
Die Saison der Handball-Bezirksoberliga der Männer kann an diesem Wochenende wie geplant starten, der Spielplan oder gar die Zusammensetzung der Liga wird sich im Nachhinein nicht mehr ändern. Ein Sportgerichtsurteil hatte zuletzt für helle Aufregung gesorgt, die Einteilung von Landesliga, BOL und Bezirksliga erheblich verändert – und einen vermeintlichen Aufsteiger um den Aufstieg gebracht.
Ausgangspunkt war eine Klage der DJK Waldbüttelbrunn gewesen, die sportrechtlich gegen den Abzug von 14 Punkten bei ihrer zweiten Mannschaft vorging, nachdem diese in der Vorsaison einen nicht spielberechtigten Handballer eingesetzt hatte. Den Waldbüttelbrunnern wurde in der dritten Instanz drei Wochen vor Rundenbeginn vor dem Bundesgericht des Deutschen Handballbundes (DHB) Recht gegeben, weil der Bescheid über den Punktabzug formale Mängel aufwies.
Das hatte gravierende Folgen: Der SV Michelfeld, der Ende April die Bezirksoberliga-Meisterschaft und den Landesliga-Aufstieg gefeiert, wurde aufgrund des Urteils von Platz eins auf drei zurückgesetzt, verlor den Titel und das Landesliga-Startrecht. Neuer Meister war der TSV Lohr II, der aber gar nicht aufsteigen wollte, weil fünf seiner Spieler zur ersten Mannschaft in den Bayernliga-Kader aufgerückt waren und das Team für die Landesliga nicht tauglich erschien.
Aufsteiger wider Willen
Aus diesem Grund erklärte der TSV Lohr II seinen Verzicht auf einen Landesliga-Start, wurde auf den letzten Platz in dieser Klasse gesetzt und erst nach einem außerordentlichen Antrag beim Handball-Bezirk wieder in die BOL aufgenommen.
Die Waldbüttelbrunner hatten das Verfahren angestrengt, weil sie im Wissen darum, dass Lohr II nicht aufsteigen wollte, darauf hofften, als Zweite der korrigierten Tabelle in die Landesliga nachrücken zu können. Das passierte aber nicht, weil der Bayerische Handball-Verband (BHV) das Nachrücken der DJK-Reserve ablehnte, nachdem die Frist für einen Aufstiegsverzicht bereits am 31. Mai abgelaufen war. Und so war der TSV Lohr II Meister und Aufsteiger wider Willen und kam auf dem Umweg über den außerordentlichen Antrag zurück in die Bezirksoberliga.
Nun sieht es danach aus, dass die Sache erledigt ist und Waldbüttelbrunn seine Aufstiegsbemühungen auf juristischem Wege nicht weiter verfolgt.
"Nach reiflicher Überlegung hat die DJK Waldbüttelbrunn sich dagegen entschieden, mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Würzburg dieses vom Bundesgericht des DHB für möglich gehaltene Aufstiegsrecht geltend zu machen. Denn würde ein solches Verfahren gewonnen werden, wären die Folgen für den unmittelbar bevorstehenden Saisonbeginn sowohl für die BOL als auch für die Landesliga unabsehbar", heißt es in einer Presseerklärung auf der Webseite der DJK.
Übrigens: Die Bezirksoberliga-Saison startet an diesem Samstag, 16. September, mit dem Spiel der DJK Waldbüttelbrunn II gegen den TSV Lohr II.