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Würzburg
Damit seine Aussage vor Gericht unverfälscht bleibt: Zeuge der Würzburger Messerattacke muss auf Therapie warten
Ein traumatisierter Zeuge des Messerangriffs hat noch keine weitreichende Therapie erhalten. Warum eine EMDR-Behandlung Einfluss auf Gerichtssausagen haben kann.
Würzburg, am Abend des 25. Juni 2021: Ein traumatisierter Augenzeuge wird in dem Prozess zum Messerangriff, der jetzt beginnt, vor Gericht aussagen. Erst danach erhält er eine EMDR-Therapie, sagt seine Psychotherapeutin.
Foto: Silvia Gralla | Würzburg, am Abend des 25. Juni 2021: Ein traumatisierter Augenzeuge wird in dem Prozess zum Messerangriff, der jetzt beginnt, vor Gericht aussagen. Erst danach erhält er eine EMDR-Therapie, sagt seine Psychotherapeutin.
Christine Jeske
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:53 Uhr

Eigentlich hatten vier Betroffene des Messerangriffs von Würzburg zum Gespräch mit dieser Redaktion kommen wollen. Doch einer der Zeugen, der auch im jetzt beginnenden Prozess gegen den mutmaßlichen Täter aussagen wird, entschuldigte sich ganz kurzfristig. Es gehe ihm nicht gut.

Der Mann habe bislang noch keine Akut-Therapie beziehungsweise EMDR-Behandlung erhalten, sondern lediglich stabilisierende Gespräche, sagt die Würzburger Psychotherapeutin Dr. Marion Schowalter. Denn, so habe sie erfahren, er müsse erst im Prozess gegen den Messerangreifer aussagen.

EMDR steht für "Eye Movement Desensitization and Reprocessing", die Desensibilisierung und Verarbeitung durch Augenbewegungen. Bei der Methode werden Pupillen von rechts nach links bewegt, angeleitet von Experten mittels erhobener Finger oder einer Stableuchte mit künstlichem Lichtsignal. Das Gehirn verarbeite so das Trauma beziehungsweise suche nach einer Lösung, erklärt Marion Schowalter. "Eine schnelle Hilfe mit hoher Erfolgsquote."

Doch die EMDR-Therapie könne Erinnerungsinhalte verändern, sagt Dr. Simone Schneider, Leiterin der Trauma-Ambulanz im Zentrum für Psychische Gesundheit (ZEP) der Universität und des Uniklinikums Würzburg. "Traumatische Bilder und Erlebnisse verschieben sich und treten in den Hintergrund." Für Traumatisierte sei dieser Effekt sehr entlastend, sagt Schneider. Doch die Erinnerungen könnten danach zum Beispiel vor Gericht nicht mehr eins zu eins zu Protokoll gegeben werden.

Unverfälschte Zeugenaussagen aber seien in einem Strafprozess unerlässlich, teilt das Bayerische Justizministerium in München auf Anfrage dieser Redaktion mit. "Das Gericht muss Zeugenaussagen deshalb sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass diese nicht durch Dritte beeinflusst wurden." Es sei wissenschaftlich nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Behandlungen oder Therapien die Erinnerung eines Zeugen beeinflussten und eine falsche Erinnerung erzeugen könnten.

Gericht muss klären, welche Therapie ein Zeuge vor seiner Aussage erhielt

Zeugen könnten zwar vor ihrer Aussage mit einer Therapie beginnen, heißt es vonseiten des  Ministeriums. "Der Bundesgerichtshof fordert jedoch, dass das Gericht aufklären muss, welche Therapie beziehungsweise Behandlung ein Zeuge vor seiner Aussage erhalten hat und ob die Aussage des Zeugen möglicherweise durch diese Therapie beeinflusst wurde." Falls das Gericht nicht ausschließen könne, dass die Therapie die Erinnerung eines Zeugen beeinflusst, "kann das im Zweifelsfall zu einem Freispruch führen".

 
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  • Barbara
    man muss sich fragen, was in echten Großstädten mit Zeugen geschieht,wie z.B. Berlin, Hamburg, wo jeden Tag Verbrechen begangen werden...und da macht Würzburg ein derartigen Wind ....sorry das kann man nicht verstehen !! Wichtiger wäre, endlich die Gesetze zu ändern, damit Straftäter nicht permanent weiterhin unter die Menschen gehen können...und leider wiederholt straffällig werden
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  • jobu
    vollkommen krank, wie kann man sowas verlangen.
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  • rasputin32
    Juristische Spitzfindigkeiten gegen die Gesundheit eines traumatisierten Menschen.
    Pervers.
    Das Ergebnis dieses Prozesses ist doch längst absehbar.
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  • gabcht20581207
    Zeugenaussage nach dem Tathergang protokollieren.
    Dann bitte mit der Therapie anfangen.
    Wie, wann, warum, weshalb, wodurch, womit.......kann/sollte der Täter erklären/aussagen.
    Opferschutz first, bitte.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Was für eine Sauerei! Was anderes gibt es da nicht dazu zu sagen. Die Schuld steht zweifelsfrei fest, man ist sicherlich nicht auf die Aussage eines Zeugen angewiesen der seit der Tag offensichtlich im Regen stehengelassen wird.

    Das schlimmste ist jedoch der letzte Satz im Artikel:
    Zitat: "Falls das Gericht nicht ausschließen könne, dass die Therapie die Erinnerung eines Zeugen beeinflusst, "kann das im Zweifelsfall zu einem Freispruch führen".

    Falls das Gericht den Täter tatsächlich freisprechen sollte weil ein Zeuge eine Therapie begangen hat dann braucht sich das Gericht und der Staat ein weiteres Mal nicht wundern wenn das Vertrauen in Politik und in Gerichte weiter verloren geht (siehe auch den Eisenheim-Prozess). Hier sitzen einige Theoretiker auf den Stühlen der Justiz und der Politik und erkennen nicht, dass sie mehr und mehr ohne Unterstützung dort sitzen.
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  • Alfisti
    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • ra.kellermann@gmx.de
    es besteht die Gefahr, dass die Zeugen durch die Aussage zum 2. mal zum Opfer werden, sekundäre Viktimisierung...
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