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Würzburg
Vorerst keine Impfpflicht: Heime und Kliniken in Mainfranken sind erleichtert
Schon jetzt ist die Personaldecke extrem dünn. Dass Bayern die Impfpflicht für Gesundheitsberufe aussetzt, lässt Einrichtungen durchschnaufen – sorgt aber auch für Verwunderung.
Ein Hamburger Intensivpfleger lässt sich als einer der ersten gegen das Coronavirus impfen (Archivbild). Weiterhin ist ein geringer Teil des Pflegepersonals in Deutschland nicht geimpft.
Foto: Markus Scholz, dpa | Ein Hamburger Intensivpfleger lässt sich als einer der ersten gegen das Coronavirus impfen (Archivbild). Weiterhin ist ein geringer Teil des Pflegepersonals in Deutschland nicht geimpft.
Andreas Jungbauer
 und  Susanne Schmitt
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:27 Uhr

Sie sollte eigentlich zum 15. März in Kraft treten, doch Bayern setzt die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Corona-Impfpflicht für Personal in Heimen und Kliniken aus. Während der bayerische Sonderweg auf scharfe Kritik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stößt, zeigen sich Einrichtungen und Träger in Mainfranken erleichtert.

Denn überall kämpfen Kliniken sowie Heime für Senioren und Behinderte derzeit mit Personalausfällen wegen der grassierenden Omikron-Variante. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht droht diese Situation noch zu verschärfen. Bisher hat den Krankenhäusern und Heimen zufolge zwar nur ein Bruchteil des ungeimpften Personals tatsächlich gekündigt. Nicht wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter scheinen dies aber ernsthaft zu überlegen. Mainfränkische Träger berichten von entsprechenden Personalgesprächen.

Forderung nach allgemeiner Impfpflicht

Sie sind deshalb froh, dass die Impfpflicht in bayerischen Heimen und Kliniken erst einmal nicht kommt. "Das bringt Ruhe ins System", sagt Sonja Schwab, Leiterin der Sozialen Dienste beim Diözesan-Caritasverband. Unisono fordern die Träger, endgültig auf die Teilimpfpflicht zu verzichten – und stattdessen die allgemeine Impfpflicht für die ganze Bevölkerung einzuführen.

"Alle oder keiner" – auf diesen Nenner bringt es Pfarrer Jochen Keßler-Rosa, Vorstand der Diakonie Schweinfurt. Er hatte sich zusammen mit anderen bereits vor Weihnachten in einem Brandbrief an die Politik gewandt und vor einer Abwanderung des Personals gewarnt. Sie gefährde die Versorgung von Patienten und Heimbewohnern, sagt Keßler-Rosa. Jetzt könne man wenigstens verlässlich die Dienstpläne für März schreiben. Ansonsten wäre man ab dem 15. März davon abhängig gewesen, ob das Gesundheitsamt ungeimpfte Mitarbeitende aus dem Verkehr zieht.

Die Gesundheitsämter gelten als Flaschenhals bei der praktischen Umsetzung der Teilimpfpflicht. Heime und Kliniken müssen ihnen monatlich den Impfstatus ihres Personals melden. Ab dem 15. März könnten die Ämter dann Betretungs- und Beschäftigungsverbote für Ungeimpfte aussprechen.

Kritik: Gesundheitsämter haben Ermessensspielraum

Dabei handelt es sich um eine gesetzliche "Kann"-Regelung. "Die Gesundheitsämter sollten einfach ihren Ermessensspielraum zugunsten der Einrichtungen nutzen", fordert Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundesverbandes der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen. Vorrang bei der Abwägung müsse die Versorgungslage in Heimen und Kliniken haben, Ungeimpfte könnten dann weiterarbeiten.

Die Gesundheitsämter seien zwar in der aktuellen Pandemiephase stark belastet, sagt der Würzburger Jurist. Es gehe aber auch ums Grundsätzliche: Sie wären verantwortlich für mögliche Personalnöte – "und sie wollen nicht den Schwarzen Peter haben".

Schraml spricht von einer "politischen Provokation" der bayerischen Staatsregierung. Erst eine Impfpflicht mitzubeschließen und dann nicht umzusetzen, "das kapiert kein Mensch mehr". Eine unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern sorge für für Unmut und Wallung in den Heimen.

Historischer Termin am 27. Dezember 2020 in Bergtheim: Frieda Rumpel (Mitte) wird von den Vorständen des Kommunalunternehmens, Alexander Schraml und Eva von Vietinghoff-Scheel, zur ersten Corona-Impfung im Landkreis Würzburg begleitet.
Foto: Irene Konrad | Historischer Termin am 27. Dezember 2020 in Bergtheim: Frieda Rumpel (Mitte) wird von den Vorständen des Kommunalunternehmens, Alexander Schraml und Eva von Vietinghoff-Scheel, zur ersten Corona-Impfung im Landkreis ...

Schraml ist zusammen mit Kollegin Eva von Vietinghoff-Scheel als Geschäftsführer des Kommunalunternehmens auch verantwortlich für sieben Senioreneinrichtungen im Landkreis Würzburg. In dieser Funktion freuen sich beide über das Aussetzen der Impflicht, "damit bleiben alle an Bord, wir brauchen jede Kraft." Mitarbeitende hätten bereits mit Kündigung gedroht. Über die Aussetzung sei sie "total glücklich", sagt von Vietinghoff-Scheel. "Uns konnte nichts besseres passieren."

Erleichtert ist man auch am Würzburger Blindeninstitut. Rund 20 Prozent der 1150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind laut Thomas Heckner, Institutsleiter für den Erwachsenenbereich, nicht geimpft. "Wenn wir die alle nach Hause schicken müssen, können wir den Laden dicht machen." Das sei keine Option, die Heimbewohner müssten versorgt werden.

Heckner respektiert die Bedenken der Ungeimpften, auch wenn ihm eine Impfquote von 100 Prozent am liebsten wäre. Auch er spricht sich für eine allgemeine Impfpflicht aus: "Wir wissen nicht, was die nächste Variante bringt." Gleichzeitig freut sich der "Blindi"-Leiter, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern vorerst gestoppt ist: "Das entlastet uns enorm." Erste Kündigungen deshalb hätten schon vorgelegen, sagt Heckner.

Die praktische Umsetzung der Teilimpfpflicht würde auch die Caritas in Unterfranken vor Probleme stellen. Zu viele Fragen seien ungeklärt, bemängelt Bereichsleiterin Schwab: "An wen und in welcher Form sollen wir ungeimpftes Personal melden?" Außerdem seien auch Ergotherapeuten, Frisöre und Ehrenamtliche in den Heimen tätig. "Da ist null geklärt."

Unterdessen ruft die Entscheidung der Staatsregierung in der Region nicht nur Zustimmung hervor. Sie lasse viele Betroffene im Moment ratlos zurück, sagt Dr. Matthias Held, Ärztlicher Direktor am Klinikum Würzburg Mitte. Insbesondere das "inhomogene Stimmungsbild bei den Entscheidungsträgern" trage nicht zur Vertrauensbildung bei. Die Hintergründe zu verstehen, falle "aufgrund der dürftigen Argumentation" schwer.

 
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  • juergenmagic@t-online.de
    Es gibt ja ggf. eine Hintertür: Der Arbeitgeber muss den Impfverweigerer an das Gesundheitsamt melden. Dieses entscheidet über ein Betretungs- und/oder Beschäftigungsverbot. Allerdings kann dieses auch in bestimmten Fällen davon absehen, wenn z. B. die Versorgung dieser Einrichtungen dadurch gefährdet wäre. Könnte ja in Bayern so umgesetzt werden.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    Wann merkt CSU endlich das der Wahlkampf vorbei ist und endlich mit dem Arbeiten beginnen und nicht soviel Zeit vor den Kameras verblödeln. Und wenn Sie die Umsetzung (= Ländersache!) nicht hinbekommen, einfach mal die 15 anderen Ministerpräsidenten um Hilfe bitten.

    Traurig, Bananenrepublik Bayern
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  • ralfestenfeld@aol.com
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • rainbird
    Alles sollte wissenschaftlich abgeschätzt werden. Was würde den konkret 5 - 20% weniger Personal in den Einrichtungen bewirken? Ist die Gefahr von Corona größer oder die einer unterversorgung?
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  • Blum66
    Weiterhin ein klares Nein zur geplanten Impfpflicht. Egal für welche Gruppen. Oder für die Allgemeinheit.
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  • Snacko
    🤬🤬🤬😡😡😡😡😡
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  • teddy1965
    Zu allererst ich bin kein Impfgegner denn ich bin selber geimpft und geboostert.
    Ich bin der Meinung entweder soll die Impfpflicht für alle gelten oder für keinen.
    1. Man kann auch mit Impfung Corona beziehungsweise Omikron bekommen.
    2. Wird es auch sehr oft durch die Besucher (trotz Test) reingebracht da es genug gibt die der Meinung sind ein Küsschen auf die Wange ist schon in Ordnung wenn es keiner sieht (selbst schon beobachtet).
    3.Ich finde es auch nicht richtig das nur bestimmte Berufsgruppen sind die von der Impfpflicht betroffen sein sollen und man sollte froh sein das es sie gibt.
    Es wäre natürlich super wenn mehr Menschen geimpft wären aber doch bitte nicht nur zu lasten von Menschen in bestimmten Berufen.
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  • Zeeder
    Alle oder keiner. Argumente wie im Kindergarten. Und für die Begründung einer allgemeinen Impfpflicht auch untauglich.
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  • juergenmagic@t-online.de
    Auch wenn ich mit den Maßnahmen Söders nicht immer einverstanden war, finde ich, dass das ist. Ein Plan B, wenn viele Pflegekräfte abwandern, ist nämlich nicht vorhanden. Nicht wenige Beschäftigte in der Pflege/Krankenhäusern (auch Geimpfte) haben eh die Schnauze bis oben hin voll von ihrem Job. Wenn dann noch Ungeimpfte nicht mehr arbeiten dürfen, dann würde das die Problematik noch verschärfen. Wenn dann Stationen/Einrichtungen reduziert werden, dann mault auch jeder. Wenn Impfplicht, dann für alle. Sonst macht das keinen Sinn. Außerdem soll die geplante Impfplicht eh nur bis Ende 2022 gelten, was ist dann 2023? Wer glaubt, dass der Virus dann ad acta ist, befindet sich sicher auf dem Holzweg. Ein weiterer offener Punkt ist, ob die Impfpflicht überhaupt rechtlichen Bestand haben könnte. Man muss auch bedenken, dass Omikron zwar ansteckender ist, aber relativ wenig schwere Verläufe hat.
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  • helenews@gmx.de
    als Patient kann ich mich nicht darüber freuen. Man treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus.
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  • Ernler22290809
    Das Problem liegt nicht bei Söder, sondern dem verschließen einer neuen Bewertung der Lage durch Omikron. Und da meine ich sowohl die Politik von zwei Parteien und Leser her. Es wird weder das aktuelle Wissen von Impfdurchbrüchen (kein Schutz vor Infektion) noch die neue Variante bei dieser Pflicht berücksichtigt. Nur damit spätestens vor den Gerichten als gekippt wird, soll das zum damaligen Zeitpunkt richtige und jetzt äußerst fragwürdige eintreten? Es scheint in der Politik und auch bei vielen Lesern rein ideologische Gründe für die Pflicht bzw. "Recht behalten" zu geben. Um den tatsächlichen Gesundheitsschutz nach aktuellem Wissensstand geht es hier schon lange nicht mehr...
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  • GWM
    Dem Freistaat by scheinen ja seine schwächsten Mitbürger/Innen herzlich wurscht zu sein, wenn's auf einmal egal ist, ob diejenigen, die an Alten und Patienten arbeiten, Gesundheitsfürsorge betreiben oder lieber trillerpfeifend durch die Lande ziehen, um die staatliche Ordnung in Grund und Boden zu trällern!
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  • Zeeder
    So unterkomplex kann Welt sein - zumindest in der grünen Filterblase.
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  • dieterpopp
    In diesem Artikel wird die Aussetzung der Impfpflicht als feststehende Tatsache dargestellt. Was für ein Unsinn! Kein Land kann die Aussetzung einer bundesgesetzlichen Regelung beschließen. Und natürlich schon gar nicht ein Ministerpräsident. Setzt Bayern trotzdem aus, handelt der Freistaat verfassungswidrig mit allen daraus entstehenden Konsequenzen. Und die Main-Post fragt die Einrichtungen ab, ob diese erleichtert seien. Geht's noch?
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  • Thomas.Lindenberg@gmx.de
    Ich hoffe, dass sich das Verfassungsgericht endlich auf seine eigentliche Aufgabe besinnt (nämlich unsere Verfassung zu schützen) und diese unsägliche Impfpflicht für verfassungswidrig erklärt!
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  • rasputin32
    Das Land handelt verfassungswidrig und das Gesundheitsamt hat dann Gestaltungspielraum ob Ungeimpfte raus müssen oder nicht?
    Ein MP hat nichts mehr zu sagen aber ein kleiner Sachbeamter kann entscheiden?
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  • Zeeder
    Ich möchte Doktor Matthias Held und allen anderen für Ihren Einsatz, Ihr Engagement und Ihre Leistungen in der Corona-Krise danken. Er hat recht, wenn er darauf hinweist, dass die Politik mit ihren widersprüchlichen Aktionen für Verwirrung sorgt und so das Vertrauen in sie selbst untergräbt.
    Aber die Aufrechterhaltung des Vertrauens in die Politik und ihre Glaubwürdigkeit können ebenfalls keine Kriterien sein, um eine Impfpflicht zu begründen.
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  • fheilgenthal@t-online.de
    Ich finde es schon etwas befremdlich, dass man in einer Position, in der man indirekt für das Wohl und die Gesundheit hunderter besonders vulnerabler Senioren verantwortlich ist, „glücklich“ ist, dass das Personal nicht über einen Impfschutz verfügen muss bzw. verfügt. Genau mit den selben Argumenten, mit denen man den Bewohnern eine Impfung empfohlen hat (nämlich neben Selbst- auch der Fremdschutz in einem eng bewohnten Seniorenheim) sollte man dem eigenen Personal die Vorteile einer Impfung auch darlegen. Seit fast zwei Jahren unterliegen Heime und deren Bewohner den verschiedensten Isolationsregelungen. Da wäre es nur konsequent auch mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zumindest etwas für die Bewohner zu tun, die ihrerseits auch auf viel verzichten müssen. Frau Vietinghoff-Scheel: Den Senioren könntetatsächlich etwas besseres passieren: nämlich das Versprechen darauf, dass alles Mögliche getan wird, um die Sterblichkeitsraten gerade in Einrichtungen weiter zu senken.
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  • Zeeder
    Schon mitbekommen, dass der aktive und passive Infektionsschutz bei der Omikronvariante nicht zuverlässig ist?
    Was im Herbst vielleicht noch bei der Deltavariante galt, gilt für die Omikronvariante nicht.
    Sehen Sie auch an den Inzidenzwerten und Hospitalisierungsinzidenzen.
    Würzburg hat eine Inzidenz von rund 2300, trotzdem ist kein Krankenhaus an der Kapazitätsgrenze. Denn offensichtlich erkranken viele Menschen nicht mehr so schwer.
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  • fheilgenthal@t-online.de
    @Zeeder Sie schwimmen hier mit ihren Begrifflichkeiten. Auch wenn der Eigen- und Fremdschutz der Impfung vor einer Omikron-Infektion etwas geringer ausfällt, so kann nach wissenschaftlicher Evidenz die Morbidität und Mortalität im Zusammenhang einer Covid-Infektion sehr wohl gesenkt werden. Man sieht im Bevölkerungsquerschnitt tatsächlich eine Entkoppelung der Infektionszahlen und der Hospitalisierungen. Aber in Senioreneinrichtungen infizieren sich durch die viel höhere Übertragbarkeit (R-Wert) gleichzeitig mehr Bewohner, davon haben auch immer noch zu viele einen schweren Verlauf und sterben daran. Ich denke eine Impfung (die mittlerweile millionenfach verabreicht wurde) stellt einen kleinen Preis dar im Vergleich zu den vielen Sterbefällen, die leider immer noch and der Tagesordnung sind. Die Senioren haben auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
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