Kurz vor Beginn des Zensus an diesem Montag, 16. Mai, gibt es bei vielen Bürgerinnen und Bürgern immer noch Irritationen zur Durchführung der deutschlandweiten Erhebung. Einige sind sich unsicher: Müssen Fragen wirklich persönlich beantwortet werden oder geht das auch online? Und was hat es mit der sogenannten Gebäude- und Wohnungszählung auf sich? Wir klären die wichtigsten Fragen kurz vor Beginn der Volkszählung.
Wann startet der Zensus?
Der Stichtag für den Zensus ist Sonntag, 15. Mai. Das ist der Tag, auf den sich alle Fragen, etwa zum Wohnort oder zum Bildungsabschluss, beziehen. Die Befragungen starten am Montag, 16. Mai, und sollen in Bayern bis Samstag, 6. August, dauern.
Wie läuft die Haushaltsbefragung genau ab?
Ab Montag sind für die Haushaltsbefragungen sogenannte Erhebungsbeauftragte unterwegs, die nach Terminabsprache die Bürgerinnen und Bürger persönlich befragen. Dies tun sie je nach Wunsch der Befragten im Haus, an der Haustüre oder im Vorgarten und per Tablet – aber eben immer persönlich.
Dabei gibt es sogenannte Ziel-1-Befragungen, bei denen Basisfragen - etwa zum Geschlecht, zum Alter und zur Anzahl der im Haus lebenden Personen - gestellt werden. Diese dauern rund fünf bis zehn Minuten. Ergänzend werden manche Bürger zudem für Ziel-2-Befragungen ausgewählt. Diese dauern länger, eher zehn bis 15 Minuten, und beschäftigen sich etwa mit dem Bildungsstand oder der Erwerbstätigkeit der Befragten. Ziel-2-Befragungen können persönlich durchgeführt werden. Möglich ist es laut Zensus-Behörde aber auch, dass die Interviewer einen Zugangscode aushändigen, mit dem die Fragen dann online beantwortet werden können.
Wer muss an der Befragung teilnehmen?
Rund 10,3 Millionen Menschen in Deutschland müssen am Zensus teilnehmen; das entspricht ungefähr zehn Prozent der erwachsenen Bevölkerung. In Bayern ist die Zahl der Teilnehmenden überproportional hoch; sie liegt bei rund 2,3 bis 2,5 Millionen Personen. Laut Statistischem Bundesamt werden die Menschen, die sich zählen lassen müssen, stichprobenartig ausgewählt. Mindestens die Hälfte dieser Befragten muss neben den Basisfragen noch den erweiterten Fragebogen beantworten. Ausgewählte Bürgerinnen und Bürger werden vorab durch ein Schreiben ihres jeweiligen Erhebungsbeauftragten darüber informiert, dass sie teilnehmen müssen und bekommen einen Terminvorschlag.
Gibt es zeitgleich zur Volkszählung noch andere Befragungen?
Ja. Auch die sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung läuft ab dem 15. Mai. Damit soll der Bestand an Wohnraum in Deutschland möglichst flächendeckend erfasst werden. Rund 23 Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie Gebäudeverwalter müssen dazu Auskunft geben. Anders als die Haushaltsbefragung erfolgt die Gebäude- und Wohnungszählung nicht persönlich, sondern online. Eigentümerinnen und Eigentümer bekommen dafür per Post Zugangscodes geschickt, mit denen sie Online-Fragebögen ausfüllen sollen. Dabei wird etwa nach dem Baujahr und dem Typ des Gebäudes gefragt, der Zahl der Wohnungen im Gebäude, der Heizungsart und dem Energieträger. Auch ein eventueller Wohnungsleerstand wird ermittelt.
Für Irritation bei manchen Bürgerinnen und Bürgern hat dabei der Umstand gesorgt, dass Fragen zur Gebäude- und Wohnungsnutzung in Bayern bereits im Herbst 2021 gestellt wurden; dabei handelte es sich allerdings um eine "Vorbefragung". Die aktuellen Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung sollen schon bis zum 26. Mai beantwortet werden.
Werden beim Zensus auch Menschen in Gemeinschaftsunterkünften befragt?
Ja, es läuft auch eine "Vollerhebung" in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Dort ist die Fluktuation der Bewohnerinnen und Bewohner hoch. Laut Zensusbehörde kann es deshalb zu überdurchschnittlich vielen Fehlern in den einzelnen Registern kommen. Durch die Befragung in der Haupterhebung würden diese Fehler korrigiert, so die Behörde. Alle Personen sollen mit Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit erfasst werden; dies ist Aufgabe der Heimverwaltung.
Müssen Bürgerinnen und Bürger an allen Befragungen teilnehmen?
Ja, die Teilnahme ist verpflichtend. Wer sie verweigert, wird gemahnt und muss mit einem sogenannten Zwangsgeld von 300 Euro rechnen. Bei wiederholter Verweigerung "summiert sich das Zwangsgeld auf", teilt das Landesamt für Statistik in Bayern mit.
Werden beim Zensus Fragen zum Einkommen gestellt?
Fragen zu Einkommen, Passwörtern, Ausweisen, Bankinformationen, Geld oder zum Impfstatus werden nie gestellt. Auch wird keine Unterschrift der Befragten verlangt. Sollte eine vorgeblich für den Zensus 2022 aktive Person solche Dinge fordern, sollten die Befragten sofort die zuständige Polizeidienststelle kontaktieren. Darum bittet das Polizeipräsidium Unterfranken und warnt im Zusammenhang mit der Volkszählung vor Trittbrettfahrern.
Gibt es wirklich noch eine "Wiederholungsbefragung" im Rahmen der Volkszählung?
Ja. Der Gesetzgeber verlangt die Prüfung der Qualität der Ergebnisse. Daher findet für einen kleinen Teil der Befragten ein weiteres Interview im Rahmen der sogenannten Wiederholungsbefragung statt. Rund vier Prozent der Personen, die bereits an der Haupterhebung teilgenommen haben, müssen sich dann erneut dem Kurzinterview durch einen Erhebungsbeauftragten stellen. Auch für diese Erhebung, die laut Behörde "zeitversetzt" stattfindet, besteht Auskunftspflicht.
Wie kann ich mich bei persönlichen Befragungen vor Betrügern schützen?
Die Zensus-Interviewerinnen und -Interviewer klingeln nicht unangemeldet. Sie machen zuvor schriftlich oder telefonisch einen Terminvorschlag. Zudem müssten sie unaufgefordert sowohl ihren Personalausweis wie auch ihren Erhebungsbeauftragten-Ausweis vorzeigen, sagt die Sprecherin des Statistischen Landesamtes, Franziska Strauch. Der Ausweis zeigt das Zensus-Symbol, ist aus Papier und offenbar nicht fälschungssicher. Das Polizeipräsidium Würzburg rät dazu, den Ausweis des Erhebungsbeauftragten sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall die entsprechende Behörde anzurufen - also die Zensusstelle der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landratsamtes.
Ist doch sowieso alles irgendwo hinterlegt.
Oder geht das aus Datenschutzgründen nicht?
Dann kann ich doch sicherlich auch aus Datenschutzgründen die "Volxaushorchung" verweigern.
Man könnte eine Menge Geld sparen.
Oder ist die Technik in den Behörden immer noch nicht soweit das dass das funktioniert?
Es ist schon ein Riesenwitz, das man die Befragung nicht online oder telefonisch ausfüllen kann; nein man muss den Befrager empfangen, da spielt es keine Rolle ob vor oder hinter der Haustüre.
Ist doch sowieso alles irgendwo hinterlegt und man könnte sich das ganze Prozedere ersparen, kostet ja auch einiges.
Aus Datenschutzgründen evtl.?
Dann kann ich ja sicherlich auch die "Volxaushorchung" aus Datenschutzgründen verweigern.
Es wäre schön und wichtig, diesen Fehler zu korrigieren.
Auch die Grundbefragung! Emailanfrage, Verifizierung beim persönlichen Erhebungsbauftragten genügt, dann erhält man die Zugangsdaten per Post.
Wir haben das grade durch.
(Übrigens bedeutet Mikro in diesem Fall nicht klein, die Beantwortung der Fragen der 2.Runde hat gut 1,5h gekostet).
Warum also ist dies nicht beim Zensus möglich?
Als vielbeschäftigter Bürger kommt man sich zudem verarscht vor wenn erst vier Tage vor der geplanten Befragung die Ankündigung eintrudelt und dort eine Zeitspanne von fünf Stunden genannt ist wo man sich auf Besuch einstellen soll. Freundlich wie man ist versucht man den Erhebungsbeauftragten wie gefordert telefonisch zu erreichen und um einen neuen Termin zu bitten. Blöd nur wenn 20 Anrufe zu allen möglichen Zeiten umsonst sind weil niemand ran geht.
Die sollten lieber ein paar Dollar an Facebook, oder an Amazon bezahlen, und die gewünschten Daten von denen kaufen.
Denn an die geben die Bürger ja selbst die intimsten Daten täglich freiwillig ab, und machen da nicht jedes Mal ein großes Gewese darum...
Eine weitere, sehr ergiebige Datenquelle hätte aber z.B. auch die Schufa.
Die Zeiten, an denen man solche Daten eher harmloser Natur an der Haustür erfragen muss, sind schon längst vorbei!
Und woher wollen Sie Wissen das die Dame eine Erhebungsbeauftragte war? Sie sollten nicht so vertrauensselig sein und den Vorgang zur Anzeige bringen. Nur durch Anzeige kann man Trickbetrücker dingfest machen.
Eine Legitimation ist allerdings immer notwendig. Die Erhebungsbeauftragten müssen neben dem Ausweis der Behörde einen gültigen Personalausweis bei sich führen.
Bei Zweifeln an der Person, rufen Sie die Polizei. Die Erhebnungsbeauftragten sind angewiesen sich vor Ort solange aufzuhalten.
Das Interview kann auch an der Haustüre durchgeführt werden, niemand muss ins Haus gelassen werden.
Die Erhebungsbeauftragten wurden übrigens auf Verschwiegenheit verpflichtet (auch über den Zeitraum hinaus), wurden in den Datenschutz eingewiesen und haben das auch schriftlich unterschrieben. Belehrung über strafrechtliche Folgen eingeschlossen.
Wieso habe Sie die Fragenbögen nicht veröffentlicht.
Dürfte ja kein Geheimnis sein, weil die Fragen ja sowieso den Personen gestellt werden.
PS:
Sie würden sogar den Erhebungsbeauftragten etliches an Arbeit und Zeit ersparen.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
nichts erscheint.
(... etwa zum Geschlecht, zum Alter und zur Anzahl der im Haus lebenden Personen ...)
auch wenn der Text blau geschrieben und als Link erkennbar ist, vermutet wirklich niemand Musterfragebögen.