
Als Finanzreferent ist Robert Scheller in seinem Top-Job im Würzburger Rathaus mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien befasst. Zugleich ist Scheller als Mitgesellschafter der DGS Projektentwicklung GbR (Düll-Gerhard-Scheller Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) auch privat an Immobiliengeschäften in Würzburg beteiligt. Zu den jüngsten Projekten der DGS gehört der Kauf eines Mehrfamilienhauses am Hubland und eines städtischen Grundstücks in der Zeppelinstraße, um dort einen DM-Markt und ein Studentenwohnheim zu bauen.
Der Würzburger Compliance-Experte Prof. Hansrudi Lenz sieht im Nebeneinander von beruflicher Tätigkeit und privaten Geschäften "einen begründeten Verdacht auf Interessenskollisionen". Schellers Vorgesetzter im Rathaus, Oberbürgermeister Christian Schuchardt, antwortet jetzt im Interview auf Fragen der Redaktion zu den privaten Geschäften seines Finanzreferenten.
Christian Schuchardt: Robert Scheller hat keine Nebentätigkeit angemeldet. Wie er mir mitgeteilt hat, entspricht das den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes. Danach braucht er keine Genehmigung, wenn er Vermögen verwaltet, das ihm gehört oder das er nutzt. Ein gewerbsmäßiger Grundstückshandel liege auch nicht vor, da weniger als drei Transaktionen innerhalb von fünf Jahren erfolgt seien. Die Häufigkeit ist hierbei der Maßstab.
Schuchardt: Nach dem, was ich bislang weiß und was mir auch plausibel erscheint, sehe ich hier formal keinen unternehmerischen Charakter. Ich lasse das aber nochmals hinterfragen und auch durch unsere Juristen bewerten. Die Antragspflicht zur Genehmigung einer Nebentätigkeit liegt allerdings immer beim Beschäftigten. Es handelt sich um eine Bringpflicht.
Schuchardt: Nein, das habe ich nicht prüfen lassen, ich hatte schlicht keine Veranlassung dazu. Herr Scheller hat bislang glaubwürdige Informationen gegeben und ist verwaltungsintern mit dem Thema transparent umgegangen. Und auch die Verwaltung hat keine weiteren Hinweise auf eine tatsächliche Interessenkollision erhalten, ob aus dem Stadtrat, von Beschäftigten oder von Dritten.

Schuchardt: Der Finanzreferent hat deswegen die Verhandlungen auf städtischer Seite nicht geführt, sondern sie einem Mitarbeiter überlassen. Es ging darum, dass der bestehende Tegut-Markt um einen Drogeriemarkt mit Studentenwohnungen im Obergeschoss erweitert werden soll. Dass Herr Scheller als persönlich Betroffener an dem Thema weder in der Verwaltung noch im Stadtrat mitwirkt, ist das übliche Verfahren. Den Sachvortrag im Stadtrat hat sein Vertreter gehalten.
Schuchardt: Nein, selbstverständlich waren alle Mitarbeiter, die damit zu tun hatten, informiert. Herr Scheller hatte ja seine Befangenheit angezeigt und durfte deswegen nicht an den Verhandlungen mitwirken. Darauf hat er von sich aus Wert gelegt. Und selbstverständlich war hier besondere Sorgfalt angezeigt.
Schuchardt: Ein Kaufinteresse an dem Grundstück, das an den Tegut-Markt grenzt, hatte lediglich die DGS. Der erzielte Bodenwert orientierte sich am Bodenrichtwert und der individuellen Lage. Der Stadtratsausschuss war von Herrn Scheller über seine Beteiligung informiert worden und schaut in einem solchen Fall natürlich ganz genau hin. Man muss ja sehen, dass Herr Scheller bereits einen Anteil des Tegut-Grundstückes in der Zeppelinstraße besaß und er nichts dafür kann, dass die einzig in Frage kommende Erweiterungsfläche der Stadt gehört.
Schuchardt: Ich hatte keine Hinweise darauf, dass sich Robert Scheller nicht an die Regeln gehalten hat. Ich wundere mich auch, warum sich die Quelle, die Sie über die Sache informiert hat, nicht an die Antikorruptionsstelle der Stadt gewandt hat.
Schuchardt: Das hängt vom zeitlichen Zusammenhang ab. Er hat das Mehrfamilienhaus gekauft, als der Grundstücksverkauf durch die Stadt schon vollständig abgeschlossen war. Darf ein städtischer Beamter am Hubland keine Wohnung kaufen, nur weil zuvor die Stadt das Areal erworben und verwertet hat? Ich finde, es muss für jedermann möglich sein, zu Marktpreisen zu kaufen.
Schuchardt: Das Problem des Anscheins sehe ich. Trotzdem darf meiner Auffassung nach jeder Mitarbeiter ein Grundstück oder eine Immobilie auf dem Hubland kaufen. Es kommt darauf an, ob die Konditionen marktüblich sind. Als die Stadt das Haus in dem Jahr zuvor an den Investor verkauft hat, hatte die Bauträgergesellschaft im Wettbewerb ganz klar das wirtschaftlichste Angebot abgeben. Herr Scheller hat später das fertiggestellte Objekt von einem Dritten nach Preisliste erworben. Vorher hatte er den Ältestenrat des Stadtrates darüber informiert, und das fast schon überobligatorisch. Die Stadträte haben nicht interveniert.
Schuchardt: Darf ich das als OB? Muss das Herr Scheller? Ein Bauwerber ist kein Grundstückskäufer. Den Bauantrag hat die DGS gestellt, deren Mitgesellschafter können selbst entscheiden, ob sie ihre Namen bekanntgeben wollen. Bekanntgegeben werden muss es nur, wenn es entscheidungsrelevant ist. Das öffentlich-rechtliche Verfahren muss unabhängig von der Person des Bauwerbers ablaufen. Ich gehe zudem davon aus, dass weiten Teilen des Stadtrats durch den Grundstückserwerb bekannt war, dass Robert Scheller Miteigentümer der Tegut-Immobilie ist. Im Haus ist er transparent damit umgegangen.
Schuchardt: Es gibt hohe Anforderungen an einen sensiblen Umgang mit diesem Thema, die zu erfüllen sind. So muss sich jeder Mitarbeiter der Stadt an die Antikorruptionsrichtlinie halten. Ein Beamter riskiert bei Vorteilsnahme, also bei korruptem Handeln, seinen Status und sogar seine Pension.
Schuchardt: Das ist ein sensibles Thema, da sind wir uns ja einig. Ein Anschein lässt sich schnell formulieren. Er ist aber auch zu belegen. Wenn also ein Grundstückskauf ansteht, ist es wichtig, sich selbst herauszunehmen. Ich kann Robert Scheller nicht untersagen, als Privatperson ein städtisches Grundstück zu erwerben und zu bebauen. Er darf dabei nur nicht besser oder schlechter behandelt werden als ein anderer. Es ist aber genau hinzusehen. Deshalb sind Sie ja hier.
Schuchardt: Wen muss die Stadt informieren? Wen muss Herr Scheller informieren? Dass man dem Stadtrat, der einem Verkauf zustimmt, gegenüber Transparenz herstellt, halte ich für zwingend notwendig. Die andere Frage ist, ob der Öffentlichkeit private Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen. Wir leben nicht in Schweden, wo man die Steuererklärung des Nachbarn einsehen kann.
Schuchardt: Mir sind keine bekannt. Aber generell sollte man immer so agieren, dass man dies auf dem Marktplatz erzählen kann.
Die erfahrenen Baugemeinschaften
https://www.stadtblau.de/ und
https://www.conplan-projekte.de
haben viel Zeit und Geld für die Realisierung der Projekte investiert.
Die Baugemeinschaft von Herr Dr. Oettinger war im Internet nie präsent.
Auf Nachfragen beim Immobilienmanagement der Stadt Würzburg versteckte man sich hinter den Datenschutz und argumentierte das Grundstück wurde ausgeschrieben und die Baugemeinschaft mit den meisten Punkten wurde ausgewählt.
Alles sehr merkwürdig.
Sie strotzen vor Unterstellungen und Diskreditieren!
Es wird Zeit das unter den Klarnamen zu veröffentlichen! Denn das werden sich viele nicht bieten lassen!
Trifft auch auf Ihre Auslassungen zu ...
Was für Stadtratsmitglieder, denen es an Transparenzbemühungen fehlt,
weil sie aus vermeintlich sicherer Heckenschützenposition agieren.
Wo sind die Stellungnahmen der Stadträte, ihre Bestätigungen oder Nicht-Bestätigungen, dass Herr Baumann sie so informiert hat, wie er angibt.???
Der letzte Satz des OB ist die Handlungsmaxime für uns alle, ob Angeschuldigter oder nicht offen Agierender : "Aber generell sollte man immer so agieren, dass man dies auf dem Marktplatz erzählen kann."
Wieviele Grundstücke wurden während der Amtszeit des Herrn Scheller als Finanzreferent
a) durch die DSG direkt von der Stadt Würzburg gekauft?
b) von anderen Käufern von der Stadt Würzburg gekauft und anschließend an die DSG weiter verkauft?
Es wäre hilfreich, wenn dabei die einzelnen Fälle kurz benannt werden könnten; die Details zu den einzelnen Fällen sind ja wohl schon in der bisherigen Berichterstattung genannt.
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.
= das BAYRISCHE Beamtengesetz ...
Klar ist doch wohl nur, dass die Beschimpfer und Neider der Ansicht sind, sie haben zu wenig abbekommen. Zum Schämen.