Kommt es an diesem Donnerstag bei dem geplanten Treffen zwischen Robert Habeck und Markus Söder zum Showdown in Sachen Windenergie? Der grüne Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz möchte die umstrittene Mindestabstandsregel für Windräder in Bayern kippen. Doch kann er den Paragraphen 249 des Baugesetzbuches, der dem Freistaat den Sonderweg mit 10H ermöglicht, so einfach abschaffen und sich gegen Bayerns CSU-Ministerpräsidenten durchsetzen?
Seit November 2014 müssen Windräder in Bayern einen Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe zu Wohnbebauung einhalten (10H) - es sei denn, die Gemeinden schaffen mit ihrer Bauleitplanung explizit Ausnahmen von dieser Regel. Die Folge: Windräder wurden "nicht zur Regel, sondern zur absoluten Ausnahme", sagt Thorsten Müller, Leiter der Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg. Der 47-jährige Rechtswissenschaftler berät Bundesregierung, Landesregierungen und EU-Kommission bei der Frage, wie sich der Rechtsrahmen weiterentwickeln sollte, um die energiepolitischen Ziele zu erreichen. Im Interview erklärt der Jurist, ob Markus Söder das Recht auf seiner Seite hat - oder Robert Habeck. Und was es bedeuten würde, wenn 10H fällt.
Thorsten Müller: Rechtlich ist die Situation sehr einfach. Der Bundesgesetzgeber hat es in der Hand. Es gibt eine Sonderregel, die es Bayern ermöglicht, die 10H-Regelung als Landesgesetz vorzusehen. Würde der Bundesgesetzgeber diese Sonderregel streichen – was mit der Mehrheit der Koalition und ohne Zustimmung des Bundesrats möglich wäre -, dann wäre 10H Geschichte.
Müller: Nein. Windenergie-Anlagen müssen bestimmte Abstände zur Wohnbebauung einhalten. Die Rechtsprechung geht regelmäßig erst ab einem Mindestabstand vom Dreifachen der Höhe eines Windrads zum nächsten Wohnhaus nicht mehr von einer "optisch bedrängenden Wirkung" aus. Zwischen einem Mindestabstand vom Zweifachen bis zum Dreifachen der Höhe des Windrads, also 2H oder 3H, entscheiden Experten angesichts der Topographie, etwa ob ein Wald dazwischen liegt, ob das Windrad optisch bedrängend wirkt und gebaut werden darf.
Müller: Ja. Es gibt Abstände, die für den Gesundheitsschutz - beispielsweise den Lärmschutz - als nötig erachtet werden, und es gibt die sogenannten "Vorsorgebereiche", die die Abstände noch etwas größer machen. All diese Punkte muss man einzeln prüfen, um den Standort zu finden, an dem das vorgesehene Windrad gebaut werden darf oder nur ein leiseres Modell möglich ist. In einigen Bundesländern sind dafür je nach Bezugspunkt 800 bis 1200 Meter als Abstände definiert.
Müller: 10H hat das Ganze ins Extreme getrieben und einen Abstand definiert, der weit über die üblichen Vorsorgeabstände hinausgeht. Damit hat 10H das Regel-Ausnahme-Verhältnis in Bayern umgekehrt. Windräder wurden selbst in den für sie vorgesehenen Flächen nicht zur Regel, sondern zur absoluten Ausnahme.
Müller: Nein, es gibt weiter Steuerungsmechanismen, die bestimmen, wo Windkraftanlagen gebaut werden können. Auch wenn 10H fällt, gilt der Regionalplan. Er legt fest, welche Flächen für Windräder zugelassen sind. Das muss in Bayern nicht in jeder einzelnen Gemeinde ausdiskutiert werden.
Müller: Vermutlich nicht, denn die Ampelkoalition hat beschlossen, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Diese zwei Prozent haben wir momentan weder in Bayern noch in Unterfranken als Vorrang - oder Vorbehaltsgebiete für Windenergie ausgewiesen.
Müller: Theoretisch ja. Bayern könnte eine Verteilung vorsehen und diese als Ziele der Raumordnung definieren. Diese Ziele sind für die einzelnen Planungsregionen verbindlich. Wenn dort stehen würde, dass in Unterfranken künftig mehr zu tun ist, dann wäre das für Unterfranken verbindlich.
Müller: Über diese Strategie wird ja sowohl in Berlin als auch in München spekuliert.
Müller: Das gilt vor allem für einen relativ schmalen Streifen an der Küste. Aber im Ernst: Deutschland wird keine zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen können, wenn wir das flächenmäßig größte Bundesland Bayern weitgehend ausklammern. Außerdem ist die möglichst gleichmäßige Verteilung der Windenergieanlagen für die Systemsicherheit wichtig.
Müller: Auch wenn wir die Windenergie in Bayern ausbauen, werden wir nicht auf den Ausbau der Übertragungsnetze verzichten können. Aber würden wir in Bayern gar keine neuen Windräder mehr bauen, bräuchten wir erheblich mehr Leitungen.
Müller: Das ist politisch nicht gewollt. Zudem gibt es rechtliche Grenzen. Das Artenschutzrecht ist europarechtlich verankert. Doch wenn Windräder künftig auf zwei Prozent der Landesfläche Vorrang haben sollen, will der Gesetzgeber auf diesen Flächen stärker die Ausnahmemöglichkeiten des Artenschutzrechtes nutzen. Im Umkehrschluss heißt das aber, dass 98 Prozent der Fläche nicht für die Windenergie zur Verfügung stehen. Besonders sensible Flächen können weiter ausgespart werden.
Müller: So könnte das sein. Wenn Vorrangflächen für die Windenergie ausgewiesen sind, spricht vieles dafür, dass der Artenschutz in diesen Flächen künftig stärker zurückstehen muss. Gleichzeitig hat die Bundesregierung aber angekündigt, Artenhilfsprogramme aufzulegen. Also spezielle Flächen anzulegen, in denen Arten, die Windrad-sensibel sind, neue Lebensräume finden.
Müller: Das hängt nicht von 10H ab, sondern davon, ob die neue Bundesregierung die Prüfverfahren für die Windrad-Genehmigungen im Bundesrecht einfacher, klarer und vor allem rechtssicherer gestaltet. Je weniger fehleranfällig die Verfahren in Zukunft sind, desto weniger Klagen wird es geben, weil sie dann weniger Aussicht auf Erfolg haben.
Müller: Es ist ambitioniert, aber durchaus realistisch und notwendig. Ohne einen massiven Ausbau der Windenergie werden wir weder den Wirtschaftsstandort Deutschland erhalten, noch unsere Klimaschutzziele erreichen können, zu denen wir verfassungsrechtlich verpflichtet sind und uns völkerrechtlich im Pariser Klimaabkommen bekannt haben. Die Zeit ist vorbei, in der wir sagen konnten, wir schieben die Verantwortung weg.
Und hier spielen Abgaben und Subventionen eine wesentliche Rolle.
Diese Abgaben, nicht Netzkosten, sind völlig willkürlich.
Strom wird in vielen Ländern staatlich subventioniert, besonders Atomstrom.
Das bedeutet wenn man erneuerbare Energien tatsächlich fördern will können die Abgaben so gestaltet werden dass der Verbraucher günstigere Preise für erneuerbare Energien zahlt.
Man muss kein Fachmann sein um diesen Zusammenhang zu erkennen.
Wie schon des öfteren erwähnt wurde die EEG völlig verpfuscht. Peinlich dass Trittin auf diese Fehlleistung auch noch stolz zu sein scheint.
Dies hat aber Alles nichts damit zu tun dass erneuerbare Energien in vielen Fällen erheblich günstiger sind als konventionelle Erzeugung.
Aus ihrem Kommentar kann man schließen dass ihnen nicht bekannt ist dass Subventionen vom Steuerzahler aufgebracht werden.
Der französische Staat verschwendet Milliarden für ein Atomprogramm das nicht funktioniert.
Fast ein Drittel der Atomkraftwerke steht und Frankreich muss Strom zukaufen.
Viele Anlagen haben ihre Laufzeit erreicht bzw. überschritten und am einzigen Neubau wird seit 2007 gebaut in der Hoffnung dass er in den nächsten Jahren in Betrieb gehen kann.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist billiger rund geht schneller.
Für Neubauten finden sich keine Investoren ohne dass teilweise irrsinnige Garanitien wie bei Hinckley Point gegeben werden.
Aus laufenden Projekten haben sich Investoren, teilweise mit immensen Abschreibungen verbunden aus dem Bau von AKWs zurückgezogen.
Ist nun mal so.
in Kombination mit größenwahnsinnigen Politikern die immer noch das Empire in Kopf haben sind für diese Entscheidung verantwortlich.
Die Universität Sussex hat in eine Studie herausgestellt, dass das Programm der atomaren Unterseeboote des Königreichs hinter dem Projekt steht, da sonst das Abenteuer nicht erklärbar ist.
Da es aber viele durchführbare Alternativen für eine effiziente, sichere und klimafreundliche Energieversorgung gäbe, sei es "es schwierig", dieses Vorhaben allein so zu begründen, wie es offiziell versucht wird.
Understanding the Intensity of UK Policy Commitments to Nuclear Power
Das gleiche gilt für Frankreich.
Außer dass Frankreich selbst noch AKWs ins Ausland verkaufen will.
Macron hat sich im Dezember 2020 entsprechend dazu geäußert.
Hatten wir aber auch schon.
Unabhängig von den Zahlen sind bei Subventionen Ziel und Ergebnis für die Beurteilung des Erfolgs ausschlaggebend.
In den letzten Jahren haben sich die Gestehungskosten bei Wind halbiert, bei Solar ist es nur noch ein Zehntel.
Atomkraft hat sich im Gegensatz dazu verteuert und schafft de facto Ewigkeitskosten, da die Endlagerung wohl noch Generationen beschäftigen wird.
Atomkraft war nie und wird nie wirtschaftlich sein.
Inzwischen sind erneuerbare Energien meist billiger als konventionelle.
Das bedeutet dass die Subventionen von erneuerbaren Energien Erfolg haben.
Die 7,99 Cent/kWh liegen aber noch ganz deutlich unter dem garantierten Abnahmepreis für Hinkley Point C, der für 35 Jahre mit Inflationsausgleich festgeschrieben ist .
Windenergieanlage Stromgestehungskosten 6,7 – 8,2 ct / kWh
Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Bayerisches Landesamt für Umwelt
Dass der Ausbau der Windkraftanlagen in Bayern fast vollständig zum erliegen gekommen ist liegt an H10.
Es ist nicht die Schuld der Solarpaneele dass sie nicht ständig Energie liefern können.
Dafür ist Rotation der Erde verantwortlich.
Zudem sollte man Naturgesetze ohne Zuhilfenahme irgendwelcher Götter betrachten.
Diese Durchschnittswerte für bestehende Anlagen sind aber nicht die aktuellen Erzeugerpreise für Neuanlagen.
Dieser Preisvergleich ist also unsinnig. Aktuell ist Wind- und Solarstrom billiger als der aus Kohle und Gas.
Vor 10 Jahren haben Flachbildfernseher auch ein mehrfaches von heute gekostet und Sie zahlen sicher nicht den Preis von vor 10 Jahren wenn Sie aktuell einen 55" Bildschirm kaufen.
Im Vergleich zur Lichtverschmutzung insgesamt sind Windkraftanlagen eher vernachlässigbar.
Und wenn Sie den Unterschied zwischen einer Handlung und einem Defekt nicht kennen
gibt es wohl noch viele andere Sachen die Sie nicht wissen wollen.
Ihnen ist es egal wie unsicher AKWs sind.
Sie erkennen keinen Unterschied zwischen einem Defekt und einer willkürlichen Handlung.
Es macht wohl keinen Sinn diese Diskussion weiterzuführen.
So lange noch irgendwelche Spinner von einer Renaissance der Atomkraft träumen muss auch weiter vor den Gefahren gewarnt werden.
Bitte überprüfen Sie das noch einmal.
Wie weit eine Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde in Betracht kommt kann ich nicht beurteilen.