
Zweieinhalb Jahre liegt der tragische Unfalltod von Theresa Stahl zurück. In der Nacht auf den 23. April 2017 war die damals 20-Jährige auf einer Verbindungsstraße zwischen Kaltenhausen und Untereisenheim (Lkr. Würzburg) mit ihrem Freund zu Fuß auf dem Nachhauseweg und dabei von einem betrunkenen Autofahrer erfasst worden. Wenige Tage später erlag sie ihren schweren Verletzungen. An diesem Dienstag beginnt vor dem Jugendschöffengericht in Würzburg der Prozess in dem Fall.
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Als Hauptverdächtiger angeklagt ist ein zum Unfallzeitpunkt 18-Jähriger. Der mutmaßliche Fahrer fuhr nach dem Unfall weiter, kam aber kurze Zeit später von der Strecke ab und landete in einem Straßengraben. Dort fand ihn die Polizei. Er blieb zwar nahezu unverletzt, konnte sich aber nicht selbst aus seinem Fahrzeug befreien. Laut dem ersten Polizeibericht hatte ein Atemalkoholtest bei dem Fahranfänger 2,3 Promille ergeben.

Zunächst gingen die Ermittler davon aus, dass der damals 18-Jährige allein unterwegs gewesen war. Erst später wurde bekannt, dass zum Unfallzeitpunkt offenbar drei weitere junge Männer im Auto gesessen hatten. Die damals 19-Jährigen sind nun ebenfalls angeklagt. Sie müssen sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten, der Hauptverdächtige unter anderem wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr und fahrlässiger Tötung.
Kurzer Prozess erwartet
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte im Juli 2018 Anklage erhoben. Wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach damals gegenüber dieser Redaktion erklärte, wird dem mutmaßlichen Fahrer vorgeworfen, "dass der Unfall für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre und er in Folge seiner Alkoholisierung fahruntüchtig war".
Obwohl im Laufe der Ermittlungen mehrere Gutachten und Dutzende Zeugen vernommen wurden, sind für die Hauptverhandlung nur zwei Prozesstage angesetzt. Ein Urteil wird bereits an diesem Mittwoch erwartet.
Die Verantwortlichen in der Politik aber, die der gefährlichen Droge Alkohol, besonders in Bayern, auf Weinfesten, Weinprämierungen, Weinköniginnenwahlen oder dem größten Drogenfest der Welt (Oktoberfest (auch Intersuff genannt) ) huldigend, müssen sich sicher, nicht nur in diesem Fall, unangenehme Fragen gefallen lassen.
bei dem Unfall auf der B22 bei Dettelbach...
wo einer auch noch tagelang verschwunden war
und Drogen intus hatte
ich glaub schon lang nimmer an Gerechtigkeit
2,3 Promille ist ja quasi "Vollsuff" d.h. möglicherweise auch noch schuldunfähig etc.
Der Hauptschuldige wird in vergleichsweise kurzer Zeit wieder Auto fahren dürfen - sollten die jungen Burschen tatsächlich auch noch so moralisch verkommen sein wie anzunehmen ist so so werden sie sich möglicherweise auch nicht allzuviele Gedanken machen bzgl. des von ihnen verschuldeten Tod eines Menschen.
Und es stellt sich mir auch noch die Frage, warum Jugendschöffengericht? Wer ein Auto fahren darf, sollte erwachsen sein, reif genug sein. Die Angeklagten bzw der Fahrer sollte wie ein Erwachsener behandelt werden und, wenn schuldig, wie ein Erwachsener bestraft werden.
doch gewaltig, wenn zwischen Anklageerhebung und Prozessbeginn nahezu ein Jahr und vier Monate vergehen.
Man kann nur hoffen, dass für diese Fahrt im Suff alle Beteiligten wirklich nicht zu sehr mit Samthandschuhen angefasst werden.