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München
Lockerungen seit 9. Februar: Diese Corona-Regeln gelten in Bayern für Gastronomie, Sport und Kultur
Die Staatsregierung sei weiter für die Impfpflicht, das Bundesgesetz für Gesundheitsberufe sei aber nicht umsetzbar. Gelockerte Corona-Regeln gelten in Bayern bereits ab Mittwoch.
Seit Mittwoch (9. Februar 2022) ist in Bayern die Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie wieder aufgehoben. Welche Lockerungen noch beschlossen wurden, erfahren Sie hier.
Foto: Nicolas Armer | Seit Mittwoch (9. Februar 2022) ist in Bayern die Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie wieder aufgehoben. Welche Lockerungen noch beschlossen wurden, erfahren Sie hier.
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:20 Uhr

Nach heftiger Kritik aus Bund und Ländern hat die Staatsregierung die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte zeitweise Aussetzung der Impfpflicht im Gesundheitswesen in Bayern verteidigt: "Wir stellen eine Impfpflicht überhaupt nicht in Frage, weder allgemein noch berufsbezogen", beteuerte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Die gesetzliche Vorgabe des Bundes sei aber nicht umsetzbar.

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