Der 70-Jährige, der beim Feuerwehrfest in Euerhausen (Lkr. Würzburg) einem Nachbarn in den Rücken geschossen haben soll, besaß legal zwei Schusswaffen. Dies bestätigte das Landratsamt Würzburg auf Anfrage. Für den Mordversuch auf seinen Nachbarn muss er sich allerdings illegal Munition besorgt haben. Denn die untere Waffenbehörde am Landratsamt betont: Der Erwerb und Besitz von Patronen war dem Mann verwehrt.
Der 70-jährige aus Wolkshausen bei Gaukönigshofen liegt seit langem im Streit mit der gegenüber wohnenden Nachbarsfamilie in dem kleinen Ort. Er soll am 9. Juni vor den Augen zahlreicher Zeugen dem 55-jährigen Nachbarn beim Feuerwehrfest während einer Vorführung in den Rücken geschossen haben.
Die Staatsanwaltschaft wertet das als versuchten Mord. Der Tatverdächtige wurde rund 45 Minuten später von der Polizei zuhause festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft. Über Tage hinweg wurde bei ihm daheim sowie entlang seines Fluchtweges nach der Tatwaffe gesucht. Bislang vergeblich.
Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung
Vor drei Jahren soll er bereits die Frau des Nachbarn ohne erkennbaren Anlass auf offener Straße angegriffen und gewürgt haben. Das trug dem 70-Jährigen 2016 eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung ein, für die er eine Haftstrafe von acht Monaten hätte absitzen müssen. Doch er ging in Berufung und soll die Zusammenarbeit mit einem Gutachter verweigert haben, der seine Gefährlichkeit einschätzen sollte.
Deshalb wurde das Urteil bis heute nicht rechtskräftig. Nach drei Jahren hätte das Landgericht als zweite Instanz Mitte Juli über den Fall befinden sollen. Doch zuvor gab es jetzt den Mordversuch beim Feuerwehrfest.
Warum durfte der Tatverdächtige eine Waffe besitzen?
Hätte nicht schon der Vorfall vor drei Jahren dafür sorgen müssen, dass dem Tatverdächtigen die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen entzogen wird? Es gab Ermittlungen, eine Anklage lag vor – aber bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gelte für ihn die Unschuldsvermutung, meint das Landratsamt.
Zwar prüfen die Waffenbehörden heute viel sorgfältiger als früher, ob jemand geeignet ist, Waffen zu besitzen. Mit der Polizei werden vorsorglich immer wieder Register abgeglichen, ob jemand durch Verhaltensweisen auffällt, die auf eine drohende Gefahr hinweisen. Und fällt beispielsweis ein Jäger oder Sportschütze durch eine Trunkenheitsfahrt auf, verliert er ganz schnell nicht nur den Führerschein, sondern auch die Erlaubnis zum Besitz und Führen von Waffen und Munition – weil ihm die dafür nötige Zuverlässigkeit dann abgesprochen wird.
Keine Beanstandungen bei Kontrolle
Doch in diesem Fall wundern sich Wolkshäuser Mitbürger: Die Aggressivität des 70-Jährigen sei bekannt gewesen. Uber den ersten Prozess nach dem Würgen seiner Nachbarin hatten sogar die Medien berichtet. Doch er durfte seine Waffen behalten. Dabei räumt Pressesprecherin Dagmar Hoffmann ein, das Strafverfahren „ist dem Landratsamt bekannt“. Man werde sowohl vom Einleiten als auch vom Abschluss eines Strafverfahrens informiert.
Maßgeblich sei aber die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers. Eine 2017 durchgeführte Kontrolle der Aufbewahrung der Schusswaffen verlief in dem Fall ohne Beanstandung. Im Waffengesetz sei klar geregelt, wann eine Unzuverlässigkeit vorliege – erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung.
„Unzuverlässigkeitsgründe lagen also nicht vor,“ rechtfertigt die Untere Waffenbehörde ihre Entscheidung. Man wusste zwar, dass er die Frau auf dem Gehsteig lebensgefährlich gewürgt haben soll, aber „aus dem damaligen Sachverhalt ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass Herr G. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwendet oder nicht vorsichtig oder unsachgemäß damit umgeht,“ schrieb das Landratsamt auf Anfrage. Das wird der jetzt in den Rücken geschossenen Ehemann der damals attackierten Frau vermutlich anders sehen - der bleibende Schäden für seine gesundheit befürchten muss.