Auf dem Kundenparkplatz am Würzburger Hubland Center wird seit August das Parkverhalten mit einer Videokamera überwacht. Wer dort länger als drei Stunden steht, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen. Die Reaktionen dazu fielen unterschiedlich aus.
Mehr Zeit und weniger Strafe: Lage habe sich verbessert
Ein Leser kommentierte: "Wenn die dort nichts machen, werden die Parkplätze von den Studenten benutzt oder als Park-and-ride-Plätze für Leute von außerhalb." Ein anderer fand es "legitim, wenn man die Parkplätze für Kunden freihalten will". Die Erfassung mittels Kamera sei komfortabler, und "drei Stunden sollten reichen, um in jedem der Geschäfte einzukaufen."
Im Vergleich zu vorher, als die Parkplatznutzer ihre Standzeit mit einer Parkscheibe nachweisen mussten, habe sich die Situation "massiv gebessert", meinte ein weiterer Leser. Schließlich sei die Höchstparkdauer um eine Stunde verlängert, und die Strafe halbiert worden.
Parkplatzkontrolle in anderen Ländern längst Standard
Eine Parkraumüberwachung sei "in anderen Ländern längst Standard", merkte ein Kommentator an. Ein anderer führte diese Methode allgemein auf ein "mangelndes Angebot an Parkplätzen" zurück. Allerdings gab es auch kritische Stimmen. Eine Leserin schrieb: "Wohin ich fahre, und wo ich parke, diese Daten möchte ich nicht in privater Hand haben."
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Aber wer überprüft, ob die Daten laut Betreiber "unmittelbar nach der Ausfahrt, spätestens aber nach 48 Stunden, gelöscht" werden? "Das lässt sich faktisch nicht kontrollieren", sagt der Würzburger Fachanwalt Chan-jo Jun. Die Ansicht, dass es zulässig sei, ein privates Gelände mit einer Kamera zu überwachen, bestätigt er: "Ich darf meinen eigenen Grund, aber von dort aus keine anderen Flächen filmen. Und ich muss darauf ausreichend hinweisen."
Auch die Frage eines Lesers, ob ein Unternehmen denn "so einfach personenbezogene Daten des Halters beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern" könne, bejaht Jun. "Der Betreiber übermittelt vermutlich lediglich das Kennzeichen und verweist auf seine Geschäftsbedingungen", erklärt er. Die Behörde selbst gibt auf ihrer Webseite an, dass eine Auskunft möglich sei, wenn die Daten "zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße" dienen.
Halterabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt ist zulässig
Der Halter hafte aber nicht, wenn ein anderer sein Auto gefahren sei. In diesem Fall werde ihn der Betreiber "auffordern, den tatsächlichen Fahrer zu nennen und ihn mit rechtlichen Konsequenzen bedrohen", vermutet Jun. Allerdings warnt er: "Wer zur Abwehr eines Anspruchs falsche Angaben macht, kann sich wegen Betrugs strafbar machen."
Sollte die Höchstparkdauer von drei Stunden nicht ausreichen, schlugen einige findige Leser vor, mit dem Auto kurz vom Parkplatz zu fahren, um bei der nächsten Einfahrt drei neue Stunden parken zu können. Auf Anfrage dieser Redaktion erklärte Yukio Iwamoto, einer von vier Geschäftsführern der ParkDepot GmbH, dass das durchaus möglich sei.
Raus und wieder rein: So lässt sich die Parkzeit verlängern
Technisch könnten zwar mehrere, aufeinander folgende Parkvorgänge zusammengefasst werden, am Hubland Center werde das aber nicht gemacht. Ihre Absicht sei nicht, die Kunden mit der maximalen Parkdauer zu gängeln, sondern Dauerparker fernzuhalten. Sollte sich also jemand die Mühe machen und eine Extrarunde drehen, nehme man dies in Kauf.
Oder liege ich da falsch?
Aber wenn die Daten aus berechtigtem Interesse gespeichert und gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden und wenn darüber korrekt informiert wird, sollte das legal sein. Sonst hätte der Anwalt sich sicher dazu geäußert.
Es überrascht doch immer wieder, dass sich offenbar kaum jemand bewusst ist, welche Daten mit der Nutzung von Smartphones, Kreditkarten, deutschlandcard oder auch des eingebauten GPS im Pkw entstehen und verwertet werden. Es ist längst bekannt, wann wer mit seinem Auto wohin fährt. Nur erhebt diese Daten nicht ein Sicherheitsunternehmen mit einer ollen Kamera am Hubland, sondern sie liegen auf den Servern von Google in Kalifornien, und werden dort mit bezahldaten, suchverhalten im Internet und vielem mehr verknüpft.
Im Verkehr hin gegen macht Kamera-Überwachung Sinn, gerne auch zu Einfahrtkontrolle in Umweltzonen oder zur Erhebung einer City-Maut etc.