
Nachdem diese Redaktion Anfang Juli über die Doppelrolle des Würzburger Finanzreferenten Robert Scheller und möglicher Compliance-Probleme berichtet hatte, hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, dass diese Vorwürfe von einem externen Gutachter geklärt werden sollen. Jetzt ist eine Kanzlei damit beauftragt worden.
Untersuchungsgegenstand ist die private Tätigkeit Schellers als Gesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaft DGS GbR (Düll-Gerhard-Scheller Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), die im Stadtgebiet zwischen 2001 und 2022 mehrere Immobilien kaufte und Gewerbeobjekte baute. Als Finanzreferent ist Scheller auch für Immobilien zuständig.
Stadt beauftragt die Kanzlei "Baum Reiter & Collegen" mit dem Compliance-Gutachten
Im Raum steht der Vorwurf, dass Scheller gegen bestehende Gesetze oder Compliance-Richtlinien verstoßen hat. Die Mehrheit des Stadtrats sieht deutliche Hinweise auf solche Verstöße. Oberbürgermeister Christian Schuchardt und Scheller selbst, halten die Geschäftstätigkeit dagegen für unproblematisch. Allerdings verkündete Scheller inzwischen, dass er diese in Würzburg künftig nicht mehr ausüben will.
Wie die Pressestelle des Rathauses jetzt auf Anfrage mitteilt, hat sich der Ferienausschuss in nichtöffentlicher Sitzung im September darauf verständigt, das Compliance-Gutachten an die Kanzlei "Baum Reiter & Collegen" in Düsseldorf zu vergeben. "Im Nachgang der Sitzung trat die Verwaltung mit der Fachkanzlei in Kontakt und hat nun eine Mandatsvereinbarung erwirken können", erklärt Rathaussprecher Georg Wagenbrenner. Die Kanzlei "Baum Reiter & Collegen" ist laut ihrer Homepage unter anderem auf die rechtliche Beratung von Kommunen und ihren kommunalen Einrichtungen spezialisiert - zum Beispiel bei arbeitsrechtlichen Themen und Compliance-Fragen.
Hat Scheller mit seiner Doppelrolle, den Anschein erweckt, für Vorteile empfänglich zu sein?
Die Juristen sollen klären, ob Kämmerer Scheller durch seine Tätigkeit den Anschein erweckt hat, dass sich seine privaten und dienstlichen Interessen vermischt haben könnten. Die Dienstanweisung der Stadt Würzburg zur Korruptionsprävention verlangt, jeden "Anschein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Würzburg für persönliche Vorteile im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung empfänglich sein können", wirksam zu vermeiden. Das Gutachten soll bis Jahresende vorliegen.
Das städtische Rechnungsprüfungsamt hatte bei einer ersten Überprüfung von Schellers Geschäftstätigkeit keinen Verstoß gegen die Dienstanweisung zur Korruptionsprävention festgestellt. Auch das Rechtsamt der Stadt erkannte kein Problem darin, dass die Nebentätigkeit des Beamten Scheller nicht genehmigt war. Von der Redaktion befragte Juristen und Wirtschaftsexperten sehen das anders.
Dass das Rechtsamt der Stadt keine Probleme in der Nebentätigkeit sieht, ist weder überraschend noch von Bedeutung; entscheidend wird sein, wie neutrale Dritte (unabhängige Gutachter oder Gerichte) den Sachverhalt beurteilen.
Und nur weil etwas nicht ausdrücklich verboten ist, muss man es deshalb auch gleich tun, als Beamter schon gar nicht.
Hoffentlich nicht, weil politisch die Zusammensetzung gerade gepasst hat!
Diesen Würzburgern ist ja so einiges zuzutrauen!
Aber offensichtlich tun sie das ohne tiefere Kenntnisse über städtische Abläufe.
Keine Ahnung, aber davon viel.
Die kennt das Bayerische Beamten-/Geschäftsordnung-, Vergabeordnung etc. Bei soviel Eifer der an den Tag gelegt wurde und all den Compliance Experten im und außerhalb des Stadtrates ist das doch eher jetzt ein gespielter Witz, der Unsummen verschlingt!
Deshalb kann ich Ihren boshaften Kommentar nur belächeln, da Sie vermutlich über die Zusammensetzung dieses Ferienausschusses genau so wenig wissen wie ich; sonst würden Sie vielleicht die Größe besessen haben, mir Unwissenden meine Fragen zu beantworten.
Und ich zeige jedem durch meine Kommentare wofür ich stehe und eiere nicht herum. Dieses Herumeiern tun andere und davon haben wir mehr als genug.
Also bitte, dann beantworten Sie mir doch meine Fragen. Dankeschön
auch aus eigener Tasche zahlen !