Einen ersten Sieg hat der frühere SBW-Geschäftsführer Otmar F. im jahrelangen Rechtsstreit gegen seinen früheren Arbeitgeber, das Bistum Würzburg, erzielt: Das Landesarbeitsgericht sieht F. - der sich früher in leitender Funktionen um die Immobilen des Bistums kümmerte - nicht in der Haftung für finanzielle Verluste bei Geschäften, die 2018 zu seiner plötzlichen Abberufung geführt hatten. Mehrere weitere zivil- und strafrechtliche Prozesse um den Verdacht der Untreue und zurückgehaltene Gehaltszahlungen sind noch am Laufen.
Kunstankauf: Richter sehen Otmar F. nicht in der Verantwortung
"Die Richter sahen meinen Mandanten nicht in der Verantwortlichkeit", bestätigt sein Anwalt Matthias Heese auf Nachfrage. Die Entscheidung liegt der Redaktion vor. Gegen sie hat das Landesarbeitsgericht keine Revision zugelassen.
Konkret ging es in diesem ersten von mehreren Verfahren laut dem Anwalt um die Anschaffung einer Skulptur des Künstlers Herbert Mehler durch die Kirchengemeinde St. Adalbero. Die Anschaffung dieser Skulptur ist von der Diözese Würzburg mit einem fünfstelligen Betrag bezuschusst worden. Anwalt Heese erklärt den Vorwurf, der gegen seinen Mandanten erhoben wurde: "Herr F., der gleichzeitig Geschäftsführer der SBW Bauträger GmbH war, habe die Anschaffung durch die Kirchengemeinde bewusst zu Lasten der Diözese unterstützt, um Herrn Mehler und seiner Frau die Anschaffung des Erbachshofs zu erleichtern."
War deutlich höherer Preis für den Erbachshof möglich?
In diesem Fall, zu dem noch Ermittlungen laufen, wird er beschuldigt, den Erwerb des Kunstwerkes mit dem Verkauf der Immobilie an den Künstler verquickt zu haben. Die Diözese macht geltend, um 300 000 Euro geschädigt worden zu sein. F. hätte das gesamte Areal am Rande von Eisingen im Landkreis Würzburg zu einem deutlich höheren Preis an andere Interessenten verkaufen können, meint das Bistum - und verdächtigt ihn der Untreue. F. bestreitet das und betont: "Ich habe nichts angestellt."
Das Landesarbeitsgericht sah jetzt - wie die Vorinstanz in Würzburg - keinerlei Grundlage für eine Haftung des Mannes. Geschäftsführer F. hatte in seiner Doppelfunktion viel Einfluss bei Grundstücksgeschäften des Bistums: Einerseits war er Leiter des Liegenschaftsamtes des Ordinariats und andererseits Geschäftsführer des kirchlichen Bauträgers SBW. Die ist eine Tochtergesellschaft des Würzburger Bischöflichen Stuhls. Sie kümmert sich insbesondere um die Projektsteuerung und agiert als Architektur- und Immobiliendienstleister für kirchliche Einrichtungen.
Das Gericht sah jetzt offenbar keine Verquickung: F. war weder an der Beschlussfassung der Kirchengemeinde über die Anschaffung der Skulptur beteiligt, noch hat er gegenüber der Kirchengemeinde irgendwelche Zusagen über etwaige Zuschüsse gemacht. "Vielmehr wurde die Anschaffung der Skulptur durch das zuständige Bauamt der Diözese geprüft und der Zuschuss vom zuständigen Finanzdirektor der Diözese bewilligt", erklärt Anwalt Heese die Entscheidung.
Richterin: Kein "Tatbeitrag" erkennbar
Die Juristen konnten also kein pflichtwidriges Verhalten erkennen. Wie die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Nürnberg betonte, tue man sich schwer damit, einen konkreten, wie auch immer gearteten "Tatbeitrag" von F. auszumachen.
Das Bistum hat 2018 die Absetzung von Geschäftsführer F. und die Auflösung des Aufsichtsrats als "notwendige Entflechtung" bezeichnet. Transparenz, Compliance, gute Verwaltungsführung und Kontrolle innerhalb des kirchlichen Wohnungsunternehmens sollten laut Bistumssprecher Bernhard Schweßinger überprüft werden, da diese dringend gründlich aufgearbeitet werden müssen.
Als das Bistum 2018 den Aufsichtsrat der SBW GmbH auflöste, gerieten auch dessen prominente Mitglieder Adolf Bauer (damaliger Bürgermeister der Stadt Würzburg, langjähriger Finanzdirektor des Bistums, heute CSU-Stadtrat), Jürgen Lenssen (Domkapitular im Ruhestand und ehemaliger Bau- und Kunstreferent der Diözese) und Albrecht Siedler (Finanzdirektor, der 2018 zurückgetreten ist) in die Schlagzeilen. Die Polizei durchsuchte damals Büros und Privaträume.
Es stehen noch weitere Verfahren bevor
Mit diesem ersten Urteil ist der Fall nicht ausgestanden, nach Informationen dieser Redaktion stehen noch weitere Verfahren bevor. Welche Auswirkungen die Entscheidung insbesondere auf die strafrechtliche Verfolgung des Falles hat, ist ungewiss.
Nur gegen F. hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg im vorigen Dezember Anklage wegen des Verdachts der Untreue erhoben. Aber acht Monate später prüft das Landgericht noch immer, ob die auf einer soliden Grundlage beruht: "Die Anklage ist unverändert noch nicht zur Verhandlung zugelassen", sagte ein Sprecher des Landgerichts auf Nachfrage.
Und statt "compliance" zu fordern sollte der Arbeitgeber sich besser an Mk 10,43 erinnern. Vielleicht gilt das aber nicht in der Top Ebene...
DANKE an das Gericht für diese Entscheidung!