
Wenn ein roter Aufkleber an einem Fahrzeug angebracht wird, sollte die fahrzeugverantwortliche Person sich beeilen. Der sogenannte "Rotpunkt" ist nämlich eine Aufforderung der Polizei, das betroffene Fahrzeug schnellstmöglich zu entfernen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen. Das könnte bald den Besitzer eines Porsche Cayenne treffen.
Schon seit längerer Zeit steht das Fahrzeug mit Berliner Kennzeichen auf dem Pendlerparkplatz in Kist. Wie die Polizeiinspektion Würzburg-Land auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt, habe ein Abschleppunternehmen das Fahrzeug mit defekter Achse vor ungefähr drei Wochen auf dem Parkplatz abgestellt. Da es sich dabei um ein Pannenfahrzeug handelt, soll es nun schnellstmöglich entfernt werden und wurde deshalb mit einem Rotpunkt versehen.
Nicht selten werden betriebsunfähige Fahrzeuge verbotswidrig auf öffentlichen Verkehrsflächen oder allgemein zugänglichen Grundstücken einfach stehengelassen. Das verunstaltet nicht nur das Landschaftsbild, sondern kann auch die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden. Das Bayerische Verkehrsministerium hat deshalb einen Leitfaden veröffentlicht, in dem beschrieben wird, was mit verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen passiert.
Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen dem Besitzer des Porsche Cayenne bei Kist
Sobald ein roter Punkt auf einem Fahrzeug angebracht wurde, hat die fahrzeugverantwortliche Person in der Regel einen Monat Zeit, um der Aufforderung nach Beseitigung des Fahrzeugs nachzukommen. Wird die Frist überschritten, gilt das Fahrzeug dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zufolge als Abfall. Die zuständige Verkehrsbehörde hat dann das Recht, das Fahrzeug von einem Abschleppdienst entfernen zu lassen.
Für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter kann das ganz schön teuer werden. Bei dem Ablagern von Abfall handelt es sich nämlich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden kann.
Aber mal ehrlich, wer so ein hochwertiges F ahrzeug nicht zeitnah abholt, ist entweder dumm oder klamm in der Börse. Dann gibts da ja noch weitere Möglichkeiten, die dann wieder nicht durch die Zensur gehen…
Falls es aber darin um den gleichen Cayenne gehen sollte müsste die Polizei endlich das Beweismittel sicherstellen.
vielen Dank für den Hinweis, wir haben das korrigiert.
Beste Grüße,
Aaron Niemeyer (Redaktion)
Auf jeden Fall die Gemeinde, die beim Entfernen wieder nur alles falsch machen kann. Denn der Halter ist wahrscheinlich zu klamm um Abschleppen, Raparatur oder Geldbuße zu bezahlen, hat aber einen guten Anwalt.....
Also : Einlagern, und nach einem Jahr ab mit dem Ding zur Fundsachenversteigerung. Findet sich für kleines Geld bestimmt jemand, der es wieder herrichten kann