Nach den ersten Corona-Impfungen in Seniorenheimen nehmen am Dienstag auf die beiden Impfzentren in Würzburg und Giebelstadt ihren Betrieb auf. Zunächst werden ausschließlich Personen geimpft, die nach der Corona-Impfverordnung des Bundes der Gruppe mit höchster Priorität angehören. Seit Montag ist die Vereinbarung eines Impftermins telefonisch oder über das Internet möglich. Wie Landrat Thomas Eberth auf Anfrage berichtet, haben am ersten Tag bereits 1600 Personen einen Impftermin vereinbart. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Start der Impfzentren.
Zunächst gilt das Impfangebot nur für Personen mit "höchster Priorität" gemäß der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Das sind alle über 80-Jährigen, die Bewohner und Mitarbeiter in Pflegeheimen, die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste sowie das Personal auf Intensivstationen, in den Notaufnahmen der Krankenhäuser und im Rettungsdienst.
Ja, derzeit sind keine amtlichen Benachrichtigungen vorgesehen. Zum Nachweis der Impfberechtigung reicht ein Personalausweis bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers.
Das funktioniert entweder telefonisch über Tel. (0931) 8000 844 oder im Internet über www.impfen-wuerzburg.de. An der Telefon-Hotline kann es zu Wartezeiten kommen. Deshalb wird die Terminvereinbarung per Internet empfohlen. Das Gesundheitsamt weist aber darauf hin, dass Termine nur an priorisierte Personen vergeben werden, die also schon impfberechtigt sind.
Ja, das ist möglich. Bei der Buchung eines Termins müssen lediglich einige Fragen zur Person beantwortet werden.
Aus organisatorischen Gründen erfolgt die zweite Impfung genau 21 Tage nach der ersten und wird bereits bei der ersten mitgebucht.
Nein, Bewohner von Stadt und Landkreis Würzburg können frei entscheiden zwischen dem Impfzentrum auf der Talavera in Würzburg und im Airpark Giebelstadt.
Neben den Impfzentren sind mobile Impfteams nur in Einrichtungen unterwegs. Für Hausbesuche fehlen derzeit die Kapazitäten. Man muss also zum Impfzentrum kommen. Die beiden Impfzentren sind barrierefrei.
Den Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine Bestätigung des Arbeitgebers. Soweit vorhanden, sollte auch der Impfpass und die Versichertenkarte der Krankenkasse mitgebracht werden.
Es wird dringend empfohlen, das Aufklärungs- und Befragungsformular sowie die Impfeinwilligung vorab gründlich durchzulesen und bereits ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen.
Das lässt sich gegenwärtig noch nicht genau sagen, sondern hängt unter anderem von der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab.