachsenen (Männer und Frauen) teilnehmen. Für die Abstimmung vorgesehen ist der Zeitraum vom 14. bis zum 18. Mai.

Jeder Verein hat dabei eine Stimme. Der Link zur Abstimmung per Internet werde allen Vereinen "möglichst zeitnah" ins offizielle Vereinspostfach bei "SpielPlus" zugestellt. Wer einmal abgestimmt habe, könne seine Stimme nachträglich nicht mehr ändern, teilt der Verband in den "FAQ" auf seiner Webseite mit.

Ebenso finden in allen sieben Bezirken "Online-Seminare" statt, welche "die Auswirkungen der beiden Modelle detailliert aufzeigen". Als Termine dafür sind der 14. und 15. Mai genannt.

Welche beiden Möglichkeiten für den Saisonabbruch stehen zur Wahl?

Der Verband stellt die Vereine vor folgende Alternative: entweder gibt's einen Saisonabbruch nach Paragraf 93 der BFV-Spielordnung oder einen Abbruch ohne Absteiger plus mehr direkten Aufsteigern aus jeder Liga, da jede Mannschaft, die auf einem Aufstiegs- oder Relegationsplatz steht, aufsteigen könnte.

Wie wird das Abstimmungsergebnis veröffentlicht?

Da geheim abgestimmt wird, würden die Ergebnisse als Ganzes "und möglichst nach Bezirken und Kreisen unterteilt" veröffentlicht, sagt der BFV. Ferner habe jeder Verein "das Recht, die Einholung des Meinungsbildes unter selbstständiger Hinzunahme eines rechtlichen Beistands auch überprüfen zu lassen".

Wie geht es nach der Abstimmung mit dem Saisonabbruch weiter?

Der Vorstand sehe sich unabhängig vom Ausgang an das Ergebnis der Abstimmung gebunden, sagt Schraudner. Sollte die Mehrheit der Vereine für die in Paragraf 93 beschriebene Regelung stimmen, könnte der BFV am 18. Mai den Abbruch sowie die Wertung der Saison 2019/21 formal beschließen.

Falls die Mehrheit für die Variante "Nur Aufsteiger, keine Absteiger" stimmt, müsste der Vorstand am 18. Mai einen außerordentlichen Verbandstag, natürlich online, einberufen. Dieser Verbandstag könnte nach einer Ladungsfrist von drei Wochen frühestens am 8. Juni stattfinden. Der Vorstand würde die Delegierten im Vorfeld bitten, mit ihren Beschlüssen das Votum der Vereine dabei umzusetzen.

Der Paragraf 93 wurde ohne Verbandstag eingeführt. Warum braucht es den jetzt?

Ein Verbandstag sei notwendig, "weil nur dieses Organ bestehende Regelungen auflösen und neue erlassen kann. Und wir haben seit August 2020 mit Paragraf 93 eine verbindliche Regelung", wird der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Reinhold Baier zitiert. Im vergangenen Sommer habe der Verband den Paragrafen nur deshalb "ohne Zustimmung eines außerordentlichen Verbandstages und mit einer Rechtsmittelbelehrung" einführen können, weil es einen solchen Fall zuvor noch nie gegeben hatte, erklärt Baier.

Was genau bedeutet eigentlich ein Saisonabbruch nach Paragraf 93?

Im Paragrafen 93 seiner Spielordung hat der BFV geregelt, dass "bei notwendigem Abbruch des Spieljahres aufgrund staatlicher oder kommunaler Verfügungslage oder höherer Gewalt" die Tabelle anhand der Quotientenregel zu berechnen sei. Der Quotient berechnet sich aus der Anzahl der erzielten Punkte, geteilt durch die absolvierten Spiele. Es steigen so viele Mannschaften direkt auf und ab, wie es vor der Saison festgelegt wurde. Eine Relegation findet nicht statt.

Und was bedeutet die Variante "Nur Aufsteiger, keine Absteiger"?

Die Abschlusstabelle würde in diesem Fall auch mit dem Quotienten berechnet. Aber nicht nur die Mannschaften, die auf einem direkten Aufstiegsplatz stehen, sondern auch die, die unmittelbar dahinter auf einem Relegationsplatz stehen, könnten aufsteigen. So gäbe es in der Regel zwei, in manchen Ligen sogar mehr Aufsteiger, aber keine Absteiger.

Dadurch würde die Zahl der in einer Liga spielenden Mannschaften die festgelegte Sollzahl übersteigen. Um diese wieder zu erreichen, müssten in den nächsten zwei Spielzeiten – auch darauf hat sich der BFV-Vorstand bereits verständigt – mehr Teams absteigen, um zur Saison 2023/24 wieder die Sollgröße zu erreichen. Dieses Szenario beschreibt der Verband mit dem Schlagwort "verschärfter Abstieg".

Welche Wettbewerbe werden dadurch abgebrochen und welche laufen weiter?

Die zu treffende Entscheidung gilt für den Ligenspielbetrieb bei den Frauen von der ab Bayernliga abwärts und bei den Männern von der Regionalliga abwärts sowie für den Verbandspokal der Frauen. 

Es geht dabei nicht um die Play-offs der Regionalliga Bayern, nicht um den Toto-Pokal und auch nicht um den Ligapokal der Regionalliga Bayern. Für diese drei Wettbewerbe gelten Sonderregelungen, um sie fortsetzen zu können.

Nach dem Abbruch: Wie soll es dann in der Saison 2021/22 weitergehen?

Der BFV geht auch in der nächsten Saison von "pandemiebedingten Problemen" aus. Daher soll es für die Saison 2021/22 "eine begrenzte Zahl alternativer Spielklassen-Modelle" geben. Diese will der Verband nun prüfen. Danach, erklärt Faltenbacher, "überlassen wir es den Kreisen sowie Bezirken in direkter Abstimmung mit den Vereinen der einzelnen Spielklassen, welches der zur Verfügung stehenden Modelle sie für sich wählen".

 
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  • mone
    Hoffentlich zeigen sich alle Vereine solidarisch und lassen Vereine auf dem relegationsplatz aufstiegen. Corona hat bereits viel im Vereinsleben kaputt gemacht. Und die übervollen Ligen halten sich nach erster Hochrechnung völlig in Grenzen.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    wie man es macht ist es falsch! Das es da völlig unterschiedliche Meinungen gibt ist doch klar.

    Jetzt fragt man eben zusätzlich die Vereine ob es keine Absteiger geben soll und auch der Relegationsplatz aufstiegsberechtigt ist.

    Vermutlich geschieht das, weil es der Wunsch zahlreicher Vereine ist und weil man gemerkt hat das die Änderung §93 doch nicht so einvernehmlich erfolgte (wie auch).

    Sollte sich die zusätzliche Wahlmöglichkeiten (nur Aufsteiger, keine Absteiger) durchsetzten hätte kein Verein was verloren. Und das es in den nächsten Jahren zusätzliche Absteiger wird geben müssen ist doch jedem klar.

    Andere Verbände haben es im Nachhinein kaum besser hinbekommen. Erst wurden sie teilweise dafür gelobt, dass sie konsequent die vergangene Saison abgebrochen haben - jetzt stehen sie vor dem Dilemma die aktuelle Saison ebenfalls nach wenigen Spielen abzubrechen, teils soll es hier sogar Auf- und Absteiger geben!

    Corona hat sich niemand ausgesucht, es ist eben blöd gelaufen.
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  • klar die Verantwortung immer schön auf die Vereine abwälzen und wenn dann nächstes Jahr die halbe Liga absteigt, ist das Geschrei groß. Der Verband ist dann aber fein raus, weil das die Vereine das ja so wollten.
    Wofür gibt es eigentlich den § 93 ? Um diesen zu installieren, wurden die Vereine doch auch nicht gefragt. Wichtig ist, dass der Verband die Kohle von den Vereinen termingerecht einzieht. Aber vielleicht wird darüber ja auch demnächst abgestimmt 😉
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