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Bergtheim
Rückwärts laufende Wasseruhr im Landkreis Würzburg: Amtsgericht verurteilt Landwirt wegen Drehens der Zähler
Der Besitzer des rückwärts laufenden Wasserzählers in der Bergtheimer Mulde ist wegen "Fälschung" zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Warum es keine Verhandlung gab.
Die Wasseruhr dieses Brunnens zur Bewässerung in der Bergtheimer Mulde (Lkr. Würzburg) wurde im August 2022 von ihrem Besitzer manipuliert. 
Foto: Thomas Obermeier (Archivfoto) | Die Wasseruhr dieses Brunnens zur Bewässerung in der Bergtheimer Mulde (Lkr. Würzburg) wurde im August 2022 von ihrem Besitzer manipuliert. 
Manuela Göbel
 |  aktualisiert: 06.05.2024 02:37 Uhr

Der Fall in der Bergtheimer Mulde im nördlichen Landkreis Würzburg hat überregional Schlagzeilen gemacht: eine rückwärts laufende Wasseruhr an einem Brunnen zur Feldbewässerung in der Bergtheimer Mulde. Jetzt hat das Amtsgericht Würzburg den Besitzer zu einer Geldstrafe verurteilt.  

Richter Frank Glöckner, Sprecher des Würzburger Amtsgerichts, teilt auf Anfrage mit: "Der Verurteilte hat als Mitinhaber eines Gemüsebetriebes in der Bergtheimer Mulde und Alleinverantwortlicher für dessen Bewässerung im Zeitraum 19.08.2022 bis 22.08.2022 und im Zeitraum 23.08.2022 bis 24.08.2022 die Wasserzähler jeweils eines für die Bewässerung bereitstehenden Brunnens so gedreht, dass die Wasseruhren rückwärts gelaufen sind". 

Verurteilt wurde der Landwirt laut Glöckner wegen "Fälschung technischer Aufzeichnungen" in zwei Fällen. Als Strafe muss er 90 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen - insgesamt 6300 Euro. 

Landwirt behauptete, das Wasser sei versehentlich zurückgelaufen

Entdeckt worden war das Rückwärtslaufen des Zählers im August 2022 von Bürgerinnen und Bürgern. Diese Redaktion berichtete und machte die Sache öffentlich. Der Landwirt erklärte damals gegenüber der Redaktion und dann auch den Behörden, einen Fehler bei der Bedienung gemacht zu haben. Deswegen seien 1800 Kubikmeter Wasser zurück in den Brunnen geflossen - versehentlich.

Das Landratsamt Würzburg und das für die Region zuständige Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg akzeptierten diese Erklärung. Erst nach einer anonymen Anzeige begann die Staatsanwaltschaft Würzburg zu ermitteln. Im August 2023 erhob sie schließlich Anklage - und teilte mit, sie erwarte, dass der Fall in den nächsten Monaten öffentlich verhandelt werde.   

Staatsanwaltschaft nimmt Anzeige zurück: Strafbefehl statt Verhandlung

Das ist aber nicht passiert. Wie Gerichtssprecher Glöckner erklärt, hat die Staatsanwaltschaft "die Anzeige zurückgenommen und das Verfahren ins Strafbefehlsverfahren übergeleitet". Der Besitzer der Wasseruhr habe einen Strafbefehl erhalten - und diesen akzeptiert. Seit dem 25. April ist dieser Strafbefehl rechtskräftig. 

Der Fall der rückwärts laufenden Wasseruhr sorgte für Aufsehen und bewegte die Öffentlichkeit. Zum einen, weil das Grundwasser in der Bergtheimer Mulde im Zuge des Klimawandels besonders rapide abnimmt und gleichzeitig dort viele Gemüsebauern ihre Felder bewässern. Das Beispiel Wasseruhr-Manipulation zeigte auf, dass es dabei an Kontrolle durch die Behörden fehlt. 

Großes öffentliches Interesse am Fall der manipulierten Wasseruhr

Einige Landwirte sahen sich durch die Berichterstattung zu Unrecht an den Pranger gestellt. Auch der Dorffrieden in der Gemeinde Bergtheim war durch den Wasseruhr-Skandal zeitweise getrübt: Dort machte im Februar 2023 ein anonymes Schmähgedicht gegen den Besitzer der Wasseruhr die Runde.  

Warum wurde der Fall jetzt doch nicht öffentlich verhandelt? Welche Gründe haben die Staatsanwaltschaft dazu bewogen, ihre Anklage zurückzunehmen? Diese Nachfrage der Redaktion blieb zunächst unbeantwortet: Der zuständige Staatsanwalt war am Dienstag für Antworten nicht erreichbar.  

 
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    Was bewegt eine Staatsanwaltschaft, das so lange köcheln zu lassen und dann die Anzeige zurück zu ziehen ?

    Am plausibelsten ist, dass die Beweis- und Faktenlage keine Aussicht auf Verurteilung her gab.
    Und dass der Druck auf den Beschuldigten - auch dank monatelangem medialen Mob - so groß geworden ist, dass der stattdessen ausgestellte Strafbefehl eben akzeptiert wird.

    Methoden aus dem Mittelalter...
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  • Waldemar Thurn
    Schnell unter den Tisch kehren damit nicht noch mehr bekannt wird.
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  • Hubert Galka
    Die Strafe ist einfach lächerlich und die 4 Tage rückwärtslaufende Wasseruhr ebenfalls.
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  • Kai Hofstetter
    Man kann ihm wohl nur die vier Tage beweisen...
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  • Armin Genser
    Mich erstaunt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Da hätte ich schon gerne eine vernünftige Begründung.
    Nur mal angenommen, der Landwirt lügt und das Drehen des Wasserszählers hat Methode und wurde seit längerer Zeit praktiziert. Die Wahscheinlichkeit aufzufliegen war ja bei der Kontrollpaxis des Wasserwirtschaftsamtes eher gering. Und wie es scheint, verfängt eine eher unplausible Erklärung für das "Vorkommnis" scheinbar mühlos bei Landrat, WWA und ... Dann hätte der Landwirt sich gegenüber den ehrlichen Bauern einen Wettbewerbsvorteil, wohl von beträchtlicher finanzieller Höhe, erschlichen. Diese Möglichkeit scheint auch einigen seiner Kollegen nicht ganz abwegig zu sein. "Fälschung technischer Aufzeichnungen" erscheint mir als Laie doch viel harmloser als ein Betrug.
    Da wäre es schon im allgemeinen Interesse den Vorfall gründlich zu klären.
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  • Hans Vogel
    Das hat mehr als nur ein G‘schmäckle. Die Staatsanwaltschaft nimmt von sich aus und ohne Erklärung ihre Anzeige zurück. Das gibt es auch nur in Bayern.
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  • Jo Schmitt
    Ein Schelm wer böses dabei denkt ...
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  • Gerhard Zwierlein
    Tja, öffentliches Interesse - Anzeige - schläft das ganze dann ein, dann Anzeige zurück?! So einfach geht das. Öffentliches Interesse verneint? Hmmmm?
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  • Roland Albert
    Muss ich lächeln. Wer weiss, wie es geht, muss es noch lange nicht ausführen…
    Es ist für ihn zu Ende.

    Mit einer lächerlichen Zahlung. Auf die Jahre gesehen…
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