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Würzburg
Prozess um versuchten Mord: "Warum darf so einer eine Waffe haben?"
Premiere am Landgericht Würzburg: Ein Schriftdolmetscher bringt Bewegung in den Mordprozess um einen fast tauben Angeklagten. Trotzdem bleiben viele Fragen offen.
Mordprozess in Würzburg: 'Warum darf so einer eine Waffe haben?'       -  Der unter Mordverdacht stehende Bruno G. ist fast taub. Nun kann der Angeklagte (hier mit seinen Verteidigern Heidi Frank und Hanjo Schrepfer) auf einem Bildschirm lesen, was er im Prozess nicht hören kann.
Foto: Manfred Schweidler | Der unter Mordverdacht stehende Bruno G. ist fast taub. Nun kann der Angeklagte (hier mit seinen Verteidigern Heidi Frank und Hanjo Schrepfer) auf einem Bildschirm lesen, was er im Prozess nicht hören kann.
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:35 Uhr

Nach vier Verhandlungstagen ist die Erleichterung groß am Landgericht Würzburg: Im Prozess gegen den 71-jährigen Bruno G. geht es nicht mehr darum, ob der Angeklagte aus Wolkshausen (Lkr. Würzburg) gut, schlecht oder gar nichts hört. Im Mittelpunkt steht jetzt, ob er versucht hat, seinen Nachbarn zu erschießen.

 

Das liegt am Einsatz des Schriftdolmetschers. In Würzburg ist das eine Premiere, auch wenn Auftritte vor Gericht für Thomas Wippel (einen von sechs dieser Experten in Bayern) seit Jahren zum Geschäft gehören. Der Mann aus dem Raum Augsburg  tippt alles, was er vor Gericht hört, in seinen Laptop. Das überträgt er in großen Lettern auf einen Bildschirm für den fast tauben Angeklagten. Jetzt muss keiner mehr Bruno G. ins Ohr schreien. Und G. reagiert auch, wenn seine Verteidiger Hanjo Schrepfer und Heidi Frank Antwort heischend auf den Bildschirm deuten.

Mordprozess in Würzburg: 'Warum darf so einer eine Waffe haben?'       -  Schriftdolmetscher Thomas Wippel hilft im Prozess gegen den fast tauben Bruno G.
Foto: Manfred Schweidler | Schriftdolmetscher Thomas Wippel hilft im Prozess gegen den fast tauben Bruno G.

G. ist ebenso Landwirt wie das Opfer, das auf der anderen Straßenseite lebt, in Wolkshausen mit rund 300 Einwohnern. Beide kennen sich von Kindesbeinen. Im Ort seien seit 15 Jahren viele dem aggressiven Angeklagten aus dem Weg gegangen, sagt das Opfer im Zeugenstand.

Das Opfer ist querschnittgelähmt 

Am 9. Juni 2018 stand er beim Feuerwehrfest im Nachbarort Euerhausen mitten in einer Gruppe von Menschen und verfolgte einen Schlepperwettbewerb. G. war plötzlich dicht hinter ihm. Das Opfer hörte einen Schuss, sank zu Boden, spürte seine Beine nicht mehr. Der Rettungshubschrauber brachte ihn in die Klinik: "Als ich aufwachte, hat man mir gleich gesagt: Ich bleibe querschnittsgelähmt!"

Der Zeuge macht keinen Hehl aus dem Frust darüber, dass er mit 56 Jahren - zur Untätigkeit verdammt - im Rollstuhl sitzt. Er ist auf die Hilfe seiner Frau oder seiner Kinder angewiesen. Als sei die Lähmung nicht schlimm genug, türmen sich bürokratische Hürden auf, wenn er wieder selbst Auto fahren oder sein Haus behindertengerecht umbauen will. Da wird er auf den Tag vertröstet, an dem ein Urteil feststeht. Derzeit plant das Gericht bis in den Juni hinein.

Schon einmal war der Angeklagte tätlich geworden

Zornig fragt er das Gericht: "Warum darf so einer eine Waffe haben?" Tatsächlich stellte sich bei den Ermittlungen heraus: Als Sammler besaß G. legal eine Pistole, die spurlos verschwunden ist. Das Landratsamt hatte ihn 2018 auf Zuverlässigkeit überprüft und nichts beanstandet.Dabei wusste die Behörde schon damals, dass G. zwei Jahre zuvor die Frau des Nachbarn auf offener Straße angegriffen hatte und dafür vor Gericht stand: "Er schrie manchmal herüber", habe mit erschießen, erstechen, erschlagen gedroht, sagt die Frau des Opfers. Dann folgten den Worten Taten: Sie unterhielt sich vor ihrem Haus mit einer Nachbarin, als G. aus dem Auto stieg und gerufen habe: "Jetzt kriege ich dich." Er habe sie fast bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt. Dann habe er der Nachbarin gedroht: "Du hältst den Mund!" Schließlich sei er seelenruhig in sein Haus gegangen. Als die Polizei kam, sagte er: "Ich habe nichts gemacht."

2016 wollte Amtsrichter Thomas Behl den Angeklagten – der damals noch gut hörte – hinter Gitter bringen. Doch gegen die achtmonatige Haftstrafe ohne Bewährung legte G. Berufung ein. Die Uhr tickte bereits für die Berufungsverhandlung im Juli 2018, als die Situation eskalierte: Der Angeklagte habe plötzlich mit Steinen nach ihrem Mann geworfen und geschrien: "Ich muss das jetzt selbst in die Hand nehmen."

Frau des Opfers: "Der hätte nur noch mal abdrücken müssen"

Beim Feuerwehrfest stand er plötzlich wieder vor ihr. "Er stierte mich an und grinste", erinnert sich die Frau. Sie wich zur Seite. Kurz darauf erblickte sie ihn hinter ihrem Mann, sah die Waffe, hörte den Schuss.  G. kam ihr entgegen: "Der hätte nur noch mal abdrücken müssen, dann hätte er mich auch noch gehabt", sagt sie. Aber er sei einfach weggeschlendert.

Sie habe die Ereignisse "jede Nacht vor Augen", sagt sie weinend auf die Frage des Vorsitzenden Hans Brückner. "Ich habe große Angst, wenn der wieder rauskommt. Dann ist der Rest unserer Familie dran."

Der Prozess wird am 30. April fortgesetzt.

 
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