
Viele Deutsche wollen trotz Corona-Pandemie im Sommer verreisen - auch wenn sie noch nicht geimpft sind. Doch was, wenn man ausgerechnet im Urlaub einen Impftermin in Aussicht gestellt bekommt? Oder wenn der Termin für die Zweitimpfung in eine Zeit fällt, in der man lieber verreisen würde? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Vergabe von Impfterminen in der Ferienzeit.
Wer sich beim bayerischen Impfportal registriert hat und eine Corona-Impfung möchte, muss auf eine Einladung zur Terminvereinbarung warten. Der Status "eingeladen" bleibt so lange bestehen, bis der Impfwillige einen Termin im Impfzentrum vereinbart hat, teilt das bayerische Gesundheitsministerium mit. Wer seine erste Gelegenheit zur Impfung verpasst hat, weil er im Urlaub war, muss also nicht fürchten, sich wieder hinten anstellen zu müssen. Wenn das Impfzentrum neue Termine in das Impfportal einstellt, kann man mit diesem Status dann einen Termin vereinbaren. Dem Impfwilligen wird zunächst ein Terminpaar vorgeschlagen und für zehn Minuten reserviert. Bei Bedarf kann im Online-Registrierungssystem mehr Zeit angefordert werden.
Das Gesundheitsministerium bittet, nur Terminpaare zu buchen, die sowohl für die Erst- wie für die Zweitimpfung eingehalten werden können. Ist absehbar, dass der Termin für die Zweitimpfung wegen einer gebuchten Reise nicht wahrgenommen werden kann, sollte auch der Ersttermin nicht vereinbart werden – und umgekehrt. "Die Einladung an den Impfling bleibt bestehen, so dass zeitnah neue Terminvorschläge unterbreitet werden", erklärt eine Sprecherin des Ministeriums. Die Behörde erfasst statistisch nicht, wie viel Zeit zwischen der Einladung zur Terminvereinbarung und der Erstimpfung vergeht.
Die Einladung zum Impftermin bekommt man nicht nur als E-Mail, sondern auch als SMS. Wer kein Smartphone besitzt und im Urlaub keine Möglichkeit (oder keine Lust) hat, in sein E-Mail-Postfach zu schauen, bekommt die Nachricht also auch auf ein gewöhnliches Handy. Dafür muss man die entsprechende Telefonnummer im Impfportal hinterlegen.
"Nach erfolgter Erstimpfung ist der Termin für die Zweitimpfung grundsätzlich einzuhalten", teilt das bayerische Gesundheitsministerium mit. Terminverschiebungen seien nur in dringenden persönlichen Ausnahmefällen zulässig. Eine geplante Urlaubsreise werde nicht akzeptiert. Sollte jemand deshalb seinen Zweittermin verschieben wollen, bekomme er keinen Ersatztermin im Impfzentrum angeboten, stellt das Ministerium klar. Der Betroffene muss sich dann bei einem niedergelassenen Arzt um einen Termin bemühen.
Wer auf die Einladung zur Terminvereinbarung nicht reagiert, bekommt nach einiger Zeit eine Erinnerung per E-Mail. "Die Erinnerung wird durch die Impfzentren nach eigenem Ermessen ausgelöst", sagt eine Sprecherin des Ministeriums. Zeige ein Impfwilliger trotzdem über längere Zeit keine Aktivität, wird der Account deaktiviert. Durch erneutes Einloggen kann er wieder aktiviert werden. Geschieht das nicht innerhalb von drei Wochen, wird der Account dauerhaft gelöscht.
Die EU-Staaten haben sich kurz vor dem Beginn der Sommerurlaubszeit auf eine Lockerung der Grenzwerte für Corona-Reisebeschränkungen verständigt. Der in der vergangenen Woche angenommene Beschluss sieht vor, Regionen künftig erst bei deutlich höheren Inzidenzzahlen als Risikogebiete einzustufen. Dies soll dazu führen, dass weniger Menschen unter strenge Test- und Quarantäne-Auflagen fallen und innerhalb der EU wieder mehr gereist werden kann. Geimpfte und Genesene sollen zudem in der Regel gar keine Reisebeschränkungen zu befürchten haben. Für den Fall, dass besorgniserregende Virusvarianten auftauchen, können Reisebeschränkungen allerdings über eine "Notbremse" wieder eingeführt beziehungsweise verschärft werden. Details zu Einreisebeschränkungen für viele Länder und die aktuellen Risikogebiete sind auf der Webseite des Auswärtigen Amts einsehbar.
Vor der Rückreise besteht ein Restrisiko, dass vor allem Ungeimpfte im Hinterkopf haben müssen: Die Fluggesellschaften dürfen nur Passagiere an Bord lassen, die negativ getestet wurden. Steckt sich jemand im Urlaub mit dem Coronavirus an und wird positiv getestet, muss er in Quarantäne. Das Bundesgesundheitsministerium stellt dazu klar: "Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen." Der Urlaub verlängert sich also unfreiwillig - mit entsprechenden Kosten. Für solche Fälle gebe es mittlerweile spezielle Corona-Reiseversicherungen. Viele Standard-Produkte schließen die Leistung bei Pandemien oder bei Vorliegen einer Reisewarnung aus, warnen Verbraucherschützer.
Für SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach kommt ein eigener Urlaub mit der Familie erst dann in Frage, wenn alle Beteiligten vollständig geimpft sind. "Bei uns wird es so sein, dass zu dem Zeitpunkt, wo wir fahren, die gesamte Familie vollständig geimpft ist", sagte Lauterbach dem Fernsehsender "Welt". "Wenn man vollständig geimpft in eine Region fährt, wo darüber hinaus die Inzidenz niedrig ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass man sich selbst infiziert und dann die Infektion mit zurückbringt, sehr niedrig." Das sei vertretbar und das empfehle er auch anderen.
Mit Informationen von dpa