
Am 27. Dezember wurden in Bayern die ersten Menschen gegen das Coronavirus geimpft. Zunächst vor allem Bewohner in Heimen und medizinisches oder Pflegepersonal. Alle anderen müssen noch warten, einige können aber schon einen Termin im Impfzentrum vereinbaren.
Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium wird die Corona-Impfung zunächst Personen über 80 Jahren sowie Bewohnern in Senioren- und Pflegeheimen angeboten. Diese seien besonders gefährdet. Auch medizinisches Personal mit sehr hohem Ansteckungsrisiko und Personal in der Altenpflege ist als erstes an der Reihe. Wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht, soll "die Impfung der gesamten bayerischen Bevölkerung offen stehen", so das Ministerium.

In Unterfranken können laut dem Gesundheitsministerium täglich bis zu 4050 Menschen geimpft werden. Voraussetzung ist, dass genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Die gute Nachricht: Am 26. Dezember wurden für den Impfstart in jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt die jeweils angekündigten 100 Impfdosen geliefert. Und noch vor dem Jahreswechsel – am 29. und 31. Dezember – wurden zwei Lieferungen mit Nachschub erwartet. So viele Impfdosen bekommen die einzelnen unterfränkischen Landkreise bis Silvester:
- Stadt und Landkreis Würzburg: 1850, ab Januar wöchentlich 975
- Stadt und Landkreis Schweinfurt: bis Silvester 1220
- Stadt und Landkreis Aschaffenburg: 1950
- Landkreis Main-Spessart: 500
- Landkreis Bad Kissingen: keine Angabe
- Landkreis Rhön-Grabfeld: mindestens 300
- Landkreis Kitzingen: 710
- Landkreis Haßberge: 640
- Landkreis Miltenberg: 1150
Zuletzt hieß es bei einer Videokonferenz mit Gesundheitsministerin Melanie Huml und Vertretern der Landkreise, dass das Ministerium die betreffenden Personen anschreiben werde. Dabei ging es laut Teilnehmern zunächst um über 80-Jährige, die nicht in einem Seniorenheim leben. Wann dieses Schreiben verschickt werden soll, ist demnach noch unklar.
Eine freie Wahl des Impfzentrums besteht nicht. Vielmehr müssen sich die Bürger grundsätzlich "an das Impfzentrum an ihrem Wohnsitz oder am Ort ihres ständigen Aufenthalts wenden", so das Gesundheitsministerium. "Das gilt selbst, wenn ein anderes Impfzentrum näher oder besser zu erreichen ist." Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel: In Würzburg etwa können Bewohner von Stadt und Landkreis frei entscheiden, ob sie das Impfzentrum auf der Talavera im Stadtgebiet oder im Landkreis in Giebelstadt aufsuchen.
Das ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. In Würzburg, Kitzingen und den Haßbergen können schon jetzt aktuell impfberechtigte Personen Termine in den jeweiligen Impfzentren vereinbaren. Dabei wird auch gleich ein Termin für die zweite notwendige Impfung 21 Tage später festgelegt. Allerdings werde der im Moment zur Verfügung gestellte Impfstoff vor allem für die mobilen Impfteams, die Bewohner in Senioreneinrichtungen und deren Personal impfen, verwendet, heißt es aus Kitzingen. Eine Sprecherin des Landratsamts Haßberge erklärt, man vergebe bereits Termine, "weil wir das Impfzentrum bei Bedarf öffnen, wenn absehbar ist, dass der vorhandene Impfstoff nicht komplett über die mobilen Teams verimpft werden kann".
In Schweinfurt und Aschaffenburg sowie in den Landkreisen Main-Spessart, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld und Miltenberg werden dagegen noch keine Termine vergeben. Die dort zuständigen Behörden gehen in der Regel davon aus, dass das im Laufe des Januars möglich sein wird – sofern dann genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Einige Landkreise wollen sich allerdings noch nicht festlegen. So verweist etwa eine Sprecherin am Landratsamt Bad Kissingen darauf, dass die Funktion zur Terminvergabe in der Impf-Software des bayerischen Gesundheitsministeriums noch nicht zur Verfügung stehe. Aus Rhön-Grabfeld und Miltenberg heißt es, man wolle zunächst die Impfungen in Senioren- und Pflegeheimen abschließen.
Folgende Dokumente sollten vorgelegt werden können:
- Terminbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls eine Bestätigung des Arbeitgebers (falls man aufgrund des Berufs impfberechtigt ist)
- Impfpass (falls vorhanden)
- Versichertenkarte der Krankenkasse (falls vorhanden)
- medizinische Unterlagen – soweit vorhanden – wie Herzpass, Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste
Vorab kann man sich auch den Aufklärungsbogen des RKI und eine Einwilligungserklärung auf den Internetseiten des Gesundheitsministeriums herunterladen und ausfüllen. Sollte die Einwilligungserklärung von einem gesetzlichen Betreuer abgegeben werden, ist ein extra Formular erforderlich.
Unabhängig vom Versicherungsstatus ist die Impfung für die Bürger kostenlos. Laut Gesundheitsministerium trägt die Kosten für den Impfstoff der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit den Krankenversicherungen, die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Erreichbarkeiten der Impfzentren, die jetzt schon Termine vergeben
- Würzburg: Tel. (0931) 8000-844, online unter www.impfen-wuerzburg.de
- Kitzingen: Tel. (09321) 704-1818
- Haßberge: Tel. (09521) 27-600
Quelle: Hersteller von Schweinegrippe-Impfstoff ignorierte Risiken
Etwa 30 Millionen Europäer erhielten vor neun Jahren den Schweinegrippe-Impfstoff Pandemrix. Schon damals gab es erhebliche Sicherheitsbedenken. Jetzt werden neue, schwere Vorwürfe bekannt. https://www.spiegel.de/, 21.09.2018, 11.23 Uhr.
Kehrseite der Medaille.
Bin mal gespannt, wann wir unter 60jährigen drannkommen, obs dann noch was gibt?
Hoffentlich erleben wirs!
Armes Deutschland, deine politischen Tiefflieger sind leider in der Überzahl!
Wann reichts eigentlich mal den Bürgerinnen/ern?
Ich enthalte mich besser meiner persönlichen Bewertung.....