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Eisenheim/Würzburg
Unfall von Eisenheim: Prozess gegen vier Männer beginnt
2017 erfasste ein betrunkener Autofahrer eine 20-Jährige tödlich. Ab Dienstag stehen der mutmaßliche Fahrer und drei Mitinsassen vor Gericht.
Vier junge Männer müssen sich am Dienstag (22.10.19) wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht in Würzburg verantworten.
Foto: Daniel Peter | Vier junge Männer müssen sich am Dienstag (22.10.19) wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht in Würzburg verantworten.
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 19.10.2020 10:38 Uhr

Zweieinhalb Jahre liegt der tragische Unfalltod von Theresa Stahl zurück. In der Nacht auf den 23. April 2017 war die damals 20-Jährige auf einer Verbindungsstraße zwischen Kaltenhausen und Untereisenheim (Lkr. Würzburg) mit ihrem Freund zu Fuß auf dem Nachhauseweg und dabei von einem betrunkenen Autofahrer erfasst worden. Wenige Tage später erlag sie ihren schweren Verletzungen. An diesem Dienstag beginnt vor dem Jugendschöffengericht in Würzburg der Prozess in dem Fall.

Als Hauptverdächtiger angeklagt ist ein zum Unfallzeitpunkt 18-Jähriger. Der mutmaßliche Fahrer fuhr nach dem Unfall weiter, kam aber kurze Zeit später von der Strecke ab und landete in einem Straßengraben. Dort fand ihn die Polizei. Er blieb zwar nahezu unverletzt, konnte sich aber nicht selbst aus seinem Fahrzeug befreien. Laut dem ersten Polizeibericht hatte ein Atemalkoholtest bei dem Fahranfänger 2,3 Promille ergeben.

Ein Angeklagter im Zwiegespräch mit seinem Anwalt.
Foto: Daniel Peter | Ein Angeklagter im Zwiegespräch mit seinem Anwalt.

Zunächst gingen die Ermittler davon aus, dass der damals 18-Jährige allein unterwegs gewesen war. Erst später wurde bekannt, dass zum Unfallzeitpunkt offenbar drei weitere junge Männer im Auto gesessen hatten. Die damals 19-Jährigen sind nun ebenfalls angeklagt. Sie müssen sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten, der Hauptverdächtige unter anderem wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr und fahrlässiger Tötung.

Kurzer Prozess erwartet

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte im Juli 2018 Anklage erhoben. Wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach damals gegenüber dieser Redaktion erklärte, wird dem mutmaßlichen Fahrer vorgeworfen, "dass der Unfall für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre und er in Folge seiner Alkoholisierung fahruntüchtig war".

Obwohl im Laufe der Ermittlungen mehrere Gutachten und Dutzende Zeugen vernommen wurden, sind für die Hauptverhandlung nur zwei Prozesstage angesetzt. Ein Urteil wird bereits an diesem Mittwoch erwartet.

 
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    Der Unfalltod der jungen Frau ist tragisch und die Verursacher müssen sich ihrer Verantwortung stellen. Dem Vater wird sicher die Feststellung der Schuld aller Angeklagten möglicherweise etwas helfen um über den Tod seiner Tochter hinwegzukommen.
    Die Verantwortlichen in der Politik aber, die der gefährlichen Droge Alkohol, besonders in Bayern, auf Weinfesten, Weinprämierungen, Weinköniginnenwahlen oder dem größten Drogenfest der Welt (Oktoberfest (auch Intersuff genannt) ) huldigend, müssen sich sicher, nicht nur in diesem Fall, unangenehme Fragen gefallen lassen.
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  • S. K.
    es wird genauso ausgehen wie
    bei dem Unfall auf der B22 bei Dettelbach...

    wo einer auch noch tagelang verschwunden war
    und Drogen intus hatte

    ich glaub schon lang nimmer an Gerechtigkeit
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  • M. S.
    am Ende werden die Strafen vermutlich wieder lächerlich gering ausfallen - Vergehen im Straßenverkehr werden oft wie Kavaliersdelikte behandelt und dementsprechend werden solche Straftäter dann abgeurteilt... - spätestens in der Berufung!

    2,3 Promille ist ja quasi "Vollsuff" d.h. möglicherweise auch noch schuldunfähig etc.

    Der Hauptschuldige wird in vergleichsweise kurzer Zeit wieder Auto fahren dürfen - sollten die jungen Burschen tatsächlich auch noch so moralisch verkommen sein wie anzunehmen ist so so werden sie sich möglicherweise auch nicht allzuviele Gedanken machen bzgl. des von ihnen verschuldeten Tod eines Menschen.
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  • M. K.
    Mit 18 ist man volljährig. Man kann wählen. Heiraten. Grundstück kaufen/Haus bauen. Eine Aktiengesellschaft mit gründen. Oder eine GmbH. Man darf Auto fahren. Und vieles mehr. Nur wenn man rotzevoll ein Auto fährt, reicht es noch für Jugendstrafrecht! Muss ich jetzt nicht verstehen.
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  • F. K.
    Meine Gedanken sind beim Vater, nach zweieinhalb Jahren der Prozess - eine Woche später Allerheiligen.

    Und es stellt sich mir auch noch die Frage, warum Jugendschöffengericht? Wer ein Auto fahren darf, sollte erwachsen sein, reif genug sein. Die Angeklagten bzw der Fahrer sollte wie ein Erwachsener behandelt werden und, wenn schuldig, wie ein Erwachsener bestraft werden.
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  • H. A.
    Ich hoffe das alle beteiligte hohe Strafen bekommen die sie ein lebenslang an diese sinnlose Tat erinnern.
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  • M. D.
    Wer sich vorsätzlich betrunken an das Steuer eines PKW setzt und einen Menschen dadurch tötet müsste wegen MORDES verurteilt werden. Nichts anderes ist das. Und der Führerschein dürfte niemehr erteilt werden.
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  • R. B.
    Saufen, kiffen, Party machen, dafür sind die Beschuldigten bei der Polizei bereits im Vorfeld in Erscheinung getreten. Jetzt hat einer von ihnen eine junge Frau getötet und eine ganze Familie gleich mit. Aber diese Feiglinge hatten nach der Tat nicht mal den Mumm zu ihrer Tat zu stehen, stattdessen haben sie gelogen bis einer von ihnen überführt war. Ich hoffe nur die Würzburger Justiz wird diesen Feigling lange hinter Gitter bringen. Die junge Frau wird dadurch nicht mehr lebendig, aber vielleicht haben die Eltern zumindest das Gefühl dass in diesem Land noch Recht gesprochen wird.
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  • L. W.
    Unser Rechtssystem hakt

    doch gewaltig, wenn zwischen Anklageerhebung und Prozessbeginn nahezu ein Jahr und vier Monate vergehen.

    Man kann nur hoffen, dass für diese Fahrt im Suff alle Beteiligten wirklich nicht zu sehr mit Samthandschuhen angefasst werden.
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  • R. B.
    @Lebenhan1965, die lange Zeitspanne war dem geschuldet, da die Beschuldigten sich monatelang gegenseitig beschuldigten am Steuer gesessen zu haben. Für die Kripo war es eine Sisyphusarbeit den wirklich Schuldigen zu ermitteln. Diese Bürschchen sind nicht zum ersten mal polizeilich in Erscheinung getreten. Dumm, verlogen und feige, und jetzt werden windige Anwälte noch Gründe suchen, damit diese Typen mit geringen Strafen davonkommen.
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