
Im Eisenheim-Prozess sind am Mittwochmittag die Urteile gefallen. Der Hauptangeklagte Niclas H. wurde wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.
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Der damals 18-Jährige hatte sich im April 2017 nach einem Weinfestbesuch mit mindestens 2,89 Promille Alkohol im Blut ans Steuer seines Golf gesetzt und die 20-jährige Fußgängerin Theresa Stahl überfahren. Die junge Frau starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Auch die drei Mitfahrer wurden zu Geldstrafen verurteilt. Sie waren wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Sie müssen zwischen 1000 und 2000 Euro zahlen.
Es gibt nur eine Lehre aus diesem Drama: derartige Veranstaltungen ersatzlos streichen.
Nach einem Sprichwort stinkt Geld angeblich nicht.
In diesem Fall aber schon!
Das Eisenheimer Weinfest ist bekannt für grenzenlose Saufen: Wein aus dem Masskrug !
Wo sind da die Alkoholkontrollen, wenn diese Tatsachen bekannt sind.
Wie soll die Familie und der Freund damit leben, dass das Leben der Tochter, der Freundin so sinnlos ausgelöscht wird.
Der Täter kann gar nicht hart genug bestraft werden und jetzt kostet ihn der Vollrausch und der "Mord" an einer jungen Frau gerade einmal Euro 5.000,00.
Es ist unglaublich. Wer in der Großstadt Autorennen fährt und es kommt dabei zu einem tödlichen Unfall, der wird wegen Mord angeklagt und bestraft.
Warum bitte gilt nicht das Gleiche, wenn eine "Bande" von vier abgebrühten Burschen zum Weinfest geht und bis nahe an die Besinnungslosigkeit säuft ?
Das ist keine fahrlässige Rauschtat. Wer zu diesem Weinfest geht, der weiß, dass er dort ordentlich saufen will, das heisst, dass hier eine vorsätzliche Rauschtat vorliegt. Was der Richter sich denkt ? Der Staatsanwalt liegt mit seinem Strafantrag besser
Der Richter hat sich quasi sogar für das Urteil entschuldigt, aber ihm blieb rechtlich nichts anderes übrig, als so zu urteilen, da der Angeklagte im Vollsuff schuldunfähig war und lt. Gutachter auch reifeverzögert ist....
Was bitte hat dann so jemand mit 18 Jahren hinter einem Steuer verloren?
So ein Urteil ist weder gerecht noch fair...
dass die Tat nicht erst mit dem Antritt der Fahrt im Vollrausch begann, sondern bereits bei der Anreise zum "Trinksportereignis" mit dem Auto. Der Junge hat offenbar nicht einen einzigen Gedanken daran verschwendet, wie er wieder heimkommt und was das evtl. für seine Mitverkehrsteilnehmer/innen bedeutet. Dass er somit alle möglichen Folgen seiner Alkoholfahrt von vorneherein (billigend) in Kauf genommen hat, begründet für mich nicht nur erhebliche Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zum Führen eines (schnellen) Kraftfahrzeuges, sondern eben auch (zumindest) ein grob fahrlässiges Tötungsdelikt. In Berlin war das Gericht bei der Beurteilung eines Autorennens mit tödlichem Ausgang für einen Unschuldigen etwas "mutiger", und bislang hat das Urteil wegen Mordes Bestand.
Ich hoffe wirklich, die Staatsanwaltschaft geht in die Revision. Das hier geht gar nicht - schon mal gleich wegen der absolut verheerenden Außenwirkung.
Unfassbar!!!
alles was ich sonst im Kopf hab
verstößt gegen die Netiquette..
Zum Vergleich: Eine Bekannte von mir hat vom AG Kitzingen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort bekommen, sie soll bei einem anderen Fahrzeug beim Parken einen Schaden von 380,-€ verursacht haben. Bewiesen ist nichts, Aussage gegen Aussage. Strafe. 525,-€ sowie 7 Monate Fahrverbot!!! Sie ist allerdings nicht betrunken gewesen und schon 23 Jahre alt. Da ist doh keine Verhältnismässigkeit zu erkennen. Ich hoffe die Staatsanwaltschaft geht in Eisenheim in Revision!
Das Urteil finde ich unverständlich und unangemessen.