Ein Urteil des Bundesgerichts des Deutschen Handballbundes (DHB) vier Monate nach Ende der Saison, durch das ein Abzug von 14 Punkten für die zweite Mannschaft der DJK Waldbüttelbrunn rückgängig gemacht und die Tabelle der Männer-Bezirksoberliga im Nachhinein geändert wurde, hat für erheblichen Aufruhr in vielen Handball-Vereinen der Region gesorgt. Planungen für die anstehende Runde müssen geändert werden. Hier ein Überblick darüber, wie sich das Urteil auf die unterfränkischen Ligen und die beteiligten Vereine auswirkt.
1. SV Michelfeld: die Doch-nicht-Aufsteiger
Die Handballer aus dem Landkreis Kitzingen hatten Ende April die Meisterschaft und damit den Aufstieg in die Landesliga gefeiert. Die Verantwortlichen des Vereins hatten nach dem vermeintlichen Aufstieg einiges an Vorarbeit geleistet. Zu der gehören nicht nur das Legen einer wirtschaftlichen Grundlage durch Sponsorenwerbung sowie die sportlich angemessene Rundenvorbereitung der Mannschaft selbst. Auch organisatorische Dinge wie das Anmieten von Mannschaftsbussen für über 200 Kilometer weite Auswärtsfahrten und das Einholen einer Sondergenehmigung für die Benutzung von Harz in der Halle im Stadtrat von Marktsteft, wo der SVM seine Heimspiele austrägt, gehörten dazu.
Da durch den Urteilsspruch Michelfeld von Platz eins auf Rang drei zurückfiel und statt in der Landes- weiter in der Bezirksoberliga antreten muss, war der Frust groß im Verein. "Ich hoffe auf eine Trotzreaktion der Mannschaft", sagte SVM-Vorsitzender Harald Dennerlein mit Blick auf die anstehende Bezirksoberliga-Runde.
2. TSV Lohr II: die aufgestiegenen BOL-Rückkehrer
Durch den Urteilsspruch war die Lohrer Reserve plötzlich Meister und hatte einen Platz in der Landesliga, auf den sie auch nicht mehr formell verzichten konnte, weil die Frist dafür bereits am 31. Mai abgelaufen war. Doch wollten die Lohrer gar nicht aufsteigen, weil aus ihrem Kreis vier Spieler in die erste Mannschaft aufgerückt waren und Trainer Christian Rath die sportliche Qualität des Teams für die Landesliga nicht für ausreichend hielt. So verzichteten die Lohrer auf einen Landesliga-Start und wurden in der Klasse auf den letzten Platz in der Runde 2023/24 gesetzt.
Die Lohrer stellten danach einen außerordentlichen Antrag beim Bezirksverband Unterfranken auf Aufnahme in die Bezirksoberliga. Diesem Antrag hat, wie der für den Spielbetrieb zuständige stellvertretende Bezirksvorsitzende Gerd Schäfer mitteilte, die Bezirksspielleitung am Montagnachmittag stattgegeben.
3. DJK Waldbüttelbrunn II: die erfolgreich klagenden Nicht-Aufssteiger
Mit Beschreitung des Klagewegs wollte die DJK Waldbüttelbrunn für ihre zweite Mannschaft den Aufstieg in die Landesliga erreichen. Zwar lag das Team in der nun korrigierten Tabelle auf dem zweiten Platz hinter dem TSV Lohr II, hoffte aber nachzurücken, weil Meister TSV Lohr II nicht nach oben wollte. Rechtsauffassung des Bayerischen Handball-Verbands (BHV) ist es jedoch, dass die Lohrer trotz ihres späteren Rückzugs formal aufgestiegen sind und deshalb ein Nachrücken nicht möglich sei. Konsequenz: Waldbüttelbrunn II spielt in der Bezirksoberliga. "Wir werden sehen, was uns der Verband anbietet. Ich gehe nicht davon aus, dass wir noch einmal dagegen vorgehen", erklärte DJK-Sportvorstand Winfried Körner.
Zur erstmaligen Berichterstattung dieser Redaktion über die Vorgänge äußert sich DJK-Jugendleiter Jonathan Hansen, dem in diesem Zusammenhang die vereinsinterne Federführung in dem Sportgerichtsverfahren zugeschrieben worden war. Diese Darstellung sei nicht korrekt. "Vielmehr hat ein Gremium aus mehreren Personen, u.a. auch aus zwei Mitgliedern des Vorstands – darunter auch der Sportvorstand Winfried Körner –, gemeinsam und im Konsens über die Durchführung der Klage entschieden. Eine Federführung einer Einzelperson bestand nicht", schreibt Hansen in einer Stellungnahme.
4. TG Höchberg: der abgestiegene Klassenerhalter
In der später durch das Urteil geänderten Bezirksoberliga-Tabelle stand die TG Höchberg auf einem Nichtabstiegsplatz, fiel aber durch den Richterspruch auf einen Abstiegsrang zurück und hätte daher in der Bezirksliga antreten müssen. Und das, nachdem sich die Mannschaft auf eine Saison in der Bezirksoberliga vorbereitet hatte. Da die TGH ohne eigenes Zutun in diese Situation geraten muss, stellte sie wie die zweite Mannschaft des TSV Lohr einen außerordentlichen Antrag auf Aufnahme in die Bezirksoberliga. Dieser ist beim Bezirks-Verband eingegangen. "Man kann davon ausgehen, dass der Antrag in den nächsten Tagen genehmigt wird", macht Gerd Schäfer klar, dass sich die Höchberger auf einen Verbleib in der Bezirksoberliga einrichten können.
5. TSV Mellrichstadt: der eigentlich gerettet Absteiger
Das Anrecht auf einen Platz in der Bezirksoberliga hätte durch die Änderungen in der Tabelle in Folge des Urteils der eigentlich abgestiegene TSV Mellrichstadt gehabt. Doch der nimmt diesen Anspruch nicht wahr, spielt weiter in der Bezirksliga." Die Mellrichstadter haben verzichtet", so Schäfer. Grund seien vier Abgänge gewesen, von denen es laut Angaben des Vereins drei nicht gegeben hätte, wenn die Spieler davon hätten ausgehen können, dass Mellrichstadt die Klasse gehalten hätte.
6. Bezirksoberliga und Bezirksliga
Die Bezirksoberliga wächst von zwölf auf 13 Mannschaften, was eine Verlängerung der Saison um vier Spieltage und einen verschärften Abstieg für maximal fünf Teams zur Folge hat. "Wir müssen jetzt neue Spielpläne erstellen", erklärt Gerd Schäfer. Diese Neuerstellung werde einige Tage dauern. Es werde sich vonseiten des Verbands darum bemüht, dass möglichst viele Heimspieltage an ihren bisherigen Terminen erhalten blieben, damit sich die Vereine nicht kurzfristig um neue Hallenzeiten bemühen müssten. "Zu 100 Prozent wird das aber nicht möglich sein. Deshalb wird sicher auch einmal ein Spiel an einem Trainingsabend unter der Woche stattfinden müssen", so Schäfer.
Durch den mutmaßlichen Höchberger Nichtabstieg und den Mellrichstadter Verzicht bleiben Zusammensetzung und Spielplan der Männer-Bezirksliga unverändert. Allerdings kommt in Folge der Abstiegsregelung der Bezirksoberliga auch eine Klasse weiter unten zu einem verschärften Abstieg – und zwar für maximal vier der zehn Mannschaften.