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Würzburg/Eisenheim
Eisenheim-Prozess: So äußern sich Theresas Eltern zum Urteil
Mutter und Vater der getöteten 20-Jährigen haben wie der Staatsanwalt Berufung eingelegt. Kann ein Urteil wie das gegen den Todesfahrer, eine Geldstrafe, gerecht sein?
Theresas Vater Ronald Stahl kam am Tag nach der Urteilsverkündung vor das Justizzentrum in Würzburg und äußerte sich vor Journalisten.
Foto: Christoph Weiß | Theresas Vater Ronald Stahl kam am Tag nach der Urteilsverkündung vor das Justizzentrum in Würzburg und äußerte sich vor Journalisten.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:38 Uhr

Keine 24 Stunden nach dem Urteil kommt Ronald Stahl zurück ans Justizzentrum nach Würzburg. Dort standen bis Mittwoch der 21-jährige Niclas H. und seine drei einstigen Kumpels vor Gericht. Der Jugendrichter und seine Schöffen kamen zu der Überzeugung, dass im April 2017 der stark betrunkene Niclas H. mit den drei anderen ebenfalls Betrunkenen an Bord Stahls Tochter Theresa überfahren hatte. Die 20-Jährige starb Tage später an den Verletzungen. Der Fahrer wurde nun wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und einem weiteren Jahr Fahrverbot verurteilt, seine drei Mitfahrer wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen zwischen 1000 und 2000 Euro. Für viele Prozessbeobachter kein angemessenes Urteil – so auch für Ronald Stahl.

Es ist nicht das erste Pressegespräch, das der 51-Jährige an diesem Tag führt. Nachdem er am Mittwochmittag noch wortlos und den Tränen nahe das Gericht verlassen hatte, sucht er nun die Öffentlichkeit. Nicht weil es ihm Spaß macht, sagt er, sondern weil "ich mich meiner toten Tochter verpflichtet fühle".

"Als das Urteil fiel, habe ich mich gefragt, wo da die Strafe ist."
Theresas Mutter Elke Stahl
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Das Gespräch findet in Stahls Mini-Van statt. An der Seite prangt ein großer Aufkleber mit einem Pfeil – das Symbol der Aktion "Gegen Alkohol am Steuer". Theresas Familie hatte die Initiative kurz nach ihrem Tod ins Leben gerufen, um darauf aufmerksam zu machen, was Alkohol am Steuer anrichten kann. Was ging dem Vater bei der Urteilsverkündung durch den Kopf? "Dass da noch was kommen muss", antwortet er mit fester Stimme. Dieses milde Urteil gegen "einen Sturzbesoffenen" habe eine fatale Signalwirkung: "Man muss nur genug trinken und kann sich alles erlauben. Es ist ein Freifahrtschein", findet Stahl.

Theresas Mutter sieht das genauso. "Als das Urteil fiel, habe ich mich gefragt, wo da die Strafe ist", erzählt Elke Stahl, die die dritte schlaflose Nacht hinter sich hat, am Telefon. Und: Sie habe auch Zweifel, dass man mit dem Urteil dem alkoholabhängigen Unfallfahrer einen Gefallen getan hat. Auch der könne so nicht mit seiner Tat abschließen, weil er quasi "keine Strafe verbüßen" muss.

"Ich will ein Urteil, das ich verstehen kann."
Theresas Vater Ronald Stahl

Im Mini-Van spürt man, dass es in Ronald Stahl brodelt. Auf die vier Verurteilten sei er nach dem Urteil zwar "nicht mehr und nicht weniger wütend". Er habe sich auch keine bestimmte Strafe für sie erhofft, aber "ein Urteil, das ich verstehen kann", sagt er, noch immer fassungslos. Selbst Richter Bernd Krieger hatte eingeräumt, dass man schon "einige Semester Jura" studieren müsse, um das Urteil zu verstehen. Später, erzählt Stahl weiter, hätten sich der Vorsitzende und seine Schöffen "persönlich bei uns entschuldigt", dass aus ihrer Sicht kein härteres Urteil möglich  war.

Staatsanwaltschaft denkt über neues Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten nach

Bemerkenswert dabei ist nicht nur, dass neben der Familie Stahl auch die Staatsanwaltschaft noch am selben Abend in Berufung gegangen ist, sondern dass sich die Direktorin des Amtsgerichts, Helga Twardzik, am Donnerstag gedrängt sieht, das Urteil in einer ausführlichen Pressemitteilung zu erklären. Das Gericht, schreibt sie, habe aufgrund des psychiatrischen Gutachtens nicht ausschließen können, dass Niclas H. "zum Zeitpunkt des Unfalls" aufgrund seines Rausches schuldunfähig war. So sei eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht in Betracht gekommen. Was blieb war ein "fahrlässiger Vollrausch".

Schon im Prozess habe der Richter "den Gutachter ziemlich zerpflückt", findet Theresas Vater. Unterdessen erwägt die Staatsanwaltschaft ein neues Gutachten. "Wir warten die Urteilsbegründung ab. Unter Umständen werden wir ein neues Gutachten zur Schuldunfähigkeit des Angeklagten fordern", so Staatsanwalt Thorsten Seebach am Donnerstag auf Anfrage.

Viel Unterstützung für Aktion "Gegen Alkohol am Steuer"

Dem Richter macht Ronald Stahl jedenfalls keinen Vorwurf. Die Gesetzgebung sei Schuld. Elke Stahl hofft, dass sich die Gesetze ändern, "damit künftige Fälle gerechter beurteilt werden".

In den zurückliegenden 24 Stunden haben Theresas Angehörige "viele Reaktionen erreicht, die Kraft und Mut gegeben haben", sagen die Eltern. Ronald Stahl freut sich, dass "über Nacht über 300 E-Mails" eingegangen seien, in denen Menschen Aufkleber mit dem Pfeil und dem Schriftzug "Gegen Alkohol am Steuer" bestellt haben. Rund 40 000 dieser Aufkleber sind laut Stahl bereits im Umlauf.

Hinweis: Der Autor dieses Textes steht mit der Familie des Opfers in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis.

 
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  • ra.kellermann@gmx.de
    Keine Strafe der Welt macht den Eltern ihr Kind wieder lebendig.
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  • traumfrau
    Wer soviel säuft oder bewußtseinsverändernde Drogen zu sich nimmt, dass er (angeblich) nicht mehr weiß was er tut, der sollte mMn doppelt! hart bestraft werden. - Einmal für Suff/ Drogenmissbrauch und einmal für die daraus resultierende Tat.

    Eine Entschuldigung, ein Rausreden bzw. eine Schuldunfähigkeit darf es bei solchen Taten nicht geben!
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  • altehexe
    wieder ein urteil auf grund eines psychologischen gutachten
    einer darf ungestraft 2ooo Schweine krepieren lassen
    schlimm genug

    aber jetzt soll auch noch ein verursacher eines unfalls mit Todesfolge
    und fahrerflucht frei gesprochen werden

    hoffe die Eltern der tochter erhalten alle Unterstützung die es gibt
    damit dieser Fahrer nicht mit einer Geldstrafe davon kommt

    wünsche den Eltern weiterhin viel kraft
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  • Markustan
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  • imhof
    Zu kritisieren ist wohl in erster Linie der Gutachter, der Schuldunfähigkeit wegen Volltrunkenheit attestiert hat.
    Bei "Volltrunkenheit "hätte der Autofahrer weder sein Auto gefunden, seinen Autoschlüssel nicht bedienen, den Motor nicht starten und seinen Heimweg nicht finden können.
    Er hat diese Funktionen nicht bewusstlos machen können. Also war er dabei insoweit bei "Verstand" und damit nicht schuldunfähig.
    Folge des Urteils kann sein, das in ähnlichen Fällen sich Unfallverursacher entsprechend rausreden können.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Die Schuldunfähigkeit

    kann aber erst eingesetzt haben, NACHDEM er schon mit dem Auto zum Weinfest gefahren war und sich ein paar hinter die Binde gegossen hatte.

    Nur: mMn fing das Problem schon in dem Augenblick an, als er mit dem Auto hingefahren ist und sicher nicht definitiv vorhatte, nur Limo zu trinken. Denn da war er (vmtl.) noch nicht unzurechnungsfähig und hat sich einfach einen feuchten Kehricht um irgendetwas anderes als seine werte Selbstbespaßung gekümmert.

    Alleine schon dafür gehört ihm (zumindest bis zu einer erfolgreich absolvierten MPU) die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wg. Mangels an charakterlicher Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Eigentlich müsste man da ja mMn schon vor der Erteilung jeder Fahrerlaubnis ansetzen - aber was in den USA der Schusswaffenbesitz, ist offenbar in D die Lizenz zum Heizen!

    (Jedes Jahr über 3000 Verkehrstote, aber selbstgebackenen Kuchen darfst Du nicht mehr mitbringen wg. Bakteriengefahr... wers verstehen kann, verstehe es!)
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  • 2186583
    Was sie schreiben ist lediglich eine Vermutung - aber darauf kann kein Urteil gefällt werden.
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Yup - @ FJ1830 -

    ich habe vermutet, dass der Gut'ste zu den Zeitpunkt noch nicht vorgeglüht hatte, wo er losgefahren ist, denn sonst müsste man mit dem Beginn der Tat vor dem Beginn des Vorglühens ansetzen.

    Dopeys haben im (öffentlichen) Straßenverkehr nix verloren, und wer es doch tut, gehört sofort und dauerhaft aus selbigem gezogen.
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  • mullewapp
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  • flyarcus@gmx.de
    Und wie nehmen die Autofahrer das Urteil auf, die immer wieder besoffen durch die Gegend eiern? Die werden sich beim nächsten Mal denken: lieber einen Zuviel trinken, als einen zu wenig? DAS KANN ES DOCH NICHT SEIN!
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  • gowell70@yahoo.de
    Mir wird's schlecht.
    Es ist unendlich traurig, schlimm, und fürchterlich, wenn ein Mensch unverschuldet, durch das Komplettversagen eines anderen Menschen um's Leben kommt.
    Da gibt es nichts zu rechtfertigen, nichts zu entschuldigen, nichts zu rechtfertigen.

    Jeder Mensch am Steuer eines Fahrzeugs ist dazu befähigt, Menschenleben auszulöschen.

    Nicht immer sind Alle in der Lage, Dieses nachvollziehen zu können.

    All Diejenigen, die hier danach plärren, den Unfallverursachenden aufs Härteste
    was die menschliche Vorstellungskraft hergibt,
    zu bestrafen,
    All Diejenigen müssen sich auch selbst fragen,
    ob sie auf Milde und Barmherzigkeit hoffen würden, für den Fall, selbst einmal einen Fehler zu begehen,
    oder ob sie selbst,
    für sich,
    absolute Härte und Gnadenlosigkeit einfordern wollten.
    Niemand wird wieder lebendig,
    wenn das Leben eines Anderen nachhaltig zerstört wird.
    Theresa möge in Frieden ruhen, und die Angehörigen mögen, irgendwann, ihre Wut und Trauer überwinden.
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  • flyarcus@gmx.de
    @GVM...natürlich kann jeder mal einen Unfall bauen, Fehler sind menschlich....ABER: sich vollgesoffen ins Auto setzen, was zu einem vielfach höheren Risiko führt ist Vorsatz und muss auf das schärfste geahndet werden, schon alleine um "Nachahmungstäter" vor einer Alkoholfahrt abzuschrecken!
    Das Urteil ist schwachsinnig, auch wenn es der sogenannten Gesetzgebung entspricht!
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  • 2186583
    "Voll gesoffen ins Auto setzen" ,,, Vorsatz? Das ist schwierig. denn wenn jemand schon so viel getrunken hat, dass er eben nicht mehr weiß, was er tut, dann trifft "Vorsatz" eben nicht zu.
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  • Drückerfisch
    Schon vergessen?
    Es geht auch um die feige Fahrerflucht!
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  • katja.hopf.handy@gmx.de
    Das ist ja recht und gut, was Sie da schreiben @GWM, aber die Strafe ist doch wirklich zu mild - man zahlt und das war´s. Wer weiß, ob er daraus gelernt hat? Ich finde, einige Sozialstunden z.B. Kurs über Alkohol und Drogenproblematik besuchen und selbst aktiv werden d.h. Vorträge in Schule, Vereine und Jugendzentren abhalten. Mit so einer Strafe täte es ihm sicherlich gut und es belehrt ihm ein Leben lang!!!
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  • georg-ries@web.de
    Hier brauchts keine Gesetzesänderung, sondern ein weiteres Gutachten. Falls der Gutachter falsch lag, wird es auch ein anderes Urteil geben. Die Eltern verstehe ich zu 100 %. Aber nicht die "Hängt-ihn-höher-Rufer" aus der letzten Reihe.
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  • Schmetterling
    Wahnsinn ! Das ist doch das falsche Zeichen ! Da muss ich doch nicht mal Jura studiert haben, da reicht der normale Menschenverstand eigentlich aus. Die zahlen ihr Geld und sind dann raus aus der Sache ? Soll es das gewesen sein. Kann man nur hoffen, dass es die beteiligten "Jugendlichen" ihr Leben lang verfolgen wird!
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  • 2186583
    Was ist denn für sie der "normale Menschenverstand"? Welche Kriterien haben sie denn dafür? Ihr Wunsch "dass das die Jugendlichen ein Leben lang verfolgen" soll, zeugt nicht von "Hoffnung", sondern von einer Art Hölle auf Erden! Doch wem soll das dienen? Hier ist wohl anderes gefordert als die Justiz, wie von ihnen gefordert.
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  • lanalando
    Wann gibt es entlich eine Gesetzänderung? USA gibts Knast ohne ausnahme.
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  • 2186583
    Der Gutachter liegt schon richtig: sollte der junge Mann so viel getrunken haben, dass er nicht mehr wusste, was er eigentlich tat, dann liegt eher Schuldunfähigkeit vor. So traurig dies für manchen hier zu sein scheint: eine Gesellschaft (im großen und kleinen) die Alkoholgenuss und - immer mehr gefordert - den straffreien Konsum von Drogen fordert und immer noch als völlig normal hinstellt, muss dann die Konsequenzen auch aushalten . Wenn schon die Nörgler und Besserwisser auf dieser Seite hier das große Lob bekommen, dann müssen sie auch sich anfragen lassen, in wie weit sie bereit sind die Konsequenzen zu ertragen.
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