
Die Suche nach der Wahrheit kann mühsam sein. Hans Brückner, der Vorsitzende der 1. Strafkammer des Landgerichts Würzburg, hat viel erlebt in Jahrzehnten als Richter. Aber nun steht selbst er vor einer ungewöhnlichen Situation: Der Angeklagte ist fast taub – und niemand hat das Gericht darauf vorbereitet.
Bruno G. soll gefährlich sein, trotz seiner 71 Jahre: vom grundlosen Würgen einer Nachbarin auf offener Straße, vom Schuss in den Rücken ihres Mannes drei Jahre später bei einem Feuerwehrfest in Euerhausen (Lkr. Würzburg). Und sie erzählt vom Anzünden seines Bettes in einer Zelle im Würzburger Gefängnis, vom verzweifelten Abwehren jeder Löschversuche, wobei neun Menschen zu Schaden kamen.
Die Anklage, die Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen verliest, sprichtFür all das soll sich der 71-jährige Landwirt seit Montag vor Gericht verantworten. Dabei wirkt der alte Mann so harmlos, als könne er keiner Fliege etwas zuleide tun. Er trippelt – von zwei Beamten aus dem Gefängnis gebracht – in den Gerichtssaal, muss mühsam seine rutschende Hose mit beiden Händen festhalten. Auf dem Kopf sieht man noch nicht völlig verheilte Brandwunden. Er versinkt auf der Anklagebank in Schweigen, starrt vor sich hin.
Angeklagter: "Ich verstehe nix"
Auf Fragen in normaler Lautstärke rührt er sich gar nicht oder murmelt nur: "Ich hör nix!" Dann nestelt er wieder und wieder an seinem Hörgerät, ohne erkennbare Verbesserung. Um überhaupt eine Reaktion zu ernten, muss ihm sein Verteidiger Hanjo Schrepfer aus wenigen Zentimetern Entfernung ins Ohr schreien. G. antwortet "Ich versteh nix", und auf Nachfrage: "Ich weiß nicht, wo ich bin."
So schnell gibt der Vorsitzende Hans Brückner nicht auf. Das Gericht rückt den Angeklagten näher heran, schreit ihn fast an, verwendet sogar die Lautsprecheranlage. "Verstehen Sie mich jetzt?" Die Reaktion: "Kein Wort!"
Anwalt: Keine Erinnerung an beide Tage
Die Anklage wird verlesen, ohne sichtbare Regung des Landwirts auf der Anklagebank. Verteidiger Schrepfer gibt eine Erklärung zum Vorwurf des versuchten Mordes und der Brandstiftung ab: "Mein Mandant kann sich an die beiden Tage nicht erinnern. Er kann zur Sache nichts sagen, weder bestreiten noch bestätigen."
Das Gericht will dafür eine Bestätigung, fragt bei Bruno G. nach. Erst nachdem sein Verteidiger ihm die Fragen mehrfach – in einfachen Formulierungen wie einem Kind mit Hörschaden – ins Ohr schreit, grummelt G.: "Wenn der Anwalt es sagt, ist es richtig."
Nun würde in jedem normalen Prozess die Beweisaufnahme beginnen. Aber wie will der Angeklagte den Worten der Zeugen folgen? Etwa jenen seines Nachbarn, der seit dem Schuss in den Rücken querschnittgelähmt im Rollstuhl sitzt und als Nebenkläger im Prozess seine Rechte vertritt?
Bedenken, die Hauptverhandlung weiterzuführen
Das Gericht ist ratlos. Anwalt Schrepfer sagt, er habe den zuständigen Arzt in der JVA bereits vor zwei Monaten auf die Verständigungsschwierigkeiten hingewiesen. Aber erst vor einer Woche habe man sich um das Hörgerät gekümmert – offenbar ohne eine Verbesserung zu erzielen.
Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Als die drei Berufsrichter und zwei Schöffen zurück sind, erklärt der Vorsitzende: "Es bestehen Bedenken, die Hauptverhandlung durchzuführen." Erst einmal will man den behandelnden Arzt hören: "Wie ist die Kommunikation in der JVA?" Doch ein Anruf ergibt: Der Doktor ist bei einem anderen Prozess und erst am Freitag wieder greifbar. "Die Beweisaufnahme werden wir erst einmal absagen," verkündet der Richter.
Fortsetzung "steht in den Sternen"
Die Zeugen werden erst einmal abgeladen. Möglicherweise muss man warten, ob ein Ohrenarzt oder Hörgeräte-Profi sagen kann, ob eine Verbesserung der Situation möglich ist. Denkbar wäre, G. jedes Wort, das vor Gericht fällt, mit einem Computer lesbar vor Augen zu führen. Diskutiert wird auch, ob man eine Art Beisitzer neben ihn platziert, der Bruno G. jedes Wort ins Ohr schreit, das für den Prozess Bedeutung hätte.
Am Freitag soll die Verhandlung mit dem Arzt im Zeugenstand fortgesetzt werden. Wie der Prozess dann weitergehe, "steht in den Sternen", sagt der Vorsitzende zum Angeklagten. "Ich verstehe kein Wort", antwortet der.
...zukünftig für Anwälte/Verteidiger völlig neue Strategien um Verhandlungen in die Länge zu ziehen oder gar platzen zu lassen.
Einen plötzlichen Hörsturz kann schließlich jeder mal erleiden...
MfG
Der Steuerzahler.
Lieber Maryan,
warum?
weil unsere Rechtssprechung immer mehr zum Schützer der Tatverdächtigen wird
weil der vermeintliche Täter nicht aktiv seine Unschuld beweisen muss
weil Gutmenschen sich ausschließlich mit dem Täter befassen
weil das Opfer im Grunde nur Nebensache ist
weil ein Verfahrensfehler in der Rechtssprechung mehr wiegt als der dadurch erlangte Beweis
weil ........ usw.
Gruß
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Ich finde die Antwort von Catweazle6847 „gut“, mehr nicht!