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EUERHAUSEN
Mordversuch bei Feuerwehrfest war nicht die erste Attacke
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:47 Uhr

Das Opfer eines Mordversuchs beim Feuerwehrfest in Euerhausen bei Giebelstadt (Lkr. Würzburg) ist auf dem Weg der Besserung. „Sein Zustand ist stabil, er ist ansprechbar,“ sagte Polizeisprecherin Katrin Thamm am Montag auf Nachfrage.

In den Rücken geschossen

Dem 55-jährigen Landwirt aus dem Nachbarort Wolkshausen war am Samstag in den Rücken geschossen worden, während er mit anderen Zuschauern ein Kräftemessen von Traktoren verfolgte. Sein 70 Jahre alter Nachbar ist dringend tatverdächtig, den Schuss aus nächster Nähe abgegeben zu haben.

Der Tatverdächtige wurde kurz darauf in seinem Wohnhaus festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Bei einer Vorführung am Sonntagvormittag hat der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen.

Projektil sichergestellt

Laut einer gemeinsamen Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft haben die Ermittler „ein Projektil“ sichergestellt. Dies spricht dafür, dass der Täter eine Schusswaffe verwendet hat – statt einen Bolzen-Schussapparat, wie Zeugen es zunächst gesehen haben wollen.

Zwischen dem allein lebenden Verdächtigen und der Familie des Opfers gab es schon länger Streit, sagt ein halbes Dutzend Zeugen im Heimatort der beiden. Der 70-Jährige soll bereits vor etwa zwei Jahren die Ehefrau des Opfers gewürgt haben, wissen gemeinsame Bekannte.

Schon einmal vor Gericht

Recherchen der Redaktion bestätigen: Um ein Haar wäre es jetzt gar nicht zu dem Mordversuch gekommen. Denn unter etwas anderen Umständen würde der Tatverdächtige stattdessen gerade die Haftstrafe wegen einer früheren Attacke verbüßen, wegen der er schon im Mai 2016 auf der Anklagebank saß.

Auf Anfrage bestätigt Thorsten Seebach, Sprecher der Staatsanwaltschaft, knapp: „Gegen den mutmaßlichen Täter ist ein Strafverfahren anhängig“, in dem es bereits zu einer Verurteilung gekommen sei. Doch das Verfahren – das die Justiz schon seit geraumer Zeit beschäftigt – sei noch nicht abgeschlossen.

Zweiter Prozess stand bevor

Angeklagt war er wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, sagt auf Nachfrage Rainer Beckmann, Sprecher des Amtsgerichts Würzburg. Allerdings wurde das Urteil – acht Monate Haft ohne Bewährung – nicht rechtskräftig. Der Fall ging in Berufung – und zog sich bis jetzt volle zwei Jahre dahin. Der Grund dafür: Einem Gutachter, der seine geistige Verfassung prüfen sollte, soll sich der als Eigenbrötler bekannte Verdächtige immer wieder entzogen haben, heißt es in Justizkreisen.

Erst nach zwei Jahren Berufungsverhandlung

Doch demnächst war ein neuer Verhandlungstermin angesetzt: Am 19. Juli, in fünf Wochen also, sollte der Fall verhandelt werden, bestätigt Michael Schaller, Sprecher des Landgerichts Würzburg. Nach der Festnahme des Verdächtigen am Samstag wurde der Prozess abgesagt – der 70-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, nun wäre also Zeit und Gelegenheit für ein Gutachten.

Indessen gehen die Ermittlungen weiter. Bei der Untersuchung des sichergestellten Projektils wird die Kripo vom Kriminaltechnischen Institut des bayerischen Landeskriminalamtes unterstützt. Derzeit laufen neben technischen Untersuchungen zahlreiche Vernehmungen von Augenzeugen.

 
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  • Arcus
    ja ja die lieben Zeugenaussagen. Wieviel die Wert sind, wenn Zeuge/Zeugin das sehen was sie sehen wollten. Da bin ich froh, daß wir eine gut ausgebildete Polizei, die der Sache auf den Grund geht, haben.
    und noch eins wird uns hier wieder vor Augen geführt. Die Gefahr geht weniger vom internationalen Terror aus. Sie wohnt in der Nachbarschaft. Und - viele Morde, wie der vor nicht allzulanger Zeit in Wiesenbronn, der Heimatgemeinde der Landtagskanditatin Becker geschah, werden erst gar nicht als solche erkannt. Nur durch gute Polizeiarbeit in einem ähnlich gelagerten Fall und nachträglicher sorgfältig untersuchter Leiche wurde eine nicht natürliche Todesursache festgestellt.
    Wir brauchen kein neues, alle überwachendes Polizeigesetz. Die Behörden müssen nur genau hinschauen, ihre Arbeit gut machen und wir gewinnen noch viel mehr Sicherheit.
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  • Motorradfahrer83
    Ein Täter, der bereits gewalttätig war, dessen geistige Verfassung in Frage gestellt wird darf in unserem Rechtsstaat Waffen besitzen? Ein Täter, der offen mit weiterer Gewalt droht? Ich kann die Aussage(n) nicht belegen, aber mir ist sehr wohl bekannt, dass der Täter zwei registrierte Schusswaffen besitzen soll. Betonung liegt hier auf REGISTRIERT.
    Wäre es nicht sinnvoll solchen Menschen ihre Schusswaffen zu entziehen? Aber in unserem Land muss immer erst etwas passieren. Dem Opfer wünsche ich schnelle und vollständige Genesung.
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