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Roter Punkt am Auto? Schnell handeln, sonst drohen bis zu 100.000 Euro Strafe!
Vorsicht vor Mega-Bußgeld. Wer einen "Roten Punkt" auf seinem Auto entdeckt, sollte schnell handeln. Sonst drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Lennardt Loß
 |  aktualisiert: 10.06.2024 06:28 Uhr

Rund, rot und teuer: Wer auf der Windschutzscheibe seines Autos einen roten Aufkleber entdeckt, sollte schnell reagieren. Andernfalls droht ein hohes Bußgeld, das im schlimmsten Fall bis zu 100.000 Euro betragen kann.

Vorsicht vor Mega-Bußgeld: Was ist der "Rote Punkt"?

In Deutschland ist es verboten, nicht mehr verkehrstüchtige oder nicht zugelassene Autos auf öffentlichen Verkehrsflächen zu parken. Wenn man das trotzdem tut, klebt die Polizei in der Regel einen runden, roten Aufkleber auf das Auto: den sogenannten "Roten Punkt".

Ein kleingedruckter Text auf dem "Roten Punkt" fordert den Besitzer des Fahrzeugs auf, seinen Wagen innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen. Autobesitzer sollten das ernst nehmen, sonst schleppt die Polizei das Fahrzeug ab, versteigert oder verschrottet es sogar. Die Kosten dafür trägt der Besitzer des Fahrzeugs — und das kann schnell richtig teuer werden.

Schon gewusst? Wer seine Garage dauerhaft als Abstellkammer nutzt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.

„Roter Punkt“: Was passiert, wenn die Frist abläuft?

Wenn man den "Roten Punkt" ignoriert, kümmert sich in der Regel die Polizei darum, dass das Fahrzeug entfernt wird. Danach wird der Eigentümer des Fahrzeugs angeschrieben. Dieser kann dann sein Fahrzeug laut der Stadt Nürnberg innerhalb einer bestimmten Frist abholen. Dafür werden allerdings mehrere Gebühren fällig — und zwar:

  • eine Bearbeitungsgebühr
  • eine Gebühr für das unerlaubte Abstellen des Fahrzeugs auf einer öffentlichen Verkehrsfläche
  • sowie die Kosten für das Abschleppen und die Verwahrung des Fahrzeugs.

Wenn man das Fahrzeug nicht abholt und die Frist verstreichen lässt, wird es entweder versteigert oder verschrottet. Auch das kann teuer werden, wie die Stadt Nürnberg schreibt. Denn "soweit der erzielte Wert die entstandenen Kosten nicht deckt, wird der Fahrzeughalter für die Restkosten herangezogen."

Gut zu wissen: Der "Rote Punkt" wird von der Polizei nicht nur an Autos angebracht. Auch LKW, Motorräder, Roller und sogar Schrottfahrräder können einen "Roten Punkt" bekommen. Man spricht dann von sogenannten "Rot-Punkt-Fahrzeugen".

Übrigens: Auch Alkohol am Steuer kann richtig teuer werden.

"Roter Punkt" ignoriert: Wie hoch sind die Bußgelder?

Wer den "Roten Punkt" ignoriert, riskiert Mega-Bußgelder. Das Bezirksamt Lichtenberg warnt etwa: "Das Abstellen von Fahrzeugen ohne gültige amtliche Kennzeichen auf öffentlichem Straßenland ist mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bedroht. Das Abstellen von Abfallfahrzeugen wird mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet, sofern kein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen (Paragraf 326 Strafgesetzbuch ) eingeleitet wurde."

Übrigens: Wer sein schrottreifes und/oder nicht angemeldetes Auto auf Privatgrund abstellt, braucht den "Roten Punkt" nicht zu fürchten. Das Verbot gilt nur für öffentliche Verkehrsflächen.

 
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