Ab Mai steht in ganz Deutschland der Zensus an. Wer vom Statistischen Landesamt angeschrieben wird, muss sich zählen lassen und ab Mitte Mai Fragen beantworten. Warum ist diese Volkszählung nötig und wie findet sie statt? Was genau wird abgefragt und ist die Teilnahme verpflichtend? Und wie können die Bürger sicher sein, dass die Befrager echt sind und keine Betrüger, die sich Einlass in die Wohnung verschaffen wollen? Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.
Warum wird die Volkszählung überhaupt gemacht?
Der Zensus beruht auf EU-Vorgaben. Laut einem Beschluss des Europäischen Parlaments müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig – alle zehn Jahre – statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation ermitteln. Eigentlich hätte die Volkszählung 2021 schon komplett über die Bühne gegen sollen; Corona hat aber für eine Verzögerung gesorgt. Professor Michael Fürnrohr, Leiter der Abteilung für Bevölkerungs-, Haushalts- und Finanzstatistiken im Bayerischen Landesamt für Statistik, erhofft sich durch den Zensus genauere Einwohnerzahlen. Als Basisdaten sind diese nämlich die Grundlage für die Planung von Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen. "Wichtig sind bessere Daten auch bei der Höhe der Mieten", sagt Fürnrohr. Bislang aber gebe es in Deutschland "nicht wirklich flächendeckend kleinräumig gegliederte Angaben" dazu. Hier erwarte man durch den Zensus Aufklärung.
Wann beginnen die Befragungen für den Zensus 2022?
Stichtag und Beginn der aktuellen Befragungen zum Zensus ist der 15. Mai 2022. Von diesem Zeitpunkt an und bis in den August hinein werden allein in Bayern rund 20 000 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte unterwegs sein. Diese Erhebungsbeauftragten sind gehalten, schon ab Anfang Mai Privathäuser und Klingelschilder in Augenschein zu nehmen, um auszuschließen, dass Privaträume gewerblich genutzt werden.
Welche Fragen werden beim Zensus 2022 gestellt?
Bei der sogenannten Haushaltsbefragung werden die Grunddaten von Bürgerinnen und Bürgern erhoben. Gefragt wird dabei nach dem Alter und Geschlecht, dem Familienstand und auch nach der Staatsangehörigkeit. Auch Fragen nach Schulausbildung und Erwerbstätigkeit sind möglich.
Wer wird befragt?
Anders als die Eigentümerbefragung im vergangenen Herbst richtet sich die Haushaltsbefragung für den Zensus 2022 nicht an alle Bürger in Bayern: "Um die Belastung der Bevölkerung zu reduzieren, kommen wir hier mit einer Stichprobe aus", erklärt Fürnrohr. Etwa 2,3 Millionen Menschen sollen laut Pressestelle des Landesamts für Statistik befragt werden. Wer dazu gehört, wird angeschrieben. Die Befragungen treffen laut Pressestelle nicht nur Mitglieder von Privathaushalten, sondern etwa auch Einrichtungsleiter von Pflege-, Behinderten- oder Flüchtlingsheimen. Sie müssen stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner Auskunft geben. In Studenten- oder Arbeiterwohnheimen werden ausgewählte Personen direkt befragt.
Wie werden die Daten erhoben?
Sogenannte Erhebungsbeauftragte werden bei den Haushaltsbefragungen die Fragen persönlich und vor Ort stellen. Allerdings soll wegen der Pandemie der persönliche Kontakt so kurz wie möglich gehalten werden. "Die Menschen geben kurz Auskunft über die Anzahl der Personen im Haushalt und über einige zentrale Angaben der Haushaltsmitglieder", so die Auskunft des Landesamts für Statistik. Es sei für die Befragung nicht notwendig, dass die Interviewer die Wohnungen der Befragten betreten, Interviews könnten auch an der Haustür oder im Vorgarten stattfinden. Sofern das Infektionsgeschehen eine persönliche, kurze Befragung unmöglich machen sollte, ist "als Rückfalloption" eine telefonische Befragung vorgesehen. Laut Michael Fürnrohr dauert die Beantwortung der Fragen ungefähr zehn Minuten.
Kann ich die Teilnahme an der Befragung verweigern?
Nein, der Gesetzgeber hat für den Zensus eine Auskunftspflicht angeordnet. Jeder Bürger und jede Bürgerin muss laut Gesetz die Fragen beantworten und zwar "vollständig und wahrheitsgemäß". Man setze auf "ehrliche Antworten", sagt Fürnrohr.
Werde ich bestraft, wenn ich falsche Angaben mache?
Laut Fürnrohr prüft das Landesamt für Statistik die Antworten der Bürgerinnen und Bürger nicht nach. Allerdings würden erhobene Daten mit jenen des Einwohnermeldeamts abgeglichen.
Werden die Daten anonymisiert?
Für die Durchführung der Befragung braucht das Amt "Hilfsmerkmale" wie den Namen des Auskunftgebers. Sobald die Angaben verarbeitet sind, werden laut Fürnrohr die Namen gelöscht. Damit seien die Datensätze anonymisiert. Ein Rückschluss auf Einzelfälle sei nicht möglich. Beschäftigte, die mit Zensusdaten arbeiten, sowie Interviewer unterliegen der Schweigepflicht.
Wie kann ich sicher sein, dass der Befrager kein Betrüger ist?
Sowohl beim Zensus 2022 wie auch beim Mikrozensus erhalten Befragte vorab ein amtliches Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Im Anschreiben ist eine Telefonnummer des Amtes angegeben, die in Zweifelsfällen angerufen werden kann. Erhebungsbeauftragte zeigen einen Ausweis des Amts vor, der nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist.
Wie bitte: eine Teilnahme ist verpflichtend !
Wo bitte schreien hier die Datenschützer ???
Vor 3 Tagen hat ein Arbeitgeber Bilder seiner Angestellten aufgehängt ob sie geimpft oder nicht geinpft sind...was brach hier ein "SHITSTORM " los wegen preigabe der Daten !
Der beste Satz : Allerdings würden erhobene Daten mit jenen des Einwohnermeldeamts abgeglichen.
Der Mensch ist doch in der Zwischenzeit so gläsern, das die Behörden seine Hausnummer/Kontonummer/Schuhgröße/Autokennzeichen,was kauft er, was trinkt er
für die nächsten 100 Jahre gespeichert hat.
Diese Befragung ist sowas von lachhaft,reine Geldverschwendung.
Im besten Sinne Arbeitsbeschaffung für 2000 Mitarbeiter
Dhttps://www.destatis.de/DE/Service/LeichteSprache/vorstellung.html
Gruß Wanderer
Ist man verpflichtet, die Türklingel eingeschaltet zu lassen? ...
Haben Sie wieder was gefunden, was Sie der Abwärts für Deutschland nachplappern können?
auf dem Land, große Häuser, einer allein im Eigentum übriggeblieben, Kinder weggezogen.
... ja für was braucht man die denn jetzt...
.... ach ja, für nichts ...