
Abgestellt und vergessen? Bereits seit Dezember stand an einem Radweg am nördlichen Ortsausgang von Erlabrunn ein dunkelblauer VW-Passat. Laut Nummernschild kommt die Halterin oder der Halter aus dem Landkreis Main-Spessart. Ihren Wagen scheint die Person nicht zu vermissen. Warum ließ die Polizei das Geisterauto monatelang nicht abschleppen?
Der Polizei ist der abgestellte Unfallwagen bereits seit dem 13. Dezember bekannt. Das bestätigt Daniel Schömig, Pressesprecher der Polizeiinspektion Würzburg-Land gegenüber dieser Redaktion. Zwar ist das Parken an dem Radweg generell nicht verboten, dennoch habe die Polizei den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterin bereits kontaktiert und gebeten, den Wagen zu entfernen – bisher jedoch ohne Erfolg.
Landratsamt Würzburg weiß nichts von dem Geisterauto in Erlabrunn
Im schlimmsten Fall drohe dem Halter oder der Halterin ein Bußgeldverfahren. Denn wenn ein Auto zum Beispiel wegen eines Unfallschadens oder eines technischen Defektes nicht mehr fahren kann, aber auf einem Parkplatz oder einer Straße abgestellt wird, dann liegt eine Sondernutzung vor, erklärt Schömig. Werde der Wagen dann nicht innerhalb einer festgelegten Frist durch den Halter entfernt, kann es von der zuständigen Stadt oder Gemeinde abgeschleppt werden.
Blöd nur, wenn die Behörde davon gar nicht erst erfährt. Auf Nachfrage dieser Redaktion erklärt Dagmar Hofmann, Pressesprecherin des Landratsamtes Würzburg: "Uns war das Fahrzeug bisher nicht bekannt." Deshalb könne man derzeit auch keine Auskunft darüber geben, warum der Wagen bisher nicht abgeschleppt worden sei. Wo also liegt der Fehler?
Fehler liegt nicht beim Landratsamt
Auf erneute Nachfrage dieser Redaktion bei der Polizeiinspektion Würzburg-Land erklärt Pressesprecher Andreas Baier: "Wenn man in diesem Fall von einem Fehler sprechen wollen würde, dann wäre der wohl auf Seiten der Polizei passiert." Denn diese habe zwar den Halter oder die Halterin des Fahrzeuges kontaktiert und gebeten, das Fahrzeug zu entfernen – jedoch ohne eine Frist zu setzen.
Laut Baier habe der abgestellte Unfallwagen augenscheinlich noch einen Restwert. "Dann glauben wir erstmal an das Gute im Menschen und gehen davon aus, dass der Halter sein Fahrzeug entfernen wird." Doch genau das ist seit Dezember nicht geschehen.
Nachtrag: Inzwischen wurde das Auto von der Halterin oder dem Halter entfernt.
vielen Dank für Ihre offenen Augen und den Hinweis an die Redaktion. Wir haben nach Rücksprache mit der Gemeinde Erlabrunn einen entsprechenden Vermerk im Text eingebaut.
Viele Grüße
Gina Thiel