
Seit drei Monaten darf in Deutschland legal gekifft werden – unter bestimmten Auflagen. So dürfen erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten beispielsweise nicht mehr als 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen und nicht mehr als 50 Gramm Zuhause besitzen. Außerdem darf im Umkreis von 100 Metern in Sichtweite zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen oder öffentlichen Sportstätten nicht gekifft werden.
Damit sich auch jeder an die Auflagen aus dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) hält, sollte die örtliche Polizei, in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Stadt, die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Doch vor allem zu Beginn der Legalisierung am 1. April herrschte dazu viel Verwirrung und die Zuständigkeiten schienen nicht abschließend geklärt.
Nur fünf Bußgelder wegen Verstoß gegen das Cannabis Gesetz in Würzburg erlassen
Inzwischen sind drei Monate seit der Legalisierung vergangen. Zeit, einmal bei den Behörden nachzufragen: Welche Bilanz ziehen sie nach drei Monaten Cannabis-Legalisierung? Herrscht in Würzburg nun wirklich ein heilloses Hanf-Durcheinander, bei denen rücksichtslose Kifferinnen und Kiffer sich bei jeder Gelegenheit den Joint anzünden, was einige Menschen befürchtet hatten?
Blickt man auf die Zahlen des Polizeipräsidiums Unterfranken, kann davon keine Rede sein. Insgesamt fünf Ordnungswidrigkeiten haben die Beamtinnen und Beamten im Stadtgebiet Würzburg feststellen können. Als Ordnungswidrigkeit zählt beispielsweise das Mitführen von mehr als 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit. Erst ab einer Menge über 30 Gramm gilt es laut Gesetz als Straftatbestand. Auch der Konsum von Cannabis innerhalb der verbotenen Radien oder in Anwesenheit von Minderjährigen gilt beispielsweise als Ordnungswidrigkeit.
Über die Hälfte der Straftaten gehen auf den Handel mit Cannabis in Würzburg zurück
Neben den Ordnungswidrigkeiten habe die Polizei außerdem 21 Straftaten nach dem KCanG festgestellt. "16 Straftaten, also über die Hälfte davon, beziehen sich rein auf den Handel, die Ein- und Ausfuhr von Cannabis", erklärt Florian Leimbach, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken.
Das könnte vor allem daran liegen, dass der Handel und Erwerb von Cannabis weiterhin strafbar bleibt. Wer die Pflanzen also nicht selbst anbaut, der muss sich trotzdem strafbar machen, um Cannabis zu bekommen. Mit der Einführung der sogenannten Cannabis-Clubs könnte die Zahl in den kommenden Monaten deutlich zurückgehen. Seit dem 1. Juli sind diese erlaubt.
Im Straßenverkehr konnten in den vergangenen drei Monaten insgesamt 33 Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Cannabis festgestellt werden.
Stadt Würzburg spricht von ruhigem Verlauf der Cannabis-Legalisierung
Das sind verhältnismäßig geringe Zahlen, bestätigt Leimbach. Doch an fehlenden Kontrollen seitens der Polizei liege das nicht. Zwar konnte das Polizeipräsidium keine konkreten Zahlen zu den durchgeführten Kontrollen nennen, erklärt jedoch: "Die unterfränkische Polizei kontrolliert die Einhaltung aller relevanten Cannabis-Regeln". Dabei hätten die Beamtinnen und Beamten vor allem die Straftatbestände im Blick. Ein weiterer Schwerpunkt liege "vor allem dort, wo Kinder- und Jugendschutz es erfordern."
Auch beim Ordnungsamt der Stadt Würzburg zieht man eine positive Bilanz nach drei Monaten Cannabis-Legalisierung: "Wir haben keine Beschwerden oder Hinweise vom Ordnungsamt oder beim Kommunalen Ordnungsdienst vorliegen", erklärt Petra Steinbach, Pressesprecherin der Stadt Würzburg. Die Cannabis-Legalisierung sei "eher ruhig verlaufen".
Der Kontrollaufwand ist nicht weniger geworden, eher mehr.
Weiterhin viel Wind um nichts...
Zum Kontrollwahn:
"Die Polizei soll das Gesetz nach dem Willen der Staatsregierung „extremst restriktiv“ auslegen."