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Würzburg
Ostern in Freiheit: Zwei Häftlinge werden wegen Cannabis-Legalisierung jetzt aus dem Würzburger Gefängnis entlassen
Kiffen wird für Erwachsene eingeschränkt ab 1. April erlaubt sein. Auch rückwirkend könnten viele Strafen erlassen oder reduziert werden. Was das für Gefangene bedeutet.
Die Würzburger Justizvollzugsanstalt (JVA): Zwei Häftlinge aus Unterfranken kommen jetzt wegen der Teil-Legalisierung von Cannabis früher als erwartet aus dem Gefängnis frei.
Foto: Thomas Obermeier (Archiv) | Die Würzburger Justizvollzugsanstalt (JVA): Zwei Häftlinge aus Unterfranken kommen jetzt wegen der Teil-Legalisierung von Cannabis früher als erwartet aus dem Gefängnis frei.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 15.07.2024 20:02 Uhr

Im Zuge der Cannabis-Legalisierung, die am Ostermontag in Kraft tritt, müssen in Würzburg nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg zwei Häftlinge vor Ostern vorzeitig freigelassen werden: eine Frau, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für eine nicht bezahlte Geldstrafe nun nicht länger verbüßen muss, und ein Mann. Die Behörde prüft einem Sprecher zufolge derzeit für rund 200 Altfälle, ob die Vollstreckung von Strafen gestoppt werden muss. Weitere Freilassungen aus der Justizvollzugsanstalt in Würzburg könnten die Folge sein.

Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der im Urlaub ist, unterschriebt Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig am Mittwoch das beschlossene Gesetz. Es sieht vor, dass Besitz und Anbau der Droge mit vielen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Als Folge einer Amnestie müssen bereits verhängte Haft- und Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die in Zukunft nicht mehr strafbar sein sollen, beim Inkrafttreten erlassen werden.

Rückwirkender Straferlass für Besitz von Cannabis beschlossen

Das neue Cannabisgesetz regelt auch, wo es trotz der Teil-Legalisierung Sanktionen gibt: Wer zwischen 25 und 30 Gramm Cannabis mit dabei hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt, wenn jemand zwischen 50 und 60 Gramm getrocknetes Cannabis an seinem Wohnsitz hat. Werden die Obergrenzen überschritten, machen sich Erwachsene dem Bundesgesundheitsministerium zufolge weiterhin strafbar.

Hintergrund der beiden Freilassungen in Würzburg ist die im Gesetz vorgesehene rückwirkende Straferlass für Altfälle. Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Relevant ist das etwa zum Beispiel für Führungszeugnisse.

Mit Informationen von dpa

 
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  • Barbara Fersch
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  • Martin Deeg
    Allerhöchste Zeit, dass der Irrsinn gestoppt wird!

    Herzlichen Glückwunsch zur Entlassung.....
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