Eigentlich hatten vier Betroffene des Messerangriffs von Würzburg zum Gespräch mit dieser Redaktion kommen wollen. Doch einer der Zeugen, der auch im jetzt beginnenden Prozess gegen den mutmaßlichen Täter aussagen wird, entschuldigte sich ganz kurzfristig. Es gehe ihm nicht gut.
Der Mann habe bislang noch keine Akut-Therapie beziehungsweise EMDR-Behandlung erhalten, sondern lediglich stabilisierende Gespräche, sagt die Würzburger Psychotherapeutin Dr. Marion Schowalter. Denn, so habe sie erfahren, er müsse erst im Prozess gegen den Messerangreifer aussagen.
EMDR steht für "Eye Movement Desensitization and Reprocessing", die Desensibilisierung und Verarbeitung durch Augenbewegungen. Bei der Methode werden Pupillen von rechts nach links bewegt, angeleitet von Experten mittels erhobener Finger oder einer Stableuchte mit künstlichem Lichtsignal. Das Gehirn verarbeite so das Trauma beziehungsweise suche nach einer Lösung, erklärt Marion Schowalter. "Eine schnelle Hilfe mit hoher Erfolgsquote."
Doch die EMDR-Therapie könne Erinnerungsinhalte verändern, sagt Dr. Simone Schneider, Leiterin der Trauma-Ambulanz im Zentrum für Psychische Gesundheit (ZEP) der Universität und des Uniklinikums Würzburg. "Traumatische Bilder und Erlebnisse verschieben sich und treten in den Hintergrund." Für Traumatisierte sei dieser Effekt sehr entlastend, sagt Schneider. Doch die Erinnerungen könnten danach zum Beispiel vor Gericht nicht mehr eins zu eins zu Protokoll gegeben werden.
Unverfälschte Zeugenaussagen aber seien in einem Strafprozess unerlässlich, teilt das Bayerische Justizministerium in München auf Anfrage dieser Redaktion mit. "Das Gericht muss Zeugenaussagen deshalb sorgfältig überprüfen und sicherstellen, dass diese nicht durch Dritte beeinflusst wurden." Es sei wissenschaftlich nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Behandlungen oder Therapien die Erinnerung eines Zeugen beeinflussten und eine falsche Erinnerung erzeugen könnten.
Gericht muss klären, welche Therapie ein Zeuge vor seiner Aussage erhielt
Zeugen könnten zwar vor ihrer Aussage mit einer Therapie beginnen, heißt es vonseiten des Ministeriums. "Der Bundesgerichtshof fordert jedoch, dass das Gericht aufklären muss, welche Therapie beziehungsweise Behandlung ein Zeuge vor seiner Aussage erhalten hat und ob die Aussage des Zeugen möglicherweise durch diese Therapie beeinflusst wurde." Falls das Gericht nicht ausschließen könne, dass die Therapie die Erinnerung eines Zeugen beeinflusst, "kann das im Zweifelsfall zu einem Freispruch führen".
Pervers.
Das Ergebnis dieses Prozesses ist doch längst absehbar.
Dann bitte mit der Therapie anfangen.
Wie, wann, warum, weshalb, wodurch, womit.......kann/sollte der Täter erklären/aussagen.
Opferschutz first, bitte.
Das schlimmste ist jedoch der letzte Satz im Artikel:
Zitat: "Falls das Gericht nicht ausschließen könne, dass die Therapie die Erinnerung eines Zeugen beeinflusst, "kann das im Zweifelsfall zu einem Freispruch führen".
Falls das Gericht den Täter tatsächlich freisprechen sollte weil ein Zeuge eine Therapie begangen hat dann braucht sich das Gericht und der Staat ein weiteres Mal nicht wundern wenn das Vertrauen in Politik und in Gerichte weiter verloren geht (siehe auch den Eisenheim-Prozess). Hier sitzen einige Theoretiker auf den Stühlen der Justiz und der Politik und erkennen nicht, dass sie mehr und mehr ohne Unterstützung dort sitzen.