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Würzburg
Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Betreuungsverfügung? Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen
Wie sorgt man verlässlich für Situationen vor, in denen man keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann? Eine Verbraucherberaterin erklärt, worauf man achten muss.
Eine Vorsorgevollmacht sollte nur absoluten Vertrauenspersonen ausgestellt und eng mit ihnen abgestimmt werden. 
Foto: HighwaystarzPhotography/gettyimages.com/akz-o | Eine Vorsorgevollmacht sollte nur absoluten Vertrauenspersonen ausgestellt und eng mit ihnen abgestimmt werden. 
Christoph Sommer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:33 Uhr

Der Fall hat in der Region große Wellen geschlagen: Trotz einer über den Tod hinaus gültigen Vollmacht hatte ein Würzburger keinen Zugriff auf die Konten seiner verstorbenen Mutter bekommen. Der Rentner verzweifele an der Bürokratie und sorgte damit für Diskussionen.

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