zurück
Würzburg
Volkszählung ab Mitte Mai: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zensus 2022
Woran erkenne ich Betrüger, die sich als Volkszähler ausgeben? Kann ich bei Zensus online antworten? Was ist mit den Meldedaten? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Die Volkszählung startet jetzt Mitte Mai: Die Ergebnisse, die voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen werden, sollen eine Grundlage für viele politische und wirtschaftliche Entscheidungen sein.
Foto: Marijan Murat, dpa | Die Volkszählung startet jetzt Mitte Mai: Die Ergebnisse, die voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen werden, sollen eine Grundlage für viele politische und wirtschaftliche Entscheidungen sein.
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:43 Uhr

Die bevorstehende Volkszählung verärgert und verunsichert in Unterfranken zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Allein binnen einer Woche erreichten zum bevorstehenden Zensus 95 Online-Kommentare diese Redaktion – rekordverdächtig viel. Etliche Leserinnen und Leser fragen sich, ob in Zeiten der Digitalisierung die Befragungen wirklich direkt und persönlich stattfinden müssen, und wundern sich: "Geht das nicht online?" Einige treibt dazu die Sorge um, dass "der Staat" die Befragungen ausnutzen könnte, um an sensible Daten zu kommen, die Bürgerinnen und Bürger  freiwillig nicht preisgeben wollen.

Und nicht zuletzt fürchten einige Leserinnen und Leser, dass die Befragungszeit zwischen Mitte Mai und August ausgenutzt wird von Betrügerinnen und Betrügern, die sich ins Vertrauen und die Wohnungen der schleichen.

Wie läuft die Befragung ab und was muss man wissen? Antworten auf die häufigsten Fragen.

Frage: Ich möchte niemanden in meine Wohnung lassen und auch nicht im Treppenhaus oder vor der Haustür befragt werden. Kann ich die Fragen online beantworten?

Nein. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik  ist dies aktuell nicht vorgesehen. In Bayern und auch bundesweit müssen zumindest die Basisfragen persönlich beantwortet werden. "Der Interviewer muss sehen, dass im Haus jemand wohnt. Zum vereinbarten Termin muss er klingeln und jemand muss ihm die Tür öffnen", bestätigt Franziska Strauch, Sprecherin des Bayerischen Landesamts für Statistik. "Der persönliche Kontakt des Erhebungsbeauftragten mit dem Befragten ist unabdingbar", sagt Strauch. Dies sei rechtlich so vorgesehen.

Ein Recht des Bürgers, diese persönliche Befragung zu verweigern, gibt es laut Strauch nicht. Allerdings bezieht sich die Vorgabe, dass Fragen persönlich beantwortet werden müssen, nur auf die Basisfragen. Gehört man zu dem Personenkreis, der den erweiterten Fragebogen beantworten soll, können die "erweiterten Fragen" auch online beantwortet werden. Aber nur diese. Die Online-Zugangsdaten dafür erhält der Befragte auch direkt vom Interviewer überreicht, sagt die Sprecherin.

Woher weiß ich, ob ich Basisfragen oder erweiterte Fragen beantworten muss?

Dem Bürger wird nicht direkt mitgeteilt, ob er für Basisfragen oder für erweiterte Fragen ausgewählt ist. Aber anhand der angegebenen Zeitspanne im Anschreiben der Zensusbehörde ist laut Statistischem Landesamt erkennbar, ob man nur die grundlegenden Fragen (Ziel-1-Befragung) oder auch die erweiterten Fragen (Ziel-2-Befragung) beantworten muss.

Bei der sogenannten Ziel-1-Befragung werden als eingeplante Zeitspanne fünf bis zehn Minuten angegeben. Bei der umfangreicheren Ziel-2-Befragung sind zehn bis fünfzehn Minuten vorgesehen.

Mit solchen Tablets arbeiten die Erhebungsbeauftragten, die ab 16. Mai stichprobenartig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger befragen.
Foto: Daniel Karmann, dpa | Mit solchen Tablets arbeiten die Erhebungsbeauftragten, die ab 16. Mai stichprobenartig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger befragen.

Was sind die Basisfragen?

Bei den Basisfragen wird gefragt nach Vorname, Nachname, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand und der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen. Gefragt wird zudem, ob die Wohnung der Hauptwohnsitz ist.

Warum müssen die Basisdaten überhaupt persönlich abgefragt werden? Haben diese Daten nicht das Einwohnermeldeamt oder die Gemeinde?

Natürlich existieren Bürgerdaten in den Meldestellen. Aufgrund dieser Daten seien die Bürger ja auch angeschrieben worden, sagt die Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Die direkte Befragung beim Zensus diene aber dazu, zu prüfen, ob diese Angaben korrekt seien. "Man muss sich das wie eine Art Daten-Inventur vorstellen", erläutert Franziska Strauch. "Studenten etwa sind häufig in ihren Heimatgemeinden gemeldet, wohnen aber nicht dort, sondern in einer Universitätsstadt." In den Hochschulstädten gebe es dann etwa Fehlbestände an Wohnraum, die nicht erfasst seien. "Das wirkt sich ja auch auf Fördertöpfe aus", sagt Strauch. Es liege im Interesse von Kommunen mit hoher, aber nicht sauber erfasster Bevölkerung, dass die Daten korrigiert würden.

Was wollen die Interviewer bei der erweiterten Befragung von mir wissen?

Bei der Ziel-2-Befragung geht es um Bildung und Erwerbstätigkeit. So wollen die Befrager etwa wissen, ob man zum Stichtag 15. Mai Schüler ist, welche Schule besucht wird, welchen Schul- oder Hochschulabschluss man hat und ob man einen Meistertitel hat.

Bei Fragen nach der Erwerbstätigkeit wird nach der Arbeit in einem familieneigenen Betrieb gefragt, nach einem Nebenjob und nach dem Erhalt sozialer Leistungen. Arbeitslose werden gefragt, ob sie versucht haben, einen neuen Job zu finden. Berufstätige sollen angeben, in welcher Branche sie zum Stichtag arbeiten, ob sie einen festen Arbeitsort haben und wo dieser Ort ist.

  • Hier finden Sie einen Musterfragebogen mit allen Fragen

Wer garantiert, dass die Interviewer nicht alle Daten irgendwo weitergeben?

Die Erhebungsbeauftragten müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten und dürfen Daten nicht weitergeben. Auch Beschäftigte, die mit Zensusdaten arbeiten, unterliegen der Schweigepflicht. Laut Statistischem Landesamt werden erfragte Daten anonymisiert, Rückschlüsse auf Einzelfälle sind laut Behördenangabe nicht möglich.

Soll durch die Befragung die genaue Corona-Impfquote ermittelt werden?

Nein, Fragen nach der Impfung werden nicht gestellt.

Wie kann ich sicher sein, dass ich nicht einen Betrüger ins Haus lasse?

Befragungen durch Erhebungsbeauftragte finden laut Statistischem Landesamt immer mit Terminankündigung statt. Erhebungsbeauftragte schauen sich die Häuser und Klingelschilder von Bürgern zwar seit Anfang Mai an – aber Erhebungsbeauftragte klingeln nicht unangemeldet an der Haustür.

Klingeln Zensus-Interviewer, haben sie zuvor schriftlich einen Terminvorschlag gemacht oder ihn telefonisch mit dem Bürger besprochen. Die Interviewer müssten unaufgefordert sowohl ihren Personalausweis wie auch den Erhebungsbeauftragten-Ausweis vorzeigen, sagt die Sprecherin des Statistischen Landesamtes, Franziska Strauch. Das Polizeipräsidium Würzburg rät dazu, den Ausweis des Erhebungsbeauftragten sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall die entsprechende Behörde anzurufen, als die Zensusstelle der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landratsamtes.

In Bayern finden die persönlichen Befragungen mit einem Tablet statt. Fragen zu Einkommen, Impfstatus, Passwörter, Ausweise, Bankinformationen oder Geld werden nie gestellt. Auch wird keine Unterschrift verlangt. Sollte eine vorgeblich für den Zensus 2022 aktive Person solche Dinge fordern, sollten die Befragten sofort die zuständige Polizeidienststelle kontaktieren. Darum bittet das Polizeipräsidium Unterfranken und warnt im Zusammenhang mit der Volkszählung vor Trittbrettfahrern.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Würzburg
Gisela Rauch
Anonymisierung
Bürger
Internet
Polizeipräsidium Unterfranken
Umfragen und Befragungen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • H. S.
    Habe heute meine Aufforderung zur Online-Gebäude- und Wohnungszählung erhalten.

    Das Beste ist der Schluß!
    "Beachten Sie bitte, dass Sie ggf. zeitgleich im Rahmen der Grundsteuerreform vom Finanzamt zur Abgabe einer Grundsteuererklärung angeschrieben werden."
    Da muß man vermutlich die meisten Daten nochmal melden, weil in unserer Bananenrepublik Meldungen innerhalb von staatlichen Behörden nicht übertragen werden können.
    -Ist vermutlich so gewollt, das russische Häcker mehr Arbeit haben!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. E.
    Die Daten werden nicht ausgetauscht! Sie können es und dürfen es nicht!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. E.
    Vielleicht mal mit Bratwürsten Anreiz schaffen. Hat beim Impfen ja auch gewirkt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. A.
    hentinger
    .....und überall lauert das Böse.
    Gesunden Menschenverstand einschalten, dann klappt das mit der Befragung.
    Falls Sie dem Staat misstrauen und beim Zensus befragt werden sollten, konsequent keine Angaben machen. Und dann?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • L. W.
    @ meefisch

    Wenn die von Ihnen präferierte Partei an der Macht wäre, dann gäbe es erst ein halbes Jahr eine Propagandaschlacht über die Notwendigkeit dieser Aktion, die dann zu 100% durchgeführt würde und wer dann doch die Teilnahme verweigerte hätte echte Konsequenzen zu fürchten.

    Jetzt dürfen Sie einfach mal dagegen sein und ob Sie überhaupt in der Auswahl sind ist erst mal überhaupt nicht gesagt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • K. F.
    liebe Leut, ich wollte ursprünglich auch "mitmachen" bei der Zensus-erhebung. Aber: ich befragte mich und dann gab es ziemlich viele Unannehmlichkeiten, die ich mir nicht antuen möchte und den Befragten nicht zu sehr auf die Nerven gehen.
    Man muß unter anderem sämtliche Daten seitens der Person, Hausstandes, usw. usf.
    anfragen. Dies wird dann in einem Lapetop eingespeichert, der noch humaner Weise vom
    Landratsamt gestellt wird, dass ganze aber bei der Geschichte ist ja, dass es nicht genügd,
    wenn z. B. in einem Haushalt 4 oder 5 Menschen leben, vom Opa bis zum Kleinkind, dann
    müssten diese alle aufgenommen werden. Und wenn man Pech hat, rennt man dann 3 mal oder mehr hin um alle zu erwischen. Man hat zwar 12 Wochen Zeit das Ganze zu bündeln, aber man ist natürlich ungezählte Stunden unterwegs, sondern auch der ganze Schreibkram muß noch dazugerechnet werden. Da ist die Entschädigung die man dafür erhält (???) wahrscheinlich nur ein kleines Dankeschön. Blöde Anmache kommt auch dazu!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • H. S.
    Persönlich hätte man aber sehr viel Neues über Mitbürger erfahren
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • S. K.
    gäbe es für diese Befragung Payback Punkte würde sich kein Mensch Gedanken machen 😂
    schon allein das ich ein Mainpost Abo habe musste ich meine die Daten angeben...
    aber jetzt einen auf Mimimi machen...
    Verrückte Welt...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • U. S.
    @MeineZeitung2016

    Sie haben also der MainPost tatsächlich alle sensiblen Daten mitgeteilt? Seltsam, bei mir war die MP genügsam, da hat die Angabe des Namens mitsamt Adresse und eine Einzugsermächtigung ausgereicht um ein Abo zu bekommen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • A. H.
    Es ginge sogar ohne Einzugsermächtigung. Für ein Abo nimmt man da sogar auch viertelj. Rechnungsstellung inkauf.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • U. S.
    Natürlich unterliegen die Befrager der Schweigepflicht. Zumindest offiziell! Wer garantiert, dass sich nicht doch jemand verplappert und preisgibt was er nicht preisgeben sollte?

    Ausbildung, Berufstätigkeit und Einkünfte sind Dinge die absolut niemand Aussenstehenden etwas angehen, im Übrigen liegen diese sensiblen Daten allesamt an entsprechenden Stellen vor und müssen nur abgerufen werden.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • P. K.
    Dann zeigen Sie halt das Landesamt für Statistik an oder stellen Strafantrag.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. D.
    Da leiden einige scheinbar wirklich unter Paranoia oder Verfolgungswahn.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • D. E.
    Sie haben vollkommen Recht!

    Und die "einige" haben auch das Glück in einem Staat zu leben, ihren Unsinn auch hinauszuposaunen und und auch keine Konsequenzen befürchten müssen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Veraltete Benutzerkennung
    Auf eigenen Wunsch entfernt.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten