
Die bevorstehende Volkszählung verärgert und verunsichert in Unterfranken zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Allein binnen einer Woche erreichten zum bevorstehenden Zensus 95 Online-Kommentare diese Redaktion – rekordverdächtig viel. Etliche Leserinnen und Leser fragen sich, ob in Zeiten der Digitalisierung die Befragungen wirklich direkt und persönlich stattfinden müssen, und wundern sich: "Geht das nicht online?" Einige treibt dazu die Sorge um, dass "der Staat" die Befragungen ausnutzen könnte, um an sensible Daten zu kommen, die Bürgerinnen und Bürger freiwillig nicht preisgeben wollen.
Und nicht zuletzt fürchten einige Leserinnen und Leser, dass die Befragungszeit zwischen Mitte Mai und August ausgenutzt wird von Betrügerinnen und Betrügern, die sich ins Vertrauen und die Wohnungen der schleichen.
Wie läuft die Befragung ab und was muss man wissen? Antworten auf die häufigsten Fragen.
Frage: Ich möchte niemanden in meine Wohnung lassen und auch nicht im Treppenhaus oder vor der Haustür befragt werden. Kann ich die Fragen online beantworten?
Nein. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik ist dies aktuell nicht vorgesehen. In Bayern und auch bundesweit müssen zumindest die Basisfragen persönlich beantwortet werden. "Der Interviewer muss sehen, dass im Haus jemand wohnt. Zum vereinbarten Termin muss er klingeln und jemand muss ihm die Tür öffnen", bestätigt Franziska Strauch, Sprecherin des Bayerischen Landesamts für Statistik. "Der persönliche Kontakt des Erhebungsbeauftragten mit dem Befragten ist unabdingbar", sagt Strauch. Dies sei rechtlich so vorgesehen.
Ein Recht des Bürgers, diese persönliche Befragung zu verweigern, gibt es laut Strauch nicht. Allerdings bezieht sich die Vorgabe, dass Fragen persönlich beantwortet werden müssen, nur auf die Basisfragen. Gehört man zu dem Personenkreis, der den erweiterten Fragebogen beantworten soll, können die "erweiterten Fragen" auch online beantwortet werden. Aber nur diese. Die Online-Zugangsdaten dafür erhält der Befragte auch direkt vom Interviewer überreicht, sagt die Sprecherin.
Woher weiß ich, ob ich Basisfragen oder erweiterte Fragen beantworten muss?
Dem Bürger wird nicht direkt mitgeteilt, ob er für Basisfragen oder für erweiterte Fragen ausgewählt ist. Aber anhand der angegebenen Zeitspanne im Anschreiben der Zensusbehörde ist laut Statistischem Landesamt erkennbar, ob man nur die grundlegenden Fragen (Ziel-1-Befragung) oder auch die erweiterten Fragen (Ziel-2-Befragung) beantworten muss.
Bei der sogenannten Ziel-1-Befragung werden als eingeplante Zeitspanne fünf bis zehn Minuten angegeben. Bei der umfangreicheren Ziel-2-Befragung sind zehn bis fünfzehn Minuten vorgesehen.

Was sind die Basisfragen?
Bei den Basisfragen wird gefragt nach Vorname, Nachname, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand und der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen. Gefragt wird zudem, ob die Wohnung der Hauptwohnsitz ist.
Warum müssen die Basisdaten überhaupt persönlich abgefragt werden? Haben diese Daten nicht das Einwohnermeldeamt oder die Gemeinde?
Natürlich existieren Bürgerdaten in den Meldestellen. Aufgrund dieser Daten seien die Bürger ja auch angeschrieben worden, sagt die Sprecherin des Bayerischen Landesamtes für Statistik. Die direkte Befragung beim Zensus diene aber dazu, zu prüfen, ob diese Angaben korrekt seien. "Man muss sich das wie eine Art Daten-Inventur vorstellen", erläutert Franziska Strauch. "Studenten etwa sind häufig in ihren Heimatgemeinden gemeldet, wohnen aber nicht dort, sondern in einer Universitätsstadt." In den Hochschulstädten gebe es dann etwa Fehlbestände an Wohnraum, die nicht erfasst seien. "Das wirkt sich ja auch auf Fördertöpfe aus", sagt Strauch. Es liege im Interesse von Kommunen mit hoher, aber nicht sauber erfasster Bevölkerung, dass die Daten korrigiert würden.
Was wollen die Interviewer bei der erweiterten Befragung von mir wissen?
Bei der Ziel-2-Befragung geht es um Bildung und Erwerbstätigkeit. So wollen die Befrager etwa wissen, ob man zum Stichtag 15. Mai Schüler ist, welche Schule besucht wird, welchen Schul- oder Hochschulabschluss man hat und ob man einen Meistertitel hat.
Bei Fragen nach der Erwerbstätigkeit wird nach der Arbeit in einem familieneigenen Betrieb gefragt, nach einem Nebenjob und nach dem Erhalt sozialer Leistungen. Arbeitslose werden gefragt, ob sie versucht haben, einen neuen Job zu finden. Berufstätige sollen angeben, in welcher Branche sie zum Stichtag arbeiten, ob sie einen festen Arbeitsort haben und wo dieser Ort ist.
- Hier finden Sie einen Musterfragebogen mit allen Fragen
Wer garantiert, dass die Interviewer nicht alle Daten irgendwo weitergeben?
Die Erhebungsbeauftragten müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten und dürfen Daten nicht weitergeben. Auch Beschäftigte, die mit Zensusdaten arbeiten, unterliegen der Schweigepflicht. Laut Statistischem Landesamt werden erfragte Daten anonymisiert, Rückschlüsse auf Einzelfälle sind laut Behördenangabe nicht möglich.
Soll durch die Befragung die genaue Corona-Impfquote ermittelt werden?
Nein, Fragen nach der Impfung werden nicht gestellt.
Wie kann ich sicher sein, dass ich nicht einen Betrüger ins Haus lasse?
Befragungen durch Erhebungsbeauftragte finden laut Statistischem Landesamt immer mit Terminankündigung statt. Erhebungsbeauftragte schauen sich die Häuser und Klingelschilder von Bürgern zwar seit Anfang Mai an – aber Erhebungsbeauftragte klingeln nicht unangemeldet an der Haustür.
Klingeln Zensus-Interviewer, haben sie zuvor schriftlich einen Terminvorschlag gemacht oder ihn telefonisch mit dem Bürger besprochen. Die Interviewer müssten unaufgefordert sowohl ihren Personalausweis wie auch den Erhebungsbeauftragten-Ausweis vorzeigen, sagt die Sprecherin des Statistischen Landesamtes, Franziska Strauch. Das Polizeipräsidium Würzburg rät dazu, den Ausweis des Erhebungsbeauftragten sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall die entsprechende Behörde anzurufen, als die Zensusstelle der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Landratsamtes.
In Bayern finden die persönlichen Befragungen mit einem Tablet statt. Fragen zu Einkommen, Impfstatus, Passwörter, Ausweise, Bankinformationen oder Geld werden nie gestellt. Auch wird keine Unterschrift verlangt. Sollte eine vorgeblich für den Zensus 2022 aktive Person solche Dinge fordern, sollten die Befragten sofort die zuständige Polizeidienststelle kontaktieren. Darum bittet das Polizeipräsidium Unterfranken und warnt im Zusammenhang mit der Volkszählung vor Trittbrettfahrern.
Das Beste ist der Schluß!
"Beachten Sie bitte, dass Sie ggf. zeitgleich im Rahmen der Grundsteuerreform vom Finanzamt zur Abgabe einer Grundsteuererklärung angeschrieben werden."
Da muß man vermutlich die meisten Daten nochmal melden, weil in unserer Bananenrepublik Meldungen innerhalb von staatlichen Behörden nicht übertragen werden können.
-Ist vermutlich so gewollt, das russische Häcker mehr Arbeit haben!
.....und überall lauert das Böse.
Gesunden Menschenverstand einschalten, dann klappt das mit der Befragung.
Falls Sie dem Staat misstrauen und beim Zensus befragt werden sollten, konsequent keine Angaben machen. Und dann?
Wenn die von Ihnen präferierte Partei an der Macht wäre, dann gäbe es erst ein halbes Jahr eine Propagandaschlacht über die Notwendigkeit dieser Aktion, die dann zu 100% durchgeführt würde und wer dann doch die Teilnahme verweigerte hätte echte Konsequenzen zu fürchten.
Jetzt dürfen Sie einfach mal dagegen sein und ob Sie überhaupt in der Auswahl sind ist erst mal überhaupt nicht gesagt.
Man muß unter anderem sämtliche Daten seitens der Person, Hausstandes, usw. usf.
anfragen. Dies wird dann in einem Lapetop eingespeichert, der noch humaner Weise vom
Landratsamt gestellt wird, dass ganze aber bei der Geschichte ist ja, dass es nicht genügd,
wenn z. B. in einem Haushalt 4 oder 5 Menschen leben, vom Opa bis zum Kleinkind, dann
müssten diese alle aufgenommen werden. Und wenn man Pech hat, rennt man dann 3 mal oder mehr hin um alle zu erwischen. Man hat zwar 12 Wochen Zeit das Ganze zu bündeln, aber man ist natürlich ungezählte Stunden unterwegs, sondern auch der ganze Schreibkram muß noch dazugerechnet werden. Da ist die Entschädigung die man dafür erhält (???) wahrscheinlich nur ein kleines Dankeschön. Blöde Anmache kommt auch dazu!
schon allein das ich ein Mainpost Abo habe musste ich meine die Daten angeben...
aber jetzt einen auf Mimimi machen...
Verrückte Welt...
Sie haben also der MainPost tatsächlich alle sensiblen Daten mitgeteilt? Seltsam, bei mir war die MP genügsam, da hat die Angabe des Namens mitsamt Adresse und eine Einzugsermächtigung ausgereicht um ein Abo zu bekommen.
Ausbildung, Berufstätigkeit und Einkünfte sind Dinge die absolut niemand Aussenstehenden etwas angehen, im Übrigen liegen diese sensiblen Daten allesamt an entsprechenden Stellen vor und müssen nur abgerufen werden.
Und die "einige" haben auch das Glück in einem Staat zu leben, ihren Unsinn auch hinauszuposaunen und und auch keine Konsequenzen befürchten müssen.