
Ab dem 8. Dezember müssen auch Weine und Sekte auf dem Etikett alle Zutaten und Nährwerte angeben. Trotzdem wird man die Angaben erst einmal nur ganz selten finden. Woran das liegt und was die Winzer künftig wie angeben müssen.
Ab wann müssen die Angaben bei Weinen gemacht werden?
Die Angaben müssen bei allen Weinen gemacht werden, die ab dem 8. Dezember hergestellt und etikettiert wurden, so das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Als hergestellt gilt ein Wein, wenn die Gärung abgeschlossen ist, das heißt, er seinen endgültigen Alkoholgehalt erreicht hat. Somit dürften alle Weine des Jahrgangs 2023 noch nicht unter die Regelung fallen, da der Gärprozess abgeschlossen ist, so der Fränkische Weinbauverband auf Nachfrage. Ausnahmen wären Eisweine, die ja noch gar nicht gelesen sind. Ab dem Jahrgang 2024 müssen dann alle Weine entsprechend etikettiert werden.
Ab wann müssen die Angaben beim Sekt gemacht werden?
Hier gelten zwar dieselben Regeln wie beim Wein, allerdings gibt es beim Sekt eine zweite Gärung, bei hochwertigen Sekten in der Flasche. Als hergestellt gilt der Sekt erst, wenn diese abgeschlossen ist. Beim Sekt dürfte die Neuregelung in den allermeisten Fällen schon für den 2023er Jahrgang greifen.
Wie lang dürfen alte Bestände ohne Kennzeichnung noch verkauft werden?
"Bis die Bestände erschöpft sind", so der fränkische Weinbauverband. Es muss nichts nachträglich um- oder neu etikettiert werden.
Welche Zutaten müssen angegeben werden?
Alles, was zur Herstellung eines Weinerzeugnisses verwendet wird und im Endprodukt verbleibt, so das LGL. Die Zutaten müssen in der Reihenfolge ihrer Menge angegeben werden. An erster Stelle stehen also die Trauben, an zweiter - wenn angereichert - der Zucker. Es folgen verwendete Stabilisatoren, wie zum Beispiel Metaweinsäure. Hier kann auch die von der EU vergebene E-Klassifizierung verwendet werden. Bei Metaweinsäure wäre das E353. Dann folgen verwendete Antioxidantien oder Stabilisatoren, wie zum Beispiel Schwefeldioxid (E220).
Warum sind einige Zutaten fett gedruckt?
Die sogenannten Sulfite gelten als Allergene. Sie werden seit Jahrhunderten zur Haltbarmachung und Verbesserung des Weines, aber auch bei anderen Obst- und Gemüseprodukten verwendet. Sie sind auch in Bioprodukten erlaubt. Allerdings können sie bei überempfindlichen Personen allergische Reaktionen wie Übelkeit oder Kopfschmerzen auslösen. Deshalb müssen sie hervorgehoben werden. Schon jetzt werden empfindliche Personen durch den Hinweis "Enthält Sulfite" gewarnt. Künftig muss das verwendete Sulfit (beim Wein meistens Schwefeldioxid) genau angegeben werden.
Welche Nährwerte müssen angegeben werden?
Wie bisher auch der Alkoholgehalt und jetzt auch der Brennwert in Kilojoule und Kilokalorien. Aber auch Fett, Kohlenhydrate, Zucker oder Eiweiß müssen vermerkt werden. Da sie im Wein normalerweise in vernachlässigbaren Mengen auftreten, kann auch die Formulierung: "Enthält in geringfügigen Mengen Fett, gesättigte Fettsäuren und Salz" gewählt werden.
Was bedeutet der QR-Code?
Winzer können auch einen QR-Code auf dem Flaschenetikett platzieren, der auf eine Seite mit den erforderlichen Angaben verlinkt. Dann muss auf dem Etikett neben dem QR-Code nur der Alkoholgehalt, der Brennwert und Sulfite angegeben werden. Alles andere steht auf der Seite, auf die verlinkt wird. Die darf aber keinerlei Werbung oder Verlinkungen zum Online-Shop enthalten und es dürfen keine Nutzerdaten erhoben werden.
Was muss nicht angegeben werden?
Sogenannte Verarbeitungshilfsstoffe, die nicht im Endprodukt verbleiben, müssen auch nicht angegeben werden, so das LGL. Dazu würden beispielsweise Stoffe zur Entsäuerung oder Gelatine zur Klärung des Weines gehören, so sie verwendet werden.
Wie werden die einzelnen Werte ermittelt?
Die Werte werden schon jetzt bei der analytischen Prüfung ermittelt, die die Winzer von einem Weinlabor oder der LGL ermitteln lassen oder im eigenen Labor ermitteln. Sie sind Voraussetzung, den Wein bei der Qualitätsweinprüfung anzustellen. Brennwert und Kohlehydrate können aus der vorhandenen Analyse näherungsweise errechnet werden.
Wieviel Mehraufwand hat der Winzer?
Vor allem für kleine Winzer sei der Aufwand relativ hoch, so der Fränkische Weinbauverband auf Nachfrage. Sie hätten die ordnungsgemäße Deklaration zu beachten, müssten das Design ihrer Etiketten ändern und eine Plattform für den QR-Code schaffen, die den strengen Anforderungen entspricht.
Müssen die Angaben nur auf die Flaschenetiketten?
Nein, auch auf allen Preislisten und Internetseiten gelten die Vorschriften der Deklaration der Inhaltsstoffe und Nährwerte. Darum dürfte sich das E-Label mit QR-Code durchsetzen.