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Würzburg
Wegen neuem Cannabisgesetz: Bisher drei Häftlinge aus JVA Würzburg entlassen, weitere könnten folgen
In Unterfranken müssen Gerichte 395 Verfahren wegen der Cannabis-Teilegalisierung neu bewerten. Für manche Gefangenen öffnete sich bereits die Tür in die Freiheit.
Mehrere Häftlinge durften die Justizvollzugsanstalt in Würzburg seit der Teillegalisierung von Cannabis vorzeitig verlassen.
Foto: Thomas Obermeier (Archiv) | Mehrere Häftlinge durften die Justizvollzugsanstalt in Würzburg seit der Teillegalisierung von Cannabis vorzeitig verlassen.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 01.08.2024 02:41 Uhr

Die Teillegalisierung von Cannabis macht der Justiz in Bayern zusätzliche Arbeit. In mehr als 6200 eigentlich abgeschlossenen Verfahren mussten Gerichte entscheiden, ob eine bereits verhängte Strafe nach der Gesetzesänderung angepasst werden muss.

Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums mussten (Stand 15. Juni) inzwischen 33 Gefangene aus Gefängnissen im Freistaat entlassen werden, weil ihre Strafe vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung zum Kiffen neu bewertet werden musste.

In Unterfranken wurden drei Häftlinge vorzeitig entlassen – alle drei aus der Justizvollzuganstalt in Würzburg (Stand 25. Juli). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg war darunter beispielsweise eine Frau, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für eine nicht bezahlte Geldstrafe nun nicht länger verbüßen muss.

Fast 400 Cannabis-Verfahren in Unterfranken mussten neu bewertet werden

Allerdings könnte es noch zu weiteren vorzeitigen Entlassungen kommen, weil sogenannte Neufestsetzungsverfahren teilweise ausstehen. "Bei Tätern, die gleichzeitig wegen weiterhin strafbaren Verhaltens verurteilt wurden, müssen die Strafen teils in komplizierten Verfahren neu verhängt werden", erklärt bayerischen Justizminister Georg Eisenreich.

Bei den unterfränkischen Gerichten müssen 395 Verfahren wegen der Cannabis-Teillegalisierung neu angegangen werden, von denen sie in 284 Verfahren bereits eine Entscheidung getroffen haben. Das teilt das Justizministerium mit und beruft sich dabei auf Zahlen des Oberlandesgerichts Bamberg vom 15. Juni. Bayernweit sind es noch 2700 Verfahren dieser Art, über die noch nicht erneut entschieden wurde.

Aus Eisenreichs Sicht geht die Teil-Legalisierung von Cannabis in die falsche Richtung. "Die Neuregelung ist äußerst kompliziert ausgestaltet. Sie enthält allein 37 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher", teilt Eisenreich mit. Dadurch entstehe eine "Flut neuer Rechtsfragen, die Straf- und Bußgeldverfahren künftig zusätzlich erschweren und verzögern".

Mit Informationen von dpa

 
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  • Reinhard Opel
    ein Bekannter ist bei der Polizei, er erzählt: von der Verhältnismäßigkeit gesehen, müßte man jeden der 3 Flaschen Alkohol kauft, genauso einsperren. die Volksdroge Alkohol ist halt "in".
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  • Hans-Martin Hoffmann
    Lach mich tot

    die Legalisierung von Cannabis führt zu (plusminus) 20 neuen Bußgeld-Tatbeständen?! Sagt mal, bringen sowas nur wir Deutschen fertig, oder müssen hier x Leute aus der Verwaltung Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen produzieren, um ihre eigene Notwendigkeit nachzuweisen?

    Nach dem Gesetz zur Verkleinerung des Bundestags brauchen wir vmtl. als nächstes ein Gesetz zur Verkleinerung der Verwaltung...
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  • Helga Scherendorn
    Was ein Blödsinn, die Täter wurden nach geltenden Gesetzen verurteilt, oder will man rückwirkend jeden Verurteilten Haftentschädigung zahlen?
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