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Würzburg/Lohr
Plädoyer im Prozess um Tod eines Schülers in Lohr: Der Schuss des 15-Jährigen bleibt für den Staatsanwalt Mord
Der Würzburger Oberstaatsanwalt bleibt weitgehend bei seiner Anklage und fordert für den Angeklagten acht Jahre und neun Monate Haft. Was aus der Verhandlung bekannt ist.
Wie ist der Schuss des 15-Jährigen auf einen Lohrer Mitschüler zu bewerten? Am Landgericht Würzburg gehen die Ansichten von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach (rechts) und den Verteidigern Roj Khalaf und Hanjo Schrepfer weit auseinander.
Foto: Thomas Obermeier | Wie ist der Schuss des 15-Jährigen auf einen Lohrer Mitschüler zu bewerten? Am Landgericht Würzburg gehen die Ansichten von Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach (rechts) und den Verteidigern Roj Khalaf und Hanjo ...
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 29.07.2024 02:36 Uhr

Ein zweites Mal in dieser Woche steht der Ankläger im Fokus. Ein zweites Mal soll der Würzburger Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach ein angemessenes Strafmaß für einen Angeklagten vorschlagen. Der 15-jährige Beschuldigte im Prozess um den Tod eines Schülers in Lohr hat gestanden, geschossen zu haben. Und wie im gerade beendeten Verfahren um tödliche Messerstiche vor Stift Haug klaffen am Landgericht Würzburg die Meinungen am Ende der Beweisaufnahme weit auseinander. 

Zeugen schildern Tatversion vom Schuss beim Gerangel

Was ist passiert im September 2023? Hat der angeklagte Jugendliche in der Grünanlage neben der Lohrer Schule in Panik geschossen, als ihm sein Schulfreund die geklaute Pistole entreißen wollte? Dafür gibt es eine wichtige, aber wacklige Zeugenaussage des Mitschülers, den der Jugendliche nach dem Schuss informiert hatte. Die Mutter des Zeugen und zwei Ermittler, die ihn vernommen hatten, untermauerten in der nicht öffentlichen Verhandlung jetzt die Aussage vom tödlich endenden Gerangel um die Pistole.

Oder war es anders? Wollte der Angeklagte töten und den Traum vom grausamen Killer wahrmachen? Auch dazu gibt es Zeugenaussagen sowie Sprachnachrichten, die die Ermittler ausgewertet haben.  

Oberstaatsanwalt geht von Mord aus Heimtücke aus

Der Würzburger Oberstaatsanwalt blieb am Freitag auch in seinem Plädoyer dabei: Es war Mord. Aus Heimtücke, nicht wie ursprünglich angeklagt aus Mordlust. Dafür fordert Seebach acht Jahre und neun Monate Haft. Die Höchststrafe bei Jugendlichen liegt bei zehn Jahren.

Nach Angaben von Gerichtssprecherin Martina Pfister-Luz, die in diesem Verfahren aus den nicht öffentlichen Sitzungen berichtet, befürwortet Seebach auch die Unterbringung des 15-Jährigen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung. Die Frage einer Sicherungsverwahrung nach Haftende steht zumindest im Raum. 

Ohne emotionale Regung auf der Anklagebank: Film-Killer als Vorbild?

Neu ist, dass der Angeklagte zwar dem Serienmörder Jeffrey Dahmer aus einer bei Jugendlichen beliebten Netflix-Serie ähnlich gesehen haben soll. Dass er aber als "Vorbild" den emotionslosen Profikiller Anton Chigurh aus dem Oscar-prämierten Film "No Country for old men" angegeben haben soll.

Mehrere Prozessbeteiligte, darunter Rechtsanwalt Norman Jacob, der die Eltern des Getöteten vertritt, sehen Parallelen zur Filmfigur: Der 15-Jährige sitze ohne erkennbare emotionale Regung auf der Anklagebank - als sei er unbeteiligter Zuschauer und nicht derjenige, der dem Opfer in den Hinterkopf schoss.  

Dubiose Sprachnachrichten und Phantasien in alkoholisiertem Zustand

Die Beweisaufnahme mit zahlreichen Schulfreunden als Zeugen zeigt: Der Angeklagte war nicht der einzige mit schrägen Sprachnachrichten. Der Polizei, die Handy-Nachrichten auswertete, fielen grenzwertige Nachrichten, Hasskommentare und ausländerfeindliche Sprüche auf - auch von anderen Schülern. 

Manche zeugen von Gewalt- und Tötungsfantasien. Der Angeklagte soll erzählt haben, Menschen mit Axt oder Messer umbringen zu wollen, und sich Mitschülern gegenüber als Killer bezeichnet haben.

Dies relativieren die Verteidiger Roj Khalaf und Hanjo Schrepfer. Den beiden Anwälten zufolge hat ein Zeuge auf hartnäckige Nachfrage angegeben, solche Äußerungen von Seiten des Angeklagten nur in alkoholisiertem Zustand gehört zu haben. 

Wann die Jugendkammer urteilen will 

Nebenkläger und Verteidigung plädieren am kommenden Donnerstag, 1. August. Dann hat auch der Angeklagte Gelegenheit zum letzten Wort.

Mit einem Urteil der Jugendkammer unter Vorsitz von Michael Schaller ist am 5. August zu rechnen.

 
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