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Würzburg
Richterin vor dem Prozess um Tötungsdelikt in Lohr: Warum gegen den 15-Jährigen nicht öffentlich verhandelt wird
Am Landgericht Würzburg startet die Verhandlung zum gewaltsamen Tod eines Schülers in Lohr. Richterin Martina Pfister-Luz sagt, warum die Gerichtstür geschlossen bleibt.
Richterin und Vermittlerin: Martina Pfister Luz, Pressesprecherin des Landgerichts Würzburg, wird der Öffentlichkeit Relevantes aus dem Prozess um den Mord in Lohr berichten und erklären..
Foto: Thomas Obermeier | Richterin und Vermittlerin: Martina Pfister Luz, Pressesprecherin des Landgerichts Würzburg, wird der Öffentlichkeit Relevantes aus dem Prozess um den Mord in Lohr berichten und erklären..
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 08.05.2024 02:50 Uhr

An diesem Freitag, 3. Mai, beginnt der Prozess um den gewaltsamen Tod eines 14-jährigen Schülers in Lohr (Lkr. Main-Spessart) im vergangenen September. Ein heute 15 Jahre alter Jugendlicher muss sich vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Würzburg verantworten. Die Anklage lautet auf Mord.

Warum wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen verhandelt? Im Interview erklärt die Vorsitzende Richterin Martina Pfister-Luz, in diesem Fall die Sprecherin des Landgerichts, wie die Jugendkammer vorgeht.

Frage: Die Jugendkammer soll über einen Jugendlichen urteilen, der einen Mitschüler mit der Pistole in den Kopf geschossen haben soll. Wie groß und besonders ist die Herausforderung für Richter, die sonst mit eher harmlosen "Jugendsünden" zu tun haben?

Martina Pfister-Luz: In der Regel geht es bei der Jugendkammer nicht um harmlosere Jugendsünden, vielmehr ist die Jugendkammer von Gesetzes wegen insbesondere für schwerere Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsende zuständig. Daher müssen die Richter auch, wie in diesem Fall, über eine Anklage wegen Mordes verhandeln. Was, wie Sie richtig feststellen, eine besondere Herausforderung ist. Natürlich ist das bei solchen Tatvorwürfen immer der Fall, nicht nur bei der Jugendkammer.

Normalerweise können die Bürginnen und Bürger dabei sein, wenn "im Namen des Volkes" Recht gesprochen wird. In diesem Prozess sind die Türen verschlossen - auch für die Medien. Warum muss die Öffentlichkeit draußen bleiben?

Pfister-Luz: Das Gesetz ist da unmissverständlich: Bei Verfahren gegen Jugendliche ist ausnahmslos die Verhandlung einschließlich der Begründung der Entscheidung nicht öffentlich. In diesem Fall ist der Angeklagte Jugendlicher, also ist die Verhandlung nicht öffentlich.

Warum ist das so geregelt?

Pfister-Luz: Das ist einerseits Grundlage für eine altersgerechte Prozessgestaltung. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass die Anwesenheit unbeteiligter Beobachter bei den jugendlichen Angeklagten vielleicht zu Verlegenheit oder Einschüchterung führt, oder zu Gehemmtheit. Der Ausschluss der Öffentlichkeit dient aber insbesondere dazu, die Privatsphäre des jugendlichen Angeklagten zu gewährleisten, auch um seine Rückkehr in ein normales Leben, seine Integration, nicht zu behindern.

Weil ein Jugendlicher bei einem Freispruch gleich oder dann nach dem Ende seiner Haftzeit wieder in die Gesellschaft zurückkommt?

Pfister-Luz: Ja, genau deshalb will der Gesetzgeber Bloßstellungen, Beschämung und Stigmatisierung als Folgen der Verhandlung vermeiden. Wir müssen ja im Blick behalten, dass verurteilte Jugendliche selbst im Falle der Verurteilung zur Höchststrafe, die bei Jugendlichen zehn Jahre beträgt, mit Mitte 20 wieder ins Leben zurückkehren können. Deshalb muss von vorneherein vermieden werden, dass Angeklagte beziehungsweise verurteilte Jugendliche durch Bekanntwerden von Details aus der Hauptverhandlung stigmatisiert werden.

Wird wenigstens das Urteil öffentlich verkündet?

Pfister-Luz: Nein, auch die Urteilsverkündung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Aber das Landgericht wird die Öffentlichkeit nach dem Urteil im Rahmen des Erlaubten über die Entscheidung informieren.

Sie sind Sprecherin des Gerichts in diesem Fall - wie können Sie da helfen? Und wo hat das Grenzen?

Pfister-Luz: Als Pressesprecherin des Gerichts werde ich in der Verhandlung insbesondere in entscheidenden Punkten anwesend sein. Im Anschluss werde ich die Medien unterrichten. Das hat natürlich seine Grenzen dort, wo die Berichterstattung Rückschlüsse auf die Identität zulassen könnte - oder wenn es um Details geht, die nicht sachlicher Art sind, sondern den Angeklagten persönlich betreffen.

 
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