Fünf der sieben Fraktionen des Würzburger Stadtrats sehen aufgrund der Berichterstattung dieser Redaktion über die privaten Immobiliengeschäfte des städtischen Kämmerers Robert Scheller den "starken Verdacht begründet, dass solche Geschäfte für einen Beamten in dieser Stellung nicht mit bestehendem Recht und/oder allgemein anerkannten Compliance-Richtlinien vereinbar sein könnten".
Berichtet hat diese Redaktion vergangene Woche über die Projektentwicklungsgesellschaft DGS GbR (Düll-Gerhard-Scheller Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), die Scheller 2001 mitgegründet hat und die im Stadtgebiet Immobilien kauft und Gewerbeobjekte baut. Neben Scheller sind sein Schulfreund, sein Neffe und seine Nichte an der Gesellschaft beteiligt. Scheller ist seit 2002 in verschiedenen höheren Positionen in der Verwaltung tätig, seit 2014 ist er als Kämmerer für den städtischen Haushalt und Immobilien zuständig.
Externer Gutachter soll den Konflikt zwischen Dienst und privaten Geschäften untersuchen
Wie die Fraktionen von Grünen, SPD, Linke, ÖDP und FDP/Bürgerforum in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilen, wollen sie von einem neutralen Gutachter untersuchen lassen, "ob die in den Medien veröffentlichten privaten Geschäfte und Tätigkeiten des Stadtkämmeres in einer GbR mit seinen dienstlichen Aufgabenfeldern in Einklang stehen".
Damit die Suche nach einem Gutachter möglichst schnell beginnen kann, haben die Fraktionen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, der in der nächsten Sitzung des Stadtrats behandelt werden soll. "Die Thematik ist von solcher Relevanz, dass keine Zeit zu verlieren ist," begründen sie die Eile. Ausgewählt werden soll der Gutachter dann vom Stadtrat. Bis Ende des Jahres soll das Ergebnis vorliegen.
Ebenfalls zu klären: Hat Würzburgs Oberbürgermeister Christian Schuchardt alles richtig gemacht?
Geklärt werden soll unter anderem: Ist die Tätigkeit in einer privaten Immobilienfirma für einen Finanz- und Liegenschaftsreferenten zulässig? Wie ist es zu bewerten, dass ein von der Stadt an einen privaten Investor verkauftes Objekt innerhalb eines Jahres an die Gesellschaft
eines Mitarbeiters der obersten Führungsebene der Kommune weiterverkauft wird? Kann ausgeschlossen werden, dass Dritte, insbesondere die Geschäftspartner der GbR DGS, Vorteile bei der Vergabe von Immobilien durch die Stadt Würzburg hatten?
Weiteren Klärungsbedarf sehen die fünf Fraktionen darin, inwieweit der "Dienstherr einer Kommune" von sich aus verpflichtet ist, Fragen zu Geschäftstätigkeiten seiner Mitarbeiter der oberen Führungsebene prüfen und bewerten zu lassen.
Im Interview mit dieser Redaktion hatte OB Schuchardt vergangene Woche erklärt, dass er keine Veranlassung gesehen hatte, die private Geschäftstätigkeit seines Finanzreferenten überprüfen zu lassen. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats am vergangenen Donnerstag betonte Scheller, er habe sich nichts vorzuwerfen.
Mit der Beauftragung des Gutachtens sehen ÖDP, SPD, Linke, Grüne und FDP/Bürgerforum keine "juristische Be- oder gar Vorverurteilung" verbunden. Vielmehr solle geklärt werden, ob die Geschäftstätigkeit des Kämmerers "grundsätzlich und vor allem für die Zukunft rechtlich zulässig ist".
Getreu dem Motto, ich mache mir die Taschen voll, nach mir die Sintfult. Was der Bürger will ist mir Wurscht.
Der Bezug zu Scheuer ist daher völlig fehl am Platz und suggeriert Eigenmächtigkeit bzw. er hätte sich bedient. Zudem unterstellen Sie kriminelle Machenschaften mit Steuerhinterziehung durch Ihren Bezug auf die Steuererklärung.
Das ist doch völlig überzogen, falsch und überflüssig! Ja, sogar rufschädigend!
Es wundert, dass solche Beiträge nicht gesperrt werden!