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Würzburg
Bloggerin von "Querdenkern" bedrängt: Staatsanwaltschaft Würzburg stellt Ermittlung ein und nennt 24-Jährige"hysterisch"
Ein "Querdenker"-Angriff in der Würzburger Domstraße war laut Staatsanwaltschaft nicht strafrechtlich relevant. Warum die Polizei nun dennoch ermittelt.
Die Würzburger Bloggerin Antonia Luther dokumentierte 'Querdenker'-Demos auf Twitter. Dafür wird sie angefeindet.
Foto: Thomas Obermeier (Archivbild) | Die Würzburger Bloggerin Antonia Luther dokumentierte "Querdenker"-Demos auf Twitter. Dafür wird sie angefeindet.
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:21 Uhr

Die Würzburger Staatsanwaltschaft hat ihre "Vorermittlungen" zum "Querdenker"-Angriff in der Domstraße auf die Bloggerin Antonia Luther eingestellt. Luther war im Januar zusammen mit einigen Begleitpersonen von einer Gruppe "Querdenker" umzingelt, angerempelt und wüst beleidigt worden. "Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgesehen", heißt es nun im Bescheid der Staatsanwaltschaft, der der Redaktion in Kopie vorliegt. Eine "verfolgbare Straftat" liege nicht vor.

Videos ist zu entnehmen, wie rund ein Dutzend Personen aus dem "Querdenker"-Spektrum Luther und ihre Begleitung damals auf Höhe des Media Markts umzingelten und wüst beleidigten. Laut Aufnahmen gab es dabei mindestens einen Rempler.

Die damals 24-Jährige reagierte zunächst mit den Worten "komm nicht näher" und schrie schließlich hörbar aufgebracht: "Geh weg, man" und "verpisst euch". Gegenüber der Redaktion sagte sie damals: "Die kamen plötzlich von überall, haben mich umzingelt und mir in den Nacken geatmet. Ich habe Panik und Angst bekommen und nicht gewusst, wie ich mich wehren kann."

Würzburger Bloggerin: Formulierung der Staatsanwaltschaft ist unprofessionell

Die Staatsanwaltschaft hingegen beschreibt den Vorfall in ihrem Bescheid wie folgt: "Eine der Personen baute sich sodann provokativ vor Antonia Luther auf und es kam zu einem – beidseitigen – Wortgefecht, in dessen Zuge in erster Linie Antonia Luther lautstark und hysterisch rumschrie." Strafrechtlich relevante Handlungen wie Nötigung oder körperliche Übergriffe seien den Videos nicht zu entnehmen. Da der Staatsanwaltschaft zudem bislang keine Strafanzeige wegen der geäußerten Beleidigungen bekannt sei, sehe man keinen Anlass für weitere Ermittlungen.

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Antonia Luther zeigt sich irritiert vom Bescheid der Staatsanwaltschaft: "Was hat das Wort 'hysterisch' in einem juristischen Schriftstück zu suchen?" Die Formulierung sei unprofessionell. Der Vorfall reihe sich ein in zahlreiche Übergriffe aus dem "Querdenker"-Spektrum gegen ihre Person, die sie erfolglos bei der Staatsanwaltschaft angezeigt habe. "Ich fühle mich von den Behörden nicht geschützt", so Luther, die nach eigenen Angaben Beschwerde gegen den Bescheid eingereicht hat.

Bayerischer Opferschutz: Vorgang in Würzburg zeigt "allgemeine Tendenz"

Auch die bayerische Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (B.U.D.) kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Der vom bayerischen Familienministerium geförderte Verein dokumentiert Angriffe aus dem rechten und verschwörungsideologischen Spektrum und berät Betroffene.

Bezüglich des Vorfalls in der Domstraße sagt B.U.D.-Sprecherin Kathrin Seebahn: "Zum einen wurde die geschädigte Person körperlich angegriffen: Es gab einen Stoß, der auch in einem Handy-Video dokumentiert ist. Zum anderen wurde sie von einer größeren Gruppe über einen längeren Zeitraum bedrängt und bedroht, so dass wir den Vorfall insgesamt klar als Nötigung einstufen würden."

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft reihe sich "in eine allgemeine Tendenz" ein. Berichterstattende und Teilnehmende des Gegenprotests gegen verschwörungsideologische Demos würden von den Behörden "nicht ausreichend geschützt und Vorfälle wie der aktuelle nicht konsequent geahndet. (...) Wir sehen hier klaren Verbesserungsbedarf und appellieren an die bayerischen Strafverfolgungsbehörden, die 'Querdenker'-Szene und die Dynamiken dahinter endlich ernst zu nehmen und als radikal und demokratiefeindlich zu erkennen."

Kriminalpolizei Würzburg ermittelt derzeit wegen Nötigung und Beleidigung

Gänzlich abgeschlossen ist der Vorfall in der Domstraße indes noch nicht. Eine weitere von dem Vorfall betroffene Person hat im April bei der Würzburger Polizei Strafanzeige eingereicht. Angezeigt werden dabei die berichteten Beleidigungen sowie weitere Übergriffe seitens der "Querdenker"-Gruppe die sich noch vor der Rempelei in der Domstraße ereignet haben sollen.

"Ich kann bestätigen, dass die Kriminalpolizei Ermittlungen wegen des Verdachts der Nötigung und der Beleidigung wegen eines Vorfalls in der Domstraße am 17. Januar führt", sagt dazu Björn Schmitt, Sprecher des Polizeipräsidium Unterfranken auf Anfrage der Redaktion. Die Ermittlungen liefen unabhängig vom Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft.

 
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  • D. P.
    Man könnte wirklich den Eindruck bekommen, die Staatsanwaltschaft ist befangen. Es ist erlaubt, Demonstrationen ohne Einverständnis der Teilnehmer zu fotografieren oder zu filmen und das Material zu veröffentlichen. Ein provokantes Verhalten - außer das Filmen - ist zumindest im Video nicht feststellbar. Selbst wenn man das Filmen als Provokation wertet: Ist es verhältnismäßig, dass sich die Gruppe aktiv einer einzelnen Person nähert und sie bedrängt? Warum gibt die Gruppe nicht zu verstehen, dass sie nicht gefilmt werden möchte. Und was ist eigentlich mit den Infektionsschutzbestimmungen, die in diesem Moment von der Gruppe missachtet wurden?
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  • F. H.
    @Zeeder
    Einfach den Bericht durchlesen.
    Steht genau so drinnen.
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  • U. A.
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  • F. H.
    Ihr Kommentar von 12:18 wurde veröffentlihct und nun nachträglich auch der von 12:51
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  • R. B.
    Würden die Kommentare genauso ausfallen, wenn die Bloggerin beispielsweise von einer FFF-Gruppe angegangen würde?
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  • R. B.
    ... selbstverständlich, wenn die Bloggerin genau so reagiert hätte...
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  • R. B.
    Sie glauben auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
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  • R. B.
    Lieber @Albatros!
    Da Sie offenbar auf jeden Kommentar reagieren müssen, sollten Sie sich langsam mal einen anderen Spruch auswählen. Ihren faltbaren Zitronenfalter-Spruch, den Sie geschätzt schon 137 mal losgelassen haben, will doch keiner mehr lesen. Überlegen Sie sich doch mal was Neues!
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  • R. B.
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  • R. B.
    Die Bloggerin Luther muss dann wohl auch als eine freiberufliche Journalistin betrachtet werden, die mit dem Bloggen auch nicht schlecht verdient. Die Art, wie sie provokativ filmt und ihre "wirklich hysterischen" Äußerungen dabei lassen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als völlig korrekt erscheinen. Sie hätte ganz einfach auch mit dem Filmen aufhören können - und nichts wäre passiert. Aber - das bringt keine "Follower".
    Eigentlich schade, dass man mit offensichtlicher Provokation auf diese Art und Weise auch viel Geld verdienen kann. Schade auch, dass die MP auf solche als "hilfreich" bezeichnete" Berichte und Videos zurückgreift (Kommentar: Aaron Niemeyer v. 18.5.)
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  • A. N.
    Hallo bauri,

    die Berichterstattung über die hiesige "Querdenker"-Szene ist bei unserer Leserschaft durchweg auf großes Interesse gestoßen. Oftmals haben Fotos und Videos auf Twitter dazu beigetragen, schneller und präziser berichten zu können. Insofern ist eine Dokumentation durch Privatpersonen, semiprofessionelle Blogger:innen auf Twitter und freiberufliche Journalsit:innen in der Tat hilfreich gewesen. Dass diese Form der Dokumentation journalistischen Charakter haben kann, wird übrigens durch einen aktuellen Beschluss des Würzburger Landgerichts gestützt. Dazu voraussichtlich im Laufe des Abends mehr auf mainpost.de.

    Beste Grüße,
    Aaron Niemeyer (Redaktion)
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  • C. G.
    Unfassbar Ihr Kommentar, der zugleich eigentlich die Nötigung hervorragend herausstellt. "Hätte sie mit dem Filmen aufgehört wäre ihr nichts passiert". Denken Sie mal darüber nach!
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  • R. E.
    Nachdem ja noch wegen einer Strafanzeige ermittelt wird, ist noch offen, wie dieser Vorfall weiter behandelt wird. Für Frau Luther steht dieser Weg offensichtlich auch offen.
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  • J. H.
    Kann es sein, dass sich hier in den Kommentaren gerade - ohne jemanden zu nahe treten zu wollen - gerade die Sympathisanten der Würzburger Querdenker feiernd zu Wort melden? Denen war Antonia Luther ja lange ein Dorn im Auge, bis sie aufgrund der Bedrohungen die Berichterstattung einstellte. Für Menschen, denen das Rechtsempfinden für solche Situationen abhanden gekommen ist, wäre ein solcher Akt der Staatsanwaltschaft ja tatsächlich ein „Feiertag“. Für Menschen mit Rechtsempfinden stellt bei Sichtung des Videos die Einstellung tatsächlich einen nicht nachvollziehbaren Vorgang dar. Jemanden in einer Bedrohungslage bei lautem Aufmerksam machen als hysterisch zu bezeichnen, ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich schon mal in solcher Situation befunden haben und durch Lautstärke darauf aufmerksam machen wollten. Es ist schon fast als Vorgabe zu werten, dass in solchen Situationen nur Opfer ist, wer gefälligst leise winselt…
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  • R. S.
    Wenn ich mit so einem aggro Blick irgend welche Menschen auf einer Demo Filme mit dem Ziel,es dann zu veröffentlichen,dann muß ich mich nicht wundern wenn mich dort nicht alle Liebhaben🙄🤔😉
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  • A. N.
    Wer demonstriert, ist damit einverstanden, dass sein Auftreten öffentlich wahrgenommen und publiziert wird. Die Persönlichkeitsrechte treten zurück.
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  • F. H.
    So einfach ist das nicht. Das ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.
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  • R. S.
    Da bin ich nicht ihrer Meinung!
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  • M. P.
    Bitte vermeiden Sie unbelegte Anschuldigungen wie diese.
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