
Die umstrittene 10-H-Regelung für Windräder in Bayern wird aufgeweicht: Künftig soll in Vorranggebieten, neben Autobahnen, in Industriegebieten, auf Truppenübungsplätzen, in Waldgebieten sowie beim Ersatz alter Anlagen nicht mehr wie bisher die Höhe eines Windrads den Abstand zur nächsten Wohnbebauung bestimmen. Statt dem Mindestabstand von Windrad-Höhe mal zehn sollen in diesen Gebieten künftig pauschal 1000 Meter Abstand ausreichen, heißt es in einem Beschluss der CSU-Landtagsfraktion.
Ist das der Durchbruch der Windenergie im Freistaat? Wohl kaum, denn viele Regionen in Bayern haben noch nicht einmal Vorranggebiete für die Windenergie ausgewiesen. Also Gebiete, die so gut geeignet sind, dass die Windkraft dort Vorrang hat. Unterfranken hat dies zwar getan, doch auch in der Region bleiben die Hürden für Windenergie extrem hoch. Ein Überblick, wie viele neue Windräder durch die 10-H-Lockerungen in den Regionen Würzburg und Main-Rhön realistisch sind und warum viele 10-H-Ausnahmen in Unterfranken kaum eine Rolle spielen.
Könnten jetzt in Unterfranken überall neue Windräder mit 1000-Meter-Abstand zur nächsten Siedlung aufgestellt werden?
Nein. Denn anders als etwa in Teilen Oberbayerns oder der Oberpfalz haben in Unterfranken die Regierung und die regionalen Planungsverbände schon seit Jahren gemeinsam intensiv überlegt, welche Flächen für Windenergie geeignet sind - und auf welchen Flächen keine Windräder gebaut werden dürfen. Erlaubt sind Windräder in der Regel nur in den geeigneten Vorranggebieten und auf den Flächen, auf denen Windkraft unter bestimmten Auflagen möglich ist (Vorbehaltsgebiete). Dafür haben Fachleute jede mögliche Fläche - auch neben Autobahnen und in Wäldern - anhand von über 50 Einzelkriterien bewertet. Dieser Regionalplan für die Regionen Würzburg und Main-Rhön ist rechtlich bindend.
Auf wieviel Fläche ist Windkraft in den Regionen Würzburg und Main-Rhön überhaupt erlaubt?
In den Planungsregionen Würzburg und Main-Rhön mit rund 700.000 Hektar sind bereits 1,5 Prozent der Fläche als Vorranggebiete (4660 Hektar) und Vorbehaltsgebiete (5704 Hektar) definiert. Die sensiblen Landschaftsschutzgebiete der Naturparke Rhön, Spessart, Odenwald, Steigerwald und Haßberge sind ausgeschlossen. Außerdem dürfen Windräder Siedlungen nicht umzingeln und müssen sich in Windparks konzentrieren, um eine "Verspargelung" der Landschaft zu verhindern.
Ist die 10-H-Abstandsregel jetzt auf allen Flächen ausgesetzt, auf denen Windkraft erlaubt ist?
Nein. Denn die CSU-Landtagsfraktion hat die Vorbehaltsgebiete nach mehrstündigen Verhandlungen doch wieder von der Ausnahmeliste gestrichen: Die Folge: Auf den Flächen, auf denen die meisten neuen Windräder in Unterfranken aufgestellt werden könnten, auf insgesamt 5704 Hektar, gilt Bayerns bisherige Sonderregel weiter. Bei modernen Anlagen von 250 Metern Höhe muss dort ein Windrad also einen Mindestabstand von 2,5 Kilometern zur nächsten Siedlung haben - ein Umstand, der im dicht besiedelten Unterfranken Windkraft in den Vorbehaltsgebieten so gut wie ausschließt. Nur wenn in einem Vorbehaltsgebiet eine Autobahn, eine Industrieanlage oder ein Waldstück liegt, kann laut CSU-Papier eine Ausnahme von der Abstandsregel greifen.
Beispiel: Ein Vorbehaltsgebiet am Biebelrieder Kreuz im Landkreis Kitzingen liegt an einer Autobahn.

Wurde im Regionalplan zu viel Waldfläche für Windenergie ausgeschlossen?
Im Regionalplan liegen auch Waldstücke in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, zum Beispiel bei Rödelmaier (Lkr. Rhön-Grabfeld), Maßbach (Lkr. Bad Kissingen), Arnstein (Lkr. Main-Spessart) und Altertheim (Lkr. Würzburg). Andere Wälder wurden als Ausschlussgebiete für Windräder definiert, etwa weil sie als besonders wertvoll gelten und als FFH-, Vogel- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind. Gerade im Verdichtungsraum Würzburg liegen viele Bannwälder wie der Guttenberger Forst. Das sind Wälder, die man als Ganzes zu schützen versuche, um ihre Funktion als Erholungsraum, CO2-Senke, Grundwasserspeicher und für den Boden- und Artenschutz zu erhalten, sagt Brigitte Ziegra-Schwärzer, Beauftragte für die Region Würzburg bei der Regierung von Unterfranken.
Kann man bestehende - und damit akzeptierte - Anlagen für mehr Windenergie aufstocken?
Dass alte Anlagen akzeptiert sind und problemlos durch moderne ersetzt werden könnten, treffe in Unterfranken nicht immer zu, sagt Stefanie Mattern, Regionsbeauftragte für Main-Rhön bei der Regierung von Unterfranken. Vor 20 Jahren waren Windräder 100 bis 150 Meter hoch, heute haben die leistungsstärkeren Anlagen eine Höhe von 200 bis 250 Metern. Dazu kommt: Im CSU-Papier ist von einem Mindestabstand von 1000 Metern die Rede. Früher aber waren die Abstände eines Windrads zur Wohnbebauung teilweise geringer: In Werneck (Lkr. Schweinfurt) beispielsweise stehen alte, 100 Meter hohe Anlagen in weniger als 800 Meter zur nächsten Siedlung.
Könnte man nicht einfach entlang der Autobahnen Windräder aufstellen?
Auch der Ausnahmefall "Autobahn" macht in Mainfranken wenig Sinn. Denn in den Regionalplänen sind die Autobahn-Bereiche bereits untersucht worden. Ist ein Gebiet für die Windkraft geeignet, ist es als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Neben den Autobahnen A3, A7 und A71 liegen einige Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie - aber eben auch Wasserschutzgebiete, Ortschaften, wertvolle Waldstücke und Rohstoff-Abbaugebiete. Die Ausnahme greift deshalb nur innerhalb der Vorbehaltsgebiete - je nachdem, welcher Abstand zur Autobahn noch als "nahe" gilt, erklärt Oliver Weidlich, Leiter der Landes- und Regionalplanung bei der Regierung von Unterfranken. Er sagt: "Eine gute Raumplanung funktioniert nur, wenn man sich den Raum als Ganzes anschaut."
Im Regionalplan gibt es einzelne unbeplante Flächen. Gelten hier die Ausnahmen der 10-H-Regel?
Einzelne unbeplante Flächen im Regionalplan (in der Grafik blau umrandet) sind meist weder interessant für Investoren - etwa, weil das durchschnittliche Windaufkommen und damit die Wirtschaftlichkeit für eine Anlage eher mäßig ist oder weil eine ungünstige Topografie oder Konflikte mit dem Artenschutz das Planungsrisiko für Windkraftprojekte erhöhen. Trotzdem sprechen auf diesen Flächen keine zwingenden Gründe gegen Windkraft. Sie sind also keine Ausschlussgebiete. Die Ausnahmen von der 10-Regelung können greifen. In der Region Würzburg gibt es aber nur noch wenige unbeplante Flächen, in der Region Main-Rhön gibt es gar keine. Dort wurden außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete alle übrigen Flächen für die Windenergie ausgeschlossen.
Beispiele: Unbeplante Flächen liegen unter anderem im Landkreis Main-Spessart in der Gemeinde Steinfeld, die aber in einer Senke liegt, und in Erlenbach bei Marktheidenfeld, in der eine Trinkwasserschutzzone geplant ist. Weitere gibt es bei Ochsenfurt (Lkr. Würzburg) und Marktbreit (Lkr. Kitzingen) im Pufferbereich um ein Vogelschutzgebiet und bei Uettingen und Holzkirchen (beide Lkr. Würzburg), wo Windräder in Konflikt mit dem Wald- und Trinkwasserschutz kommen könnten.
Wie viele neue Windräder sind mit der Reform jetzt in Unterfranken realistisch?
30 Prozent der Vorrangflächen in der Region Würzburg (666 Hektar) und 70 Prozent der Vorrangflächen in der Region Main-Rhön (1712 Hektar) sind noch frei für neue Windräder. Oliver Weidlich schätzt, dass dort nun aufgrund der Lockerung der Abstandsregel in den Vorranggebieten noch 50 neue Windräder aufgestellt werden könnten. Wären auch die Vorbehaltsgebiete von 10-H befreit, wären 120 neue Anlagen - also mehr als das Doppelte - in Unterfranken realistisch.
Die 10-H-Abstandsregel kann doch vor Ort aushebelt werden: Wofür braucht es überhaupt die Aufweichung?
In der Tat sind trotz 10-H-Regelung neue Windräder möglich, wenn sich vor Ort alle einig sind. Denn die Gemeinden können in ihrer Bauleitplanung Ausnahmen von 10-H zulassen. Die Realität: Aus Sorge, es sich mit verärgerten Anwohnern zu verscherzen, Bürgerinitiativen entstehen und einen Riss durchs Dorf gehen zu lassen, macht kaum eine Gemeinde von ihrem Vetorecht Gebrauch. Seit November 2014 gilt die Abstandsregel, in den Jahren 2015 und 2016 wurden bereits geplante Projekte noch umgesetzt. Insgesamt sind zwischen 2014 und 2016 in ganz Unterfranken noch 41 neue Windräder genehmigt worden. Von September 2017 bis heute waren es gerade mal vier neue Anlagen.
Was sagen die Regionalplaner der Regierung zu den CSU-Beschlüssen?
"Unterfranken steht im bayernweiten Vergleich sehr gut da, weil wir bereits 258 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 595 Megawatt haben und 120 weitere Anlagen in unseren Vorrang- und Vorbehaltsgebieten anbieten könnten", sagt Oliver Weidlich. Die Planungsverbände seien aber bereit, ihre Windkraftkonzepte noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, wenn es neue Vorgaben des Bundes oder des Landes zum Umgang mit dem Landschafts- und Artenschutz gebe.
Doch wie will man bei der Windkraft in Unterfranken vorankommen, wenn die 10-Regel weiter Projekte auf den am meisten geeigneten Flächen in Unterfranken - den Vorbehaltsgebieten - ausbremst? Weidlich sagt: "Dort liegt dann nach wie vor die Planungshoheit und damit die Verantwortung bei den Gemeinden..."
Also warum die Aufregung. Da könnte man denken, wir hätten Strom genug.
Eine Ergänzung möchte ich noch anbringen.
Die Angst der Kommunen ist schon berechtigt!
Die Keile werden ausgehend von der Gier vieler Einwohner und dem Neidfaktor, dass einer eines auf seinem Grundstück bekommt u d viel Geld kassiert, geschürt! Andererseits laufen die Umweltverbände BI's und viele Grüne, aber auch die Kommunaloppositionen zu Höchstform auf und geben den Retter vor Lärm, Schatten, toten Vögeln, Bäumen, seltenen Blumen und Feldhamstern! Überall gibt es sie plötzlich!
Hier sollte vor allem da mal ein Undenken erfolgen! Vorher fordern und hintenrum alles tun, dass bloß kein Windrad in meine Nähe kommt!
Dort wurden 5 Anlagen gleich nach der Grenze zu Hessen aufgestellt.
Kilometerlange neue Zufahrtswege, riesige Rangier-und Montageflächen, Erdbewegungen im Wald.
Da kann man nur den Kopf schütteln, das Giebelstadt wegen ein paar Hamster keine Umgehung bekommt
https://goo.gl/maps/4WQPNrJ4u1wVXN8W6
https://goo.gl/maps/pk51jsv5VrsfCUCT9
https://goo.gl/maps/yXNodGJc8HkVTZYT9
https://goo.gl/maps/qnZZxj8niKee15w98
https://goo.gl/maps/zjKn6VWmhFXhvd879
https://goo.gl/maps/5e7sbGwaiyEKdRf19
https://goo.gl/maps/cfddqNP2JL3PTQxT9
https://goo.gl/maps/VYD6zn65viYnt4WV9
https://goo.gl/maps/YWiz3hJV7pUz4yRX8
https://goo.gl/maps/BJ4eGiR7wxHip6DLA
Energiegewinnung ohne Eingriff in die Umwelt gibt es nicht. Aber wir haben die Wahl, wie gravierend dieser Eingriff sein soll. Es sollte selbsterklärend sein, dass erneuerbare Energiegewinnung einen deutlich schmaleren Fußabdruck hinterlässt als fossile oder atomare Energiegewinnung. Bayern betreibt beim Ausbau der Erneuerbaren das Sankt-Florian-Prinzip und ignoriert die Auswirkungen der Klimakatastrophe. DAS ist zum Kopfschütteln.
Ihr Wunsch, nicht durch Energiegewinnung belästigt zu werden, sind die genannten nicht nachhaltigen Entwicklungsmuster. Wer gibt Ihnen das Recht, Ihre persönliche Lebensqualität über die Lebensqualität anderer zu stellen?
Natürlich kann man jetzt argumentieren wie Sie und sagen: Ja, aber das bringt ja alles gar nix! Weil der CO²-Ausstoß ist ja gestiegen statt gesunken! Trotz Erneuerbare! Und die bringen ja nicht durchgängig Leistung! Dass mit dem Speichern von Energie verstehe ich auch nicht! Also muss das alles Unsinn sein! Oder Zufallsstrom! Ich weiß es besser als tausende Wissenschaftler! Außerdem macht China ja auch nix!
Die Realität finden Sie beim IPCC. Alles andere sind Halbwahrheiten, Zirkelschlüsse, selektive Sichtweise, Ignoranz, Unkenntnis, ... alles Dinge, die die nötigen Veränderungen ausbremsen und vor allem die Stimmung vergiften.
Und welche gesundheitlichen Probleme sollen denn entstehen? Spielen Sie auf die Märchen von Lärmbelästigungen und Infraschall an? Die wurden in zig Studien widerlegt. Ihre Heizung setzt Ihnen mehr zu als jede Windkraftanlage - selbst wenn sie 100m von Ihrem Schlafzimmer stehen würde. Sicher haben Sie Quellen für Ihre Behauptungen. Habe mit meiner Familie über 20 Jahre direkt neben einer Windkraftanlage gelebt. Hat weder uns noch unseren Nachbarn geschadet.
Dass ich Wahlkampf betreibe, ist eine Unterstellung. Wäre mir neu, dass ich politisch aktiv bin.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Infraschall#Windkraftanlagen
Die angeblichen Funde von Rotmilanen, Mäusebussarden und Mopsfledermäusen bei fast jedem neu geplanten Windpark könnte schon fast zu dem Schluss verleiten, dass diese Arten so häufig vorkommen, dass es sich nicht mehr um bedrohte Tierarten handelt. So verspielt man seine Glaubwürdigkeit - und erweist dem Artenschutz einen Bärendienst.