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Würzburg/Eisenheim
Eisenheim-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in Berufung
Im Namen des Volkes? Es war ein nervenaufreibender Prozess um den Tod einer jungen Frau. Am Ende steht ein Urteil, mit dem selbst der Richter hadert.
Das Urteil gegen die vier jungen Angeklagten im Prozess um den Unfalltod einer jungen Frau fiel am Mittwoch überraschend milde aus.
Foto: Daniel Peter | Das Urteil gegen die vier jungen Angeklagten im Prozess um den Unfalltod einer jungen Frau fiel am Mittwoch überraschend milde aus.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:00 Uhr

Als das Urteil gesprochen ist, steht Elke und Ronald Stahl das Entsetzen ins Gesicht geschrieben. Nachdem Reporter und Prozessbeobachter den Gerichtssaal verlassen haben, beraten sich die Eltern von Unfallopfer Theresa, die als Nebenkläger aufgetreten waren, minutenlang mit ihrem Anwalt. Später verlassen sie wortlos das Gebäude. Sie haben Tränen in den Augen.

Eine Geldstrafe von 5000 Euro und ein weiteres Jahr Fahrverbot – so lautete am Mittwochmittag das Urteil gegen den Hauptangeklagten Niclas H., zweieinhalb Jahre nach dem Unfall bei Untereisenheim (Lkr. Würzburg). Nicht wegen fahrlässiger Tötung, wie ursprünglich angeklagt, sondern wegen fahrlässigen Vollrauschs.

Der heute 21-Jährige, daran hat Richter Bernd Krieger keinen Zweifel, hat sich in der tragischen Aprilnacht nach einem Weinfestbesuch mit mindestens 2,89 Promille Alkohol im Blut ans Steuer seines Golf gesetzt und die 20-jährige Fußgängerin Theresa mit bis zu 80 Stundenkilometern überfahren. Sie starb wenige Tage später an ihren schweren Verletzungen. Auch die drei Mitangeklagten, die mit im Unfallauto saßen, kamen mit einer Geldstrafe davon. 1000, 1500 und 2000 Euro müssen die 21 und 22 Jahre jungen Männer zahlen, weil sie keine Hilfe holten und sich stattdessen schlafen legten.

Theresas Vater Ronald Stahl vor der Urteilsverkündung
Foto: Benjamin Stahl | Theresas Vater Ronald Stahl vor der Urteilsverkündung

Staatsanwaltschaft legte wenige Stunden nach dem Urteil Berufung ein

Alle vier Angeklagten wollen gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen. Anders die Gegenseite. Wie Sprecher Boris Raufeisen auf Nachfrage dieser Redaktion am Abend bestätigt, hat die Staatsanwaltschaft nur wenige Stunden später Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Es ist ein Urteil, mit dem sich selbst Richter Krieger nicht wohlfühlte. Seine Begründung klingt in Teilen wie eine Entschuldigung für das Urteil. "Es fällt mir schwer, Ihnen in die Augen zu schauen", bekennt er. "Eigentlich werden Urteile 'Im Namen des Volkes' gesprochen. Heute wurde ein Urteil 'Im Namen das Gesetzes' gesprochen", das "das Volk" nur verstehe, wenn es "einige Semester Jura studiert hat".

"Es fällt mir schwer Ihnen in die Augen zu schauen."
Richter Bernd Krieger zu Theresas Eltern

Das psychiatrische Gutachten, das am ersten Prozesstag verlesen worden war, hatte Niclas H. aufgrund seiner Volltrunkenheit als schuldunfähig eingestuft, und so könne der 21-Jährige für die Tötung Theresas nicht belangt werden. Er verstehe, so Krieger, wenn nun jemand sagt, der Angeklagte habe "genug gesoffen", um davonzukommen.

"Das Gericht hat gegen das Gutachten des Dr. Flesch gekämpft", betont Krieger. Schließlich sei Niclas H. in der Lage gewesen, kontrolliert auf dem Parkplatz zu driften oder sein Auto lange unfallfrei durch die engen Gassen Eisenheims zu manövrieren. Außerdem habe er bei seiner eigenen Rettung "bewusstlos gespielt" und schon hier das Gerücht gestreut, jemand anderes habe Theresa überfahren. Doch auch wenn es Zweifel an dem Gutachten gebe, könne das Gericht es nicht ignorieren.

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe ohne Bewährung

So bleibe nur die fahrlässige Volltrunkenheit. Dafür sei der damals 18-Jährige nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. "Leider", so Krieger, scheide aber auch eine Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht aus. Dafür müsste eine "Schwere der Schuld" oder "schädliche Neigungen" beim Angeklagten festgestellt werden. Beides liege nicht vor. Eine Erziehungsmaßnahme, so lange nach der Tat, sei auch nicht vertretbar. So steht am Ende lediglich eine Geldstrafe.

"Auf keinen Fall darf am Ende nur eine Geldstrafe stehen."
Staatsanwältin Martina Pfister-Luz

Die bedeutet eine Niederlage für die Anklage. In ihrem Plädoyer hatte Staatsanwältin Martina Pfister-Luz noch vehement gefordert: "Auf keinen Fall darf am Ende nur eine Geldstrafe stehen." In der Rückschau klingt dieser Satz wie eine Vorahnung. Zwar räumte auch Pfister-Luz ein, dass Niclas H. aufgrund der attestierten Schuldunfähigkeit "nicht für die eigentliche Tat verurteilt werden kann". Für seinen Rausch aber schon. Sie forderte zweieinhalb Jahre Haft nach Erwachsenenstrafrecht. Eine mildere Strafe, etwa eine Bewährung, "würde das Rechtsempfinden der Bürger stören", betonte sie.

"Mir ist es völlig egal, was die Öffentlichkeit will."
Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer
Theresa Stahl wurde im April 2017 von einem alkoholisierten Autofahrer überfahren und starb wenig später an den Folgen des Unfalls.
Foto: Familie Stahl | Theresa Stahl wurde im April 2017 von einem alkoholisierten Autofahrer überfahren und starb wenig später an den Folgen des Unfalls.

Der Verteidiger von Niclas H., Hans-Jochen Schrepfer, nahm das Argument auf. "Mir ist es völlig egal, was die Öffentlichkeit will", erklärte der Anwalt. Sein Mandant, der unter "einem großen Alkoholproblem und depressiven Episoden" leide, sei zum Zeitpunkt des Unfalls wegen seines Rauschs schuldunfähig gewesen. Dabei fragte er nach der Verantwortung der Weinfestbetreiber: "Wie kann es eigentlich sein, dass ein junger Mann sich dort so betrinken kann?" Schrepfer forderte eine Geldstrafe von 1500 Euro und therapeutische Maßnahmen.

"Es tut mir zutiefst leid", sagt Niclas H. in seinem letzten Wort. Nach der Beweisaufnahme müsse er davon ausgehen, dass er gefahren sei. Auch die anderen drei Angeklagten entschuldigen sich.

Für Theresas Angehörige ist das kein Trost. Schon vor der Urteilsverkündung ärgerte sich Vater Ronald über "Märchen", die die Angeklagten dem Gericht, aber auch den Gutachtern aufgetischt hätten. Mutter Elke hoffte da noch, "dass das Gericht auf die Staatsanwaltschaft hört".

Hinweis: Der Autor dieses Textes steht mit der Familie des Opfers in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis.

 
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  • M. D.
    Weshalb wurde dieser Fall überhaupt in erster Instanz vor dem Amtsgericht und nicht vor dem Landgericht verhandelt!!?

    Die Staatsanwaltschaft kann bzw. muss "wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen, des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falles, Klage beim Landgericht erheben."

    War das hier alles nicht der Fall!!!? Keine "besondere Bedeutung"....!???

    Und wieso stellt diese Fragen hier kein Journalist!? Stattdessen wird die Staatsanwaltschaft hier auch noch als "tough" hingestellt und hofiert.
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  • M. D.
    ...."Sein Mandant, der unter "einem großen Alkoholproblem und depressiven Episoden" leide, sei zum Zeitpunkt des Unfalls wegen seines Rauschs schuldunfähig gewesen."....

    Wenn das so ist, besteht offenkundig ein "Hang" zum Alkohol. Das bedeutet, dass hier der § 64 StGB, Unterbringung und Therapie, angewendet werden kann, bedeutet "Wegsperren" im Maßregelvollzug.

    Mir ein Rätsel, wieso das hier kein Thema ist? Wen will die Staatsanwaltschaft hier für dumm verkaufen? Auch Gisela Rauch hat in der Mainpost vor kurzem exakt zu dem Thema berichtet: "Würzburg - Psychiatrie statt Knast: Immer mehr Straftäter in Kliniken"...

    In der Forensik Lohr sind zahlreiche "Alkoholabhängige" eingesperrt, weil sie im Suff bspw. Körperverletzungen begangen haben. Was also stimmt hier nicht!?
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  • K. C.
    Volltrunkenheit bei einem Unfall bedeutet nicht automatisch, dass ein "Hang" zum rauschartigen Trinken besteht. Es gibt auch Fälle, bei denen jemand an diesem Tag vollbetrunken war, aber nicht süchtig ist / im Gutachten keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden. Dann greift 64 StGB eben nicht.
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  • H. M.
    Hallo Frau MdL Celina,
    dann darf man hinterfragen ob die Legalisierung von Drogen, wie sie von der einen oder anderen Partei gewünscht wird, der richtige Weg ist?
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  • M. D.
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar. Sehr geehrter Herr Deeg, bitte beachten Sie unseren Hinweis zu Ihrem vorausgegangenen Kommentar. Vielen Dank für Ihr Verständnis. MfG, D. Förster I MP Online Redaktion
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  • M. D.
    Der Gutachter Dr. Martin Flesch ist ja leidlich bekannt als ehemaliger Chefarzt der Forensik Lohr. Man braucht nur alte Mainpost-Artikel um 2009 googeln! Ich selbst wurde sieben Monate unter der "Obhut" von Flesch dort "untergebracht", 2009. Ziel war ein dauerhaftes "Wegsperren" nach § 63 StGB (wie im Fall Mollath) - obwohl Flesch als zuständiger Chefarzt von Beginn an wissen musste (!), dass es keinerlei medizinische Voraussetzungen hierfür gab und ich sofort hätte entlassen werden müssen. Flesch hat jedoch hier noch eifrig mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet, die mich unbedingt als "wahnhaften Querulanten" einsperren wollte (814 Js 10465/09).

    Dass keine medizinischen Voraussetzungen für die Maßnahme vorlagen ist seit März 2010 bekannt und gerichtsfest. Obergutachten des Münchners Prof. Dr. Nedopil. Bis heute habe ich keinen Cent Entschädigung erhalten. Zivilklage gegen Flesch verhinderte das Landgericht.

    Ist dieses Gutachten hier genauso fachlich fundiert....!??
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  • R. B.
    @mdeeg, sehr interessant was Sie da erzählen. Wäre eigentlich eine Herausforderung für einen Journalisten der MP, hier einmal ein wenig zu bohren. Mir ist in dieser Sache ohnehin schleierhaft, warum die Staatsanwaltschaft kein zweites Gutachten erstellen ließ. Es kann nicht sein, dass die Meinung eines einzelnen Gutachters in einem solchen Fall über Schuld oder Unschuld einscheidet.
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  • E. M.
    ......das ist Deutschland!! Einfach nur beschämend!!!!!!!!!
    So weit sind wir gekommen mit unserem Gerechtigkeitssinn!!! NEIN, der arme Junge, den trifft natürlich keine Schuld, der konnte ja nicht wissen, was er am Steuer im Vollrausch anrichten kann......woher auch!!! Ich könnte kotzen!!!!
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  • W. B.
    Wer den Führershein bekommt und in Empfang nimmt ist selbsterklärend voll verantwortlich für das künftige Tun mit diesem Papier.
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  • H. W.
    Begreifen kann dieses Urteil wohl niemand!
    Die Staatsanwalt hat es nun in der Hand, ein schärferes Urteil zu fällen.
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  • H. M.
    @hilfe2: Nein. Der Staatsanwalt (hier eine Staatsanwältin) fällt kein schärferes Urteil!! Das macht immer noch ein Richter bzw. eine Richterin. Aber die Staatsanwaltschaft ist -m.E. zu Recht- in Berufung gegangen. Jetzt ist es Aufgabe der nächst höheren Instanz das vorliegende Urteil zu prüfen und neu zu urteilen.
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  • M. D.
    neben dem lächerlichen Urteil kommt ja noch der Witz dass dem NUR FÜR EIN Jahr der Führerschein entzogen wird. Bei 1,6 Prom. bekommst als Normalsterblicher 10 Monate im Extremfall.. Man kann nur hoffen, dass der Psychologe beim MPU soviel Grips im Kopf hat und dem Typen NIE MEHR die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeuges bescheinigt.
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  • R. B.
    Ob der Herr Verteidiger auch so argumentieren würde, wenn seine Familie betroffen wäre? Das wage ich zu bezweifeln!
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  • A. G.
    wenn ich jetzt den "verteidiger" in einem sozialen netzwerk aufs übelste beleidige, dürfte das ja durch das "künast-urteil" als freie meinungsäußerung gelten, und somit straffrei bleiben, egal was der herr anwalt denkt und will, oder?

    desweiteren, wenn jemand mit nahezu 3 promille noch in der lage ist aufrecht zu gehen, "kunststückchen" mit seinem pkw zu machen, der wird auch in der lage sein sich seinen alk zu besorgen ohne das jemand sagt: "jetzt reichts".
    vielleicht sollte man an jede theke einen "gutachter" stellen, der beurteilt wer noch etwas bekommt und wer nicht.

    für mich hat der angeklagte nicht fahrlässig gehandelt, das war vorsatz.
    mit dem pkw zum weinfest fahren, sich dermaßen zu betrinken und wieder nach hause fahren wollen, das ist in meinen augen vorsatz mit anlauf.
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  • A. G.
    "Heute wurde ein Urteil 'Im Namen das Gesetzes' gesprochen", das "das Volk" nur verstehe, wenn es "einige Semester Jura studiert hat"."

    man sollte wohl eher ein studienfach "gesundes rechtsempfinden" einführen.

    aber was weiß ich schon, ich hab ja weder abi noch studiert, ich weiß nur das dieses urteil eine schande ist und mein vertrauen in diesen rechtsstaat massiv untergräbt, wie so viele weitere "urteile" in der vergangenheit.
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  • U. L.
    Nach „gesundem Rechtsempfinden“ des Volkes wurde zwischen 1933 und 1945 geurteilt. Das werden Sie nicht wollen.
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  • L. W.
    @ vob

    Im zitierten Zeitraum wurde nach dem Empfinden einer aufgehetzten Menge geurteilt.

    Das war kein gesundes Volksempfinden mehr. Oder glauben Sie, dass Todesurteile gegen 17jährige, die vor Angst vor Panzern davongelaufen sind, noch das gesunde Volksempfinden wider spiegelten?
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  • A. G.
    die urteile die zwischen 33 und 45 gefällt wurden hatten mit sicherheit nichts, aber auch gar nichts mit gesundem rechtsempfinden zu tun.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Für mich als Vater ist das alles völlig unglaublich was hier passiert ... was dem Mädchen und der Familie wiederfahren ist, ist die Hölle.
    Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden halbwegs rechtstreuen Bürgers und ein Freibrief für Straftäter. Scheisse bauen, im Ernstfall schnell ne Flasche Vodka in den Kopf klopfen und straffrei ausgehen ... UNGLAUBLICH ...
    und dann so einem noch nach einem Jahr erlauben wieder den Führerschein zu machen .... UNFASSBAR
    Wenn ein 15 jähriger mit einem frisierten Mofa erwischt wird gibts unter Umständen bis auf die Geldstrafe das selbe Strafmaß.
    Ich kann mir hier nur an den Kopf fassen und versuchen einigermaßen die Netiquette einzuhalten. Was ich wirklich im Klartext denke behalte ich lieber für mich ... Ich wünsche der Familie viel Kraft !
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  • R. A.
    man braucht heutzutage einen rotzfrechen Verteidiger, der die anderen blöd darstellt, Verantwortung wegschieben will und "vertritt" so seinen Mandanten? Ehre? Fehlanzeige.Sein Job ist es, den Mandanten zu verteidigen. Klar. aber mit Stil und Respekt hat das nichts mehr zu tun. Mein Ehrgefühl würde mich nicht zu einem Rechtsanwalt berufen fühlen, denn ich müsste Sachen vertreten, welche man nicht vertreten kann. Genauso schaut es hier aus. Er kann für ein mildes Urteil seine Arbeit durchführen, so jedoch nicht. Auch der Richter hat sich nicht mit Ruhm bekleckert, auch wenn er sich rausreden will, wie und warum er so entschieden hat. Ebenso hätte er klare Kante zeigen und allen Beteiligten eine Lebenserfahrung mitgeben können.
    So ist der Richter für mein Rechtsverständnis ein Weichei. Die Staatsanwaltschaft tut das einzig richtige, Berufung erwirken und Strafen herbeiführen.
    Die hier ausgesprochenen Geldstrafen für Vollsuff und Falschaussagen sind schlichtweg eine Beleidigung
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