zurück
Würzburg/Eisenheim
Tödlicher Unfall von Eisenheim: So lief der erste Prozesstag
Theresa Stahl wurde von einem Auto erfasst und starb wenig später. Die vier alkoholisierten Insassen begingen Fahrerflucht. Seit Dienstag stehen sie vor Gericht.
Vier junge Männer müssen sich in Würzburg vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, für den Tod einer 20-jährigen Fußgängerin verantwortlich zu sein.
Foto: Daniel Peter | Vier junge Männer müssen sich in Würzburg vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, für den Tod einer 20-jährigen Fußgängerin verantwortlich zu sein.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:38 Uhr

Niclas H. kann sich an nichts erinnern aus der Nacht auf den 23. April 2017. Nicht an seine pubertär anmutenden Fahrmanöver, die er mit knapp 2,9 Promille Alkohol im Blut auf dem Parkplatz des Weinfests in Untereisenheim (Lkr. Würzburg) aufführte. Nicht, dass er dabei einen Pfosten mitnahm. Nicht daran, dass ihn einer seiner drei Mitfahrer an der Weiterfahrt hindern wollte. Nicht daran, dass er offenbar mit seinem Golf die 20-jährige Fußgängerin Theresa Stahl auf einer Verbindungsstraße bei Kaltenhausen erfasste, die keine Woche später ihren Verletzungen erlag. Nicht daran, dass er wenig später seine Kumpels aussteigen ließ, weiterfuhr und letztendlich in einem Straßengraben landete. "Meine Erinnerung setzt erst im Krankenwagen wieder ein", sagt Niclas H. leise. Am Dienstag begann der Prozess gegen den 21-Jährigen und seine drei Mitfahrer.

Die Mitfahrer, zum Unfallzeitpunkt alle 19 Jahre alt, räumen zu Prozessbeginn die unterlassene Hilfeleistung ein, die ihnen die Staatsanwaltschaft vorwirft – und geben sich reuig. "Es ist schrecklich, was passiert ist", sagt einer, "Es tut mir unendlich leid", sagt ein anderer. Der Dritte betont, er sei im Auto "fast ausgerastet", habe selbst Angst um sein Leben gehabt und versucht, Niclas H. "zum Anhalten zu bringen". Doch auch eine "Schelle", die er ihm von der Rückbank aus gegeben haben will, habe den Fahranfänger nicht stoppen können. Er sei die ganze Zeit "wie ein Stein" hinter dem Steuer gesessen und sei weitergerast. Nur kurz nach dem Unfall soll er "Oh, Scheiße" gesagt haben.

Zu Falschaussage verabredet

Es bleibt aber dabei, dass die drei ebenfalls alkoholisierten Mitfahrer, zu keinem Zeitpunkt Hilfe holen. Stattdessen verlassen sie kurz nach dem Unfall in Untereisenheim den Golf und legen sich schlafen. Doch damit nicht genug. Staatsanwältin Martina Pfister-Luz betont, wie zumindest zwei der drei Mitangeklagten die Ermittlungen erschwerten: Wie sie im Prozess auf Nachfrage selbst zugeben, haben sie sich verabredet, gegenüber der Polizei zu bestreiten, dass sie in dem Auto saßen – zweimal sagten sie falsch aus. Und: Alle drei waren ebenfalls schon mit Alkohol am Steuer erwischt worden.

Theresa Stahl wurde im April 2017 von einem alkoholisierten Autofahrer überfahren und starb wenig später an den Folgen des Unfalls.
Foto: Familie Stahl | Theresa Stahl wurde im April 2017 von einem alkoholisierten Autofahrer überfahren und starb wenig später an den Folgen des Unfalls.

Einen emotionalen Auftritt hat Theresas Freund im Zeugenstand. Er war hinter der jungen Frau auf der Verbindungsstraße durch die Nacht gelaufen. Er beschreibt, wie er einen "aufheulenden Motor" hört, die Lichter des Golf wahrnimmt, der Sekundenbruchteile später knapp an ihm vorbeifährt und Theresa erfasst. Wie er in der Dunkelheit neben ihr kniet, Erste Hilfe leistet und einen Notruf absetzt. "Ihr habt sie umgebracht", ruft er den Angeklagten zu. "Wir waren mal Kumpels, Ihr hättet auch mich umbringen können."

Gerüchte um anderen Fahrer

Unterdessen will Richter Bernd Krieger mit einem Gerücht aufräumen, das sich bis zum Prozess hartnäckig hielt: Demnach soll ein anderer als Niclas H. das Unfallfahrzeug gesteuert haben und von seinen drei Mitfahrern nach dem Unfall auf den Fahrersitz bugsiert worden sein. Wie der Notarzt, der Niclas H. in der Nacht behandelte, vor Gericht berichtet, habe sein Patient ihm gesagt, er habe "niemanden überfahren", "ein Kumpel" sei am Steuer gesessen.

Doch nach der Aussage eines Anwohners, der den Golf im Graben in Untereisenheim fand, scheint das unwahrscheinlich. Schließlich lag das Auto auf der Seite, Niclas H. saß angeschnallt auf dem Fahrersitz, die Türen ließen sich nicht öffnen. Befreit wurde Niclas H. von der Feuerwehr. Ein zweiter Zeuge will Niclas H. zudem schon vorher am Steuer des Golf in Untereisenheim gesehen haben, als er mindestens eine Person aus dem Auto aussteigen ließ.

Schon in jungen Jahren starker Trinker

Niclas H. verfolgt die Verhandlung schweigend, in sich zusammengesunken. Auch als es noch einmal ausführlich um ihn geht. Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe zeichnet seinen Lebenslauf nach, danach sitzt Forensiker Dr. Martin Flesch im Zeugenstand und verliest das psychiatrische Gutachten. Der Experte bescheinigt H. depressive Züge und eine Alkoholabhängigkeit. Schon mit etwa 13 soll der Hauptangeklagte erste Filmrisse nach Alkoholkonsum gehabt haben. Zum Unfallzeitpunkt, rechnet Flesch hoch, habe Niclas H. einen Alkoholwert von mehr als 3,2 Promille gehabt.

In den vergangenen Jahren habe Niclas H. mal mehr, mal weniger getrunken, so Flesch weiter. Kurz vor dem Unfall weniger. Kurz nach dem Unfall wieder extrem viel. Besonders tragisch: Im März 2018 unternimmt der junge Mann einen ersten Suizidversuch, Ende 2018 einen zweiten. Dennoch ist er derzeit nicht in Therapie – weil er keinen Arzt findet. Auch einen Entzug hat er nie gemacht.

Experte: Unfall war vermeidbar

Flesch tendiert in seinem Fazit zu einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage sehen das skeptisch. Schließlich sei Niclas H. zu diversen Fahrmanövern in der Lage gewesen. Auch ein Kfz-Sachverständiger bescheinigt ihm "eine sportliche Leistung", den schwach motorisierten, mit vier Männern besetzten Golf auf der kurzen Strecke auf bis zu 80 Stundenkilometer beschleunigt zu haben.

Hätte er den Unfall vermeiden können? Der Experte sagt ja. Zwar hätte ein Experiment gezeigt, dass die schwarz gekleidete Theresa erst ab einer Entfernung von 30 Metern für Niclas H. sichtbar gewesen war. Bei einem errechneten Bremsweg von mindestens 36 Metern, war vollständiges Abbremsen also nicht mehr möglich. "Aber er hätte schon auf ihren Freund reagieren können", der ja hinter ihr lief, so der Sachverständige. Auch ein Ausweichmanöver wäre machbar gewesen.

Wie das Gericht die Aussagen einordnet? Schon an diesem Mittwoch soll das Urteil fallen.

Hinweis: Der Autor dieses Textes steht mit der Familie des Opfers in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis.

 

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Obereisenheim
Güntersleben
Benjamin Stahl
Alkoholsucht
Angeklagte
Notrufe
Polizei
Staatsanwaltschaft
Staatsanwälte
Unfallfahrzeuge
Unfallflucht
Unfalltod
Zeugen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • emulave
    Der Tod der jungen Frau war vermeidbar, die Vorgeschichte der Beschuldigten ist verstörend. Der Bericht über das Unglück läßt einen zornig zurück. Meine Gedanken sind bei den Angehörigen!
    Dennoch: Den Tenor der Kommentatoren, noch bevor der Richter das Urteil gesprochen hat, halte ich für unwürdig und wenig hilfreich. Es gibt für die Beschuldigten keine gerechte Strafe im Sinne einer Wiedergutmachung. Das Gericht muß nach der Zusammenschau der Fakten ein Urteil nach den Regeln unseres Rechtsstaates fällen, daher wird der Richter auch das Urteil im Namen des Volkes sprechen. Ein Verunglimpfen der Gutachter, auf deren sachliche Beurteilung sich das Strafmaß stützt, halte ich für völlig daneben.
    Als Vater kann ich den Schmerz der Eltern der jungen Frau nicht fassen. Mögen sie irgendwann so etwas wie Normalität und Frieden finden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Albatros
    Der Herr Seelenklempner hält den jungen Mann für schuldunfähig, na dann wissen wir in welche Richtung das Urteil laufen wird. Solange vor deutschen Gerichten Tötungen oder Straftaten unter Alkoholeinfluss strafmildernd wirken, solange werden keine gerechten Strafen verhängt. Der Täterschutz steht über dem Opferschutz, das ist nicht hinnehmbar.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • giemaul
    Kann mich an nichts erinnern... ha ha… unglaublich! Da fehlen mir die Worte!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • p-koch-dettelbach@t-online.de
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten