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Würzburg
Prozess um Würzburger Messerattacke: Der Beschuldigte hörte eine Stimme – "Mach alle tot"
In der Verhandlung zum Messerangriff am Barbarossaplatz zeigte das Gericht jetzt die Vernehmungsvideos. Was sie dokumentieren und was der Rechtsmediziner sagt.
Im Prozess um den Würzburger Messerangriff zeigte das Landgericht am siebten Verhandlungstag zwei Videos von Vernehmungen. Im Bild der Beschuldigte (zweiter von links) mit der Dolmetscherin und seinen beiden Anwälten Hanjo Schrepfer und Tilman Michler.
Foto: Thomas Obermeier | Im Prozess um den Würzburger Messerangriff zeigte das Landgericht am siebten Verhandlungstag zwei Videos von Vernehmungen.
Jonas Keck
 und  Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:55 Uhr

Wer annähernd begreifen will, was in dem Würzburger Messerangreifer Abdirahman J. vorgegangen sein mag, muss diese beiden Videos gesehen haben. Drei Monate liegen dazwischen - und Welten zwischen Wahn und Wirklichkeit. Das eine Video, das an diesem Mittwoch im Prozess um die Messerattacke gezeigt wurde, entstand Stunden nach dem furchtbaren Ereignis vom 25. Juni 2021. Es ist das Video der ersten Vernehmung. Mit Handschellen ist der angeschossene Angreifer an das Krankenbett gefesselt, Ermittler stehen um das Bett herum.

Sie wollen den Festgenommenen über seine Rechte belehren, stellen ihm bohrende Fragen. Aber er starrt ins Leere, leiert in einer fremden Sprache nur gebetsmühlenartig immer den gleichen Satz herunter: "Es gibt keinen Gott außer Gott und Mohammed ist sein Prophet", übersetzt eine Somali-Dolmetscherin am Krankenhausbett.

Je energischer die Polizisten nachfragen, desto lauter schreit Abdirahman J. gegen sie an, immer nur dieser eine Satz wie ein trotziges Kind, bis vor lauter Schreien keiner etwas versteht. Nach etwa fünf Minuten wird der Versuch, von dem Festgenommenen vernünftige Antworten zu bekommen, ergebnislos abgebrochen.

Beschuldigungen und Aufträge von "Sicherheitsbehörden"

Das zweite Video dauert 80 Minuten und entstand drei Monate später, in einem Vernehmungsraum. Auch hier klingt nicht alles, was der Beschuldigte sagt, "vernünftig". Er habe den Ärzten erzählt, dass Engel mit ihm sprechen, sagt er zu den Ermittlern. Und dass "deutsche Sicherheitsbehörden" ihn beschuldigt hätten, für Russland, die Türkei, China und die USA zu arbeiten. Sie hätten ihn immer wieder besucht und "drei Millionen" gefordert, die er bei einer Bank holen sollte.

Auch wenn der Inhalt wirr und abstrus klingen mag – in dem Verhör antwortet der damals 31-jährige Somalier zumindest teilweise gezielt auf Fragen der Ermittler. Und in ganzen, verständlichen Sätzen, in einer Mischung aus deutsch, englisch und somalisch. Einmal springt er auf, macht eine Stichbewegung und deutet in den eigenen Nacken. Dann wieder erinnert er sich an den Jugendlichen, der an jenem Freitagnachmittag des 25. Juni am Barbarossaplatz an der Bushaltestelle gesessen hatte. Gestikulierend schildert der Somalier, wie der damals 16-Jährige mit dem Rücken zu ihm da saß und auf sein Handy blickte. Eine Stimme habe ihm befohlen: "Mach alle tot."

Ob er eine militärische Ausbildung habe, weil er so gezielt zustach, fragen die Ermittler in der Vernehmung? Nein, sagt der Beschuldigte. Und: "Ich habe noch nie vorher jemanden getötet." Ob er wisse, warum der Polizist auf ihn geschossen hat, wird er gefragt. Seine Antwort: "Ich hatte doch das Messer und habe Menschen getötet." Warum er sich in einer letzten Nachricht von seiner Mutter verabschiedet hatte? "Die Stimmen haben es mir befohlen." Er hätte "alle" töten sollen. Warum? "Ich wurde drei Jahre lang in Deutschland gequält." Von Sicherheitsbehörden, sagt der Somalier in dem Vernehmungsvideo, ohne das genauer zu erläutern. Und dann bricht eine Flut wirrer Beschuldigungen aus ihm heraus. Am Ende übersetzt eine Dolmetscherin auch diese beiden Sätze: "Es tut mir leid um die toten Menschen" – "Ich möchte mich entschuldigen."

Seine Verteidiger Hanjo Schrepfer und Tilman Michler erklärten an diesem Mittwoch gegenüber dieser Redaktion zur endgültigen Aussage des Beschuldigten: "Es werden keine über den Inhalt der Videovernehmung hinausgehenden Angaben zur Sache oder Person gemacht."

Aussagen des Rechtsmediziners: Messerangreifer zappelte und rief Unverständliches

Am Vormittag hatte das Würzburger Landgericht den Blick auf das rechtsmedizinische Gutachten gerichtet. In der Turnhalle bei der Weißen Mühle in Estenfeld (Lkr. Würzburg) hörte es die Ausführungen von Rechtsmediziner Dr. Thomas Tatschner. 

Am 25. Juni 2021 hatte Abdirahman J. in der Innenstadt drei Frauen getötet und mehrere Personen verletzt. Tatschner hatte den Beschuldigten noch in der Tatnacht untersucht. Der damals 31-Jährige war an einem Bett gefesselt. Psychotische Symptome seien ihm nicht aufgefallen, sagt der medizinische Gutachter. Der Somalier habe "keinen völlig wirren Eindruck gemacht", auch wenn er anfangs gezappelt und Unverständliches gerufen habe.

Bei seiner Untersuchung stellte Tatschner den Durchschuss durch den Oberschenkel fest, den der Angreifer bei der Festnahme durch die Polizei erlitten hatte. Knochen und große Blutgefäße waren nicht getroffen worden. Akute Lebensgefahr habe nicht bestanden, sagt Tatschner. Er habe mehrere leichtere Verletzungen diagnostiziert.

Vor Gericht fasste der Rechtsmediziner die Verletzungen der sieben Opfer zusammen, die die Messerattacke überlebt haben. Das "Verletzungsmuster" sei bei den sechs angegriffenen Frauen und dem Jugendlichen "vergleichbar": zwischen zwei und zehn Stichverletzungen im Nackenbereich. Das weise auf ein "zielgerichtetes Vorgehen" hin, sagt der erfahrene Gutachter. Personen würden auf diese Weise "außer Gefecht" gesetzt.

Der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Schuster (links) im Gespräch mit dem rechtsmedizinischen Gutachter Dr. Thomas Tatschner.
Foto: Thomas Obermeier (Archivbild) | Der Vorsitzende Richter Dr. Thomas Schuster (links) im Gespräch mit dem rechtsmedizinischen Gutachter Dr. Thomas Tatschner.

Solch ein gezieltes Vorgehen erkenne er auch beim Beschuldigten, sagt der Gutachter. Denn der Angreifer wandte sich immer dann von einem Opfer ab, wenn es handlungsunfähig war. Auf ihn wirke die Vorgehensweise des damals 31-Jährigen "erlernt", sagt der Mediziner. Es sei kein "wildes Zustechen, sondern gezieltes Vorgehen" gewesen. Auf welche Weise sich der Somalier das Wissen darüber angeeignet habe, könne er nicht beurteilen.

Hausarzt spricht von "verängstigtem" und "depressiven" Eindruck

Das Gericht hörte in Estenfeld außerdem Zeuginnen und Zeugen, die den Beschuldigten schon vor der Tat begegnet waren. Darunter auch sein Hausarzt. Er sagte, er habe einen "belasteten", "verängstigten" und "depressiven" Eindruck von seinem Patienten gehabt. Der Geflüchtete habe ihm gegenüber davon gesprochen, von einem Geheimdienst beobachtet zu werden und Stimmen zu hören. Er habe seinem Patienten daraufhin nahegelegt, eine psychiatrische Einrichtung aufzusuchen.

Die Verhandlung wird voraussichtlich am Dienstag, 14. Juni, um 13 Uhr fortgesetzt. Dann im Vogel Convention Center in Würzburg. Für den Prozess gegen den Messerangreifer sind insgesamt 27 Tage angesetzt.

 
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  • ralfestenfeld@aol.com
    EIN Problem ist, dass sich Ärzte und andere, die diesen Menschen begegnen, scheuen, diese in die Psychiatrie einzuweisen. Das ist ja auch eine schwerwiegendende Entscheidung. UND man sieht auch erst "hinterher", ob es notwendig gewesen wäre. Und genau das WÄRE ist eine Herausforderung....
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  • ra.kellermann@gmx.de
    hm, einerseitslt. Gutachten schuldunfähig, andererseits gezieltes Vorgehen und offenbare genaue Kenntnisse, seltsam...scheint sich zu widersprechen...
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  • Zugut
    Wieviele Kommentare, die das auch kritisch sehen, werden gerade nicht veröffentlich.
    Gratuliere, Sie haben die Zensur überlebt.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    das ist ein grundsätzliches Problem, das ich auch schon der Redaktion geschrieben habe. Es gleicht manchmal einem Würfelspiel welcher Kommentar noch durchgeht und welcher nicht. Evtl. auch wegen verschiedenen MP-Mitarbeitern. Diese Ungleichbehandlung darf eigentlich nicht sein. Man fühlt sich da u.U. nicht ernst genommen, auch wenn man evtl. etwas spitz formuliert. Aber meines Erachtens kann es nicht sein, dass die Leser nur das posten dürfen, was der MP gerade passt...
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  • Zugut
    Darüber haben wir bereist im letzten Jahr berichtet: www.mainpost.de/10661427
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Ich weiß nicht, was dieser Mammutprozess soll. Es ist doch Alles klar! Ein "Motiv" werden wir nie zu hören bekommen. 🥺
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  • Mementomori
    @Gardner......und selbst wenn wir ein "Motiv" hören, kann es niemanden zufrieden stellen. Der Prozess ist so unnütz wie ein Kropf
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  • 1958kosb
    Das heist für Sie: einfach weg sperren ohne Prozess?
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Ja!!!!!
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  • Meinungsvertreter
    Sowas nennt sich Rechtsstaat. Wenn es Ihnen nicht gefällt, hindert Sie niemand an der Auswanderung. Heißt natürlich auch, dass man sehr wahrscheinlich nicht mehr entspannt von der Couch motzen kann.
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  • jebusara@web.de
    @Meinungsvertreter

    Wieso wird ständig darauf hingewiesen, dass man auswandern könnte? Dies ist unser Land und jeder Fremde der hier auffällig wird gehört ausgewiesen. Nicht wir müssen unser eigenes Land verlassen sondern Menschen die sich hier nicht integrieren. Diese werden aber schön regelmässig mit dem Hinweis "Rechtsstaat" gekuschelt während die eigene Bevölkerung mit dem Tipp "dann geh doch woanders hin" abgespeist wird.

    Dieser Prozess ist so unnötig wie ein Kropf und kostet unnötig Geld. Unser Steuergeld! In solch klaren eindeutigen Fällen sollte ein Richter buchstäblich kurzen Prozess machen dürfen.
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  • Meinungsvertreter
    Dass, was Sie fordern, ist weder mit dem Grundgesetz noch mit den Prozessstandards von Gerichtsverfahren vereinbar. In dieser Logik müssten Sie auch das Land verlassen, da Sie die Rechtsstaatlichkeit potenziell gefährden.
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  • hermannkoch@gmx.de
    Meinungsvertreter

    Natürlich leben wir in einem Rechtsstaat und der Täter muss einen fairen Prozess bekommen.
    Was man sich aber sparen sollte, die ständige Berichterstattung, in der MP sowie in den bay. Nachrichten.
    Man soll den Prozess durchführen, irgendwann das Urteil verkünden und gut ist. Wann kommt den der nächste Nachahmer, der auch in den Medien präsent sein möchte und soviel Aufmerksamkeit bekommt?
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  • Meinungsvertreter
    Es geht nicht um einen fairen Prozess für den Täter. Was ihm blüht, steht quasi fest. Aber die Allgemeinheit hat trotzdem das Recht, dass diese Tat minutiös aufgearbeitet, rechtlich bewertet und darüber frei berichtet wird. Warum Sie diese Grundrechte einschränken möchten, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Sie diese Aufarbeitung belastet: Artikel ignorieren und im Fernsehen wegschalten.
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  • conmex@aol.com
    Quatsch
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  • roswitha.oehrlein@aol.com
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