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Würzburg
Beginn der Volkszählung: Was Interviewer jetzt lernen und Bürger in Unterfranken akzeptieren müssen
Die Befragungen zum Zensus beginnen: Anfang Mai inspizieren Erhebungsbeauftragte Wohnhäuser und Klingelschilder. Was Sie jetzt wissen sollten.
Zwischen Tür und Angel: Die Befragungen zum Zensus dürfen auch an der Haustür oder im Vorgarten stattfinden.
Foto: Statistische Ämter des Bundes und Länder | Zwischen Tür und Angel: Die Befragungen zum Zensus dürfen auch an der Haustür oder im Vorgarten stattfinden.
Gisela Rauch
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:43 Uhr

Wer demnächst vor seinem Haus einen unbekannten Menschen bemerkt, der nicht nur das Gebäude  mustert, sondern auch das Klingelschild gründlich inspiziert, der könnte es mit einem Volkszähler oder einer Volkszählerin zu tun haben: "In den ersten zwei Maiwochen müssen sich die Erhebungsbeauftragten ein Bild vom Wohnhaus machen, um sicherzustellen, dass das Gebäude rein privat und nicht gewerblich genutzt wird", sagt Nele Loeper, stellvertretende Leiterin der Zensusstelle des Landkreises Würzburg.

Sie bringt den Erhebungsbeauftragen des Landkreises in dreieinhalbstündigen Schulungen gerade bei, was diese für den Job wissen müssen. Und dazu gehört eben, dass die Volkszähler vor der eigentlichen Befragung schauen, "ob da überhaupt Wohnraum ist". Die eigentlichen Befragungen der Bürgerinnen und Bürger beginnen dann ab 15. Mai und laufen bis zum 6. August.

In Bayern werden über zwei Millionen Personen befragt

Die diesjährige Volkszählung, die erste seit elf Jahren, wird aufwändig. Gerade in Bayern nämlich sollen besonders viele Menschen befragt werden – über zwei Millionen Personen. Allein im Landkreis Würzburg müssen laut Loeper "12.000 Adressen bedient werden". Und die Zahl der auszuwertenden Fragebögen wird die Zahl der Adressen nochmal deutlich übersteigen, denn für alle, die in einem Haushalt leben, braucht es einen eigenen Fragebogen. Zwei Versionen davon gibt es: Beim "Ziel 1-Fragebogen" werden nur Eckdaten wie Name, Geschlecht oder Familienstand erfasst. Beim zeitaufwändigeren "Ziel 2-Fragebogen" müssen die Bürger auch Fragen etwa nach dem Beruf oder Bildungsstand beantworten. Die Bürgerinnen und Bürger werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Ab Mitte Mai sind die Interviewer der Volkszählung 2022 unterwegs.
Foto: Statistische Ämter des Bundes | Ab Mitte Mai sind die Interviewer der Volkszählung 2022 unterwegs.

Wer ein "Erstankündigungsschreiben" im Briefkasten findet, wird befragt

Noch wissen Bayerns Bürger nicht, ob sie zu den Befragten gehören und ob sie dann nur auf die einfachen oder auch auf die etwas privateren Fragen antworten müssen. Klar wird das erst, wenn sie ab Mai ein "Erstankündigungsschreiben" in ihrem Briefkasten finden. "Dann wird der Erhebungsbeauftrage vor Ort einen Termin für die Befragung mit den Bürgern ausmachen", kündigt Loeper an. Wer den vorgeschlagenen Termin verschieben wolle, könne den Zuständigen unter der angegebenen Nummer erreichen. Befragt wird in Bayern per Tablet, auf dem die Erhebungsbeauftragten die Antworten eingeben, sagt Loeper. Dauer der Interviews: "Fünf bis zehn Minuten, je nach Fragebogen."

Nele Loeper ist stellvertretende Leiterin der Zensusstelle des Landkreises Würzburg in Veitshöchheim.
Foto: Nele Loeper | Nele Loeper ist stellvertretende Leiterin der Zensusstelle des Landkreises Würzburg in Veitshöchheim.

Keine freie Wahl: Die Bürger müssen sich befragen lassen

Wichtig: Wer ausgewählt ist, muss sich befragen lassen, eine Wahl haben Bürgerinnen und Bürger da nicht. Das lernen in der Schulung gerade auch die neuen Erhebungsbeauftragen. "Wenn ein Bürger beim vereinbarten Termin zwei Mal nicht da ist, dann sollen die Interviewer die Adresse an uns weitergeben; dann schicken wir eine Mahnung!", warnt die stellvertretende Leiterin der Zensusstelle im Landkreis Würzburg. Bei fortgesetzter Verweigerung der Auskünfte könnten auf Grundlage des Bundesstatistikgesetzes sogar Geldbußen bis zu einer Höhe von 5000 Euro verhängt werden.

Wenn jemand keine Interviewer ins Haus lassen will

Und wenn jemand keinen Unbekannten ins Haus lassen will? "Ja, das ist natürlich ein Thema, das wir ausführlich besprechen in der Schulung", sagt Loeper. Den Erhebungsbeauftragten trichtert sie ein, beim ersten Kontakt gleich den Ausweis zu zeigen, der sie als Zensus-Mitarbeiter identifiziert. Weil viele Bürger weiterhin eine Ansteckung mit Corona fürchten, sollten sich die Erhebungsbeauftragen angemessen verhalten, Distanz wahren und auf Bitte Maske tragen.

Wie viele Leute wohnen im Haus, wie viele Leute teilen sich die Wohnungen? Solche Fragen werden beim Zensus 22 gestellt.
Foto: Daniel Peter | Wie viele Leute wohnen im Haus, wie viele Leute teilen sich die Wohnungen? Solche Fragen werden beim Zensus 22 gestellt.

"Wichtig ist, dass der Befrager nicht unbedingt ins Haus rein muss", erklärt Loeper. "Die Befragung kann auch im Vorgarten oder an der Haustür stattfinden." Mit den Erhebungsbeauftragten übt sie, auf Situationen zu reagieren. Was tun, wenn jemand plötzlich Bedenken bekommt oder nichts sagen will?Loepers Rat: "Alles nochmal geduldig erklären!"

Erfragte Daten werden keinen anderen Behörden überlassen

Die stellvertretende Zensusstellenleiterin betont, dass die erfragte Daten ausschließlich ans statistische Bundesamt gehen und nicht an andere Behörden weitergegeben würden. Das sei auch der Grund, warum etwa Polizeibeamte die Zensus-Befragungen - etwa als Zusatzverdienst – nicht machen dürften und auch Finanzbeamte nicht als Erhebungsbeauftragte rekrutiert werden sollten. "Man könnte dann ja nicht ausschließen, dass Infos weitergegeben werden", sagt Loeper.

Wer aber macht dann die Befragungen, für die Volljährigkeit das Hauptkriterium ist und ein polizeiliches Führungszeugnis erwünscht? "Studierende, Schüler, Berufstätige, viele Rentner, einige Arbeitslose", zählt Loeper auf. Während der Schulung seien einige Bewerber wieder abgesprungen – weil ihnen die Anforderungen zu viel wurden. "Das ist mir zu anstrengend, das zu organisieren", habe beispielsweise eine Teilnehmerin gesagt, als sie hörte, dass jeder Erhebungsbeauftragte etwa 150 Interviews selbständig vereinbaren und durchführen soll. Zumal der Job zwar Geld bringt, aber nicht gerade viel: rund 700 bis 800 Euro sind es laut Loeper durchschnittlich insgesamt. Die Summe setzt sich aus verschiedenen Pauschalen zusammen; Fahrtkosten können abgerechnet werden.

 
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  • dr.marko.pfister@t-online.de
    Wer zweimal nicht daheim ist "bekommt eine Mahnung"!
    DAS finde ich interessant.

    Ich werde abgemahnt, weil ich zwei mal nicht daheim war.
    Weil ich arbeite, weil ich auswärtige Hobbys habe, weil ich einen Freundeskreis habe, den ich besuche, auch mal über Nacht.

    Dafür bekomme ich dann eine "MAHNUNG" "warnt die stellvertretende Leiterin der Zensusstelle im Landkreis Würzburg."

    Bevor es überhaupt losgeht bekomme ich schon einmal eine "Warnung".
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  • clubfan2@gmx.de
    bei den ach so sozialen Netzwerken wird ALLES preisgegeben

    und beim Zensus wird rumgeheult...

    typisch deutsch...
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  • schlumpf100100@aol.com
    bei den sozi. Netzwerken macht man das freiwillig....
    beim Zensus wird man gezwungen!!
    beim Zensus muß man seine Vermögensverhältnisse, Einkommen, etc. und sonstige private Dinge angeben...
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  • 1958kosb
    Für die meisten die hier schreiben: Ihre Krankheit nennt man Verfolgungswahn.
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  • dietmar@eberth-privat.de
    👍

    Generell wenn ich mich mit jemandem unterhalte lasse ich ihn vorher eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Und natürlich kein Wort zu anderen ohne Rechtsanwalt. Meinen Abfall verbrenne ich natürlich in meinen Garten. Und ganz wichtig Smartphone setze ich jeden Tag auf Werkseinstellungen zurück.
    Als nächstes kommt die Löschung meiner Steuernummer und meines Personalausweises.
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  • jebusara@web.de
    Eines wurde noch gar nicht angesprochen: woher weiss der Befrager, ob der Befragte die Wahrheit sagt oder sich einer kleinen Schwindelei bedient?

    @Steigerwaelder

    Entschuldigen SIE bitte, dass ich aus Versehen bei einer Antwort an SIE ein einziges Mal das im Internet übliche "du" benutzt habe. Um IHRE Frage zu beantworten: wir haben tatsächlich noch nie ein Bier zusammen getrunken. Auch keinen Wein oder andere Flüssigkeiten. Wenn alle Steigerwälder wie SIE wären würde ich in diese schöne Landschaft gar nicht mehr hin wollen. Zum Glück habe ich dort bisher nur nette Leute getroffen. Schon aus diesem Grund schliesse ich aus, dass ich IHNEN jemals begegnet bin.
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  • talfonsb
    Laut der Webseite des "Zensus2022" (Zitat):
    "Zum Start der Befragungen im Mai 2022 können die Befragten den Online-Fragebogen über die Website www.zensus2022.de aufrufen. Für die Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Befragten die personalisierten Online-Zugangsdaten per Post. "

    https://www.zensus2022.de/DE/Aktuelles/PM_Online-Fragebogen_erleichtern_Teilnahme.html

    Nur in Bayern nicht? Verstehe ich nicht.
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  • runner-king
    Man kann an den Kommentaren sehr gut erkennen, wer zu den Querdenkern und anderen demokratiefeindlichen Gruppen gehört. Ohne vernünftige Argumente dagegen anzuführen, wird der Zensus grundsätzlich abgelehnt, einfach nur, weil er vom Staat angeordnet wird.
    Diesen Menschen möchte ich nur sagen, es steht jedem frei, auszuwandern, dann wird er auch nicht befragt.
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  • runner-king
    Das habe ich nicht gesagt, sondern nur, dass man manche Kommentatoren bestimmten Gruppen zuordnen kann. Falls Sie sich getroffen fühlen, bitteschön.
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  • ralfestenfeld@aol.com
    Vielleicht geht es ja auch nur darum, eine EXAKTE Impfquote zu bestimmen. Gelingt aber auf Basis eine Stichprobe auch nicht. Wie bisher.
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  • b.werthmann@web.de
    Verfassungsbeschwerde einlegen !!! Der Artikel "Die Wohnung ist unverletzlich" des Grundgesetzes wird mit Füßen getreten-aber das ist unseren scheinheiligen verlogenen Politikern doch egal.
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  • engert.andreas@gmx.de
    Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass Sie jeden Handwerker in Ihre Wohnung lassen, ohne sich vorher ein polizeiliches Führungszeugnis zeigen zu lassen - steht doch auch wörtlich in dem Artikel, dass Sie die Befrager gar nicht in die Wohnung lassen müssen - Sie müssen nur die Fragen beantworten -WO Sie das machen, ist Ihnen überlassen! (Vorgarten, Treppenhaus, etc)!
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  • Marger06542503
    Jeder Vorgarten und jedes Treppenhaus hat Ohren wie ein Elefant. Für die Nachbarn wäre das sicherlich sehr interessant.
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    Sollten die Nachbarn meinen Namen, mein Geburtsdatum, mein Geschlecht und meinen Familienstand mitbekommen, ist mir das herzlich egal. Viel mehr wird beim Zensus nämlich nicht gefragt…
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  • Marger06542503
    Wer's glaubt ..., selbst mein Geburtsdatum geht niemanden was an
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  • kleinhenz_philipp@web.de
    Wie konnten Sie dann die Mainpost abonnieren oder sich einen Personalausweis ausstellen lassen? Stelle ich mir schwierig vor…
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  • Marger06542503
    Komisch, bei Ihrer Aussage, dass bei der Befragung nur Name, Geschlecht und Familienstand abgefragt werden (was ja bekannt ist, sonst hätte man keine Benachrichtigung im Briefkasten), sind SIE aber sehr blauäugig. Diese Daten können die entsprechenden Stellen leicht über jedes Einwohnermeldeamt bzw. jede Gemeindeverwaltung abfragen.
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  • runner-king
    Ein Zensus dient dazu, die Daten, die im Einwohnermeldeamt gespeichert sind, zu überprüfen und ggf. zu korrigieren oder ergänzen. Ihr Einwand macht also wenig Sinn.
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  • Marger06542503
    Diese Daten können leicht über das Einwohnermeldeamt oder die Gemeinde abgefragt werden, dazu braucht es keine "Befrager".
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  • Marger06542503
    diese Antwort (Daten über Einwohnermeldeamt ... ) gilt trevor_ochmonek
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