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Würzburg
OLG Bamberg kippt Entscheidung des Würzburger Landgerichts: Haftbefehl nach tödlichen Messerstichen wieder in Kraft
Das Oberlandesgericht hat einer Beschwerde der Würzburger Staatsanwaltschaft gegen die Entlassung des Angeklagten stattgegeben. Was das für den Prozess bedeutet.
Das Oberlandesgericht in Bamberg ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Unter- und Oberfranken. Jetzt traf die Behörde in einem aktuellen Würzburger Prozess eine Entscheidung. 
Foto: Lukas Reinhardt  | Das Oberlandesgericht in Bamberg ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Unter- und Oberfranken. Jetzt traf die Behörde in einem aktuellen Würzburger Prozess eine Entscheidung. 
Aaron Niemeyer
 |  aktualisiert: 21.07.2024 02:34 Uhr

Der Haftbefehl gegen einen 23-jährigen Angeklagten wegen mutmaßlichen Totschlags in Würzburg ist wieder in Kraft. Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) hat in dieser Woche einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft durch das Landgericht stattgegeben. Nach Angaben des OLG bleibt der Haftbefehl zunächst jedoch außer Vollzug.

Der 23-Jährige steht seit Anfang Juni in Würzburg vor Gericht, weil er im September 2023 nach einem Streit vor einem Club einen 28-Jährigen mit einem Messer getötet und zwei weitere Personen schwer verletzt hat. Seine Stiche hat er zu Prozessbeginn gestanden und mit einer Art Notwehr-Situation begründet: Er sei zuvor von einer Gruppe schwer verprügelt worden, könne sich an die Messerstiche aber nicht mehr erinnern.

Einige Zeugen bestätigten in der Verhandlung seine Version, andere Aussagen widersprachen sich.

Es sei nicht auszuschließen, dass der Angeklagte die Stiche aus irrtümlich angenommener Notwehr gesetzt habe, entschied das Landgericht Ende Juni. Im Zweifel sei der Angeklagte daher zunächst freizulassen. Staatsanwaltschaft und Vertreter der Nebenklage kritisierten die Entscheidung: Der Angeklagte habe selbst nicht von einem Irrtum, sondern von Erinnerungslücken gesprochen.

OLG zu Freilassung: "Keine ausreichenden Tatsachen festgestellt" 

"Das Landgericht hat bei seiner vorläufigen Würdigung keine ausreichenden Tatsachen festgestellt, die einen Irrtum des Angeklagten begründen könnten", teilt das OLG Bamberg nun auf Anfrage mit. "Auch für die Anwendung des Zweifelssatzes ist derzeit kein Raum." Nachdem der Angeklagte "keine Angaben zu seinem Vorstellungsbild" gemacht habe, wäre laut OLG eine umfassende Würdigung "sämtlicher Beweisanzeichen" erforderlich gewesen. Die sei nicht lückenlos erfolgt.

Schon im Vorfeld des Prozesses hatte das Bamberger OLG sein Veto gegen eine Freilassung des Angeklagten durch das Würzburger Landgericht eingelegt, hatte der Vorsitzende Richter zu Prozessbeginn mitgeteilt. Die Haftentlassung solle jedoch "nicht als Tendenz verstanden" werden, hielt Richter Thomas Schuster in dieser Woche, am letzten Tag der Beweisaufnahme, fest. Der Ausgang des Verfahrens sei "weiterhin offen".

Staatsanwaltschaft Würzburg sieht weiter dringenden Tatverdacht

Am kommenden Montag, 22. Juli, steht das Plädoyer der Staatsanwaltschaft an, die weiter den dringenden Tatverdacht des Totschlags sieht. Das Plädoyer der Verteidigung ist für Dienstag angesetzt. Ursprünglich hatte das Landgericht Prozesstermine bis in den Oktober vorgesehen. Nun soll das Urteil voraussichtlich bereits am Donnerstag fallen.

 
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  • Johannes Metzger
    Auf Deutsch, das OLG hat dem Staatsanwalt Recht gegeben (vermutlich weil der sonst beleidigt gewesen wäre und in der Justiz sieht man sich ja mehrmals im Leben) , gleichzeitig aber hat sich in der Sache nichts geändert.
    Gesichtswahrend für beide Seiten. Warums dazu ein Juristenkauderwelsch braucht, ist nicht nachzuvollziehen. möglicherweise will man sich vom „dummen Volk“ ein Stück abheben.
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  • Michael Zink
    Wenn ich H. Niemeyer richtig verstehe, greifen so Auflagen, die es anders nicht geben würde.

    Wobei meiner Meinung nach ein "unter Auflagen außer Vollzug" im Artikel nicht von Nachteil gewesen wäre ...
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  • Gerhard Zwierlein
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  • Thomas Hemmerich
    Was ich nicht verstehe: Der Haftbefehl wird aufgehoben, der mutmaßliche Täter kommt sofort frei. Dann wird der Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt, bleibt jedoch außer Vollzug???? Irgendwie verstehe ich das nicht.
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  • Aaron Niemeyer
    Hallo Herr Hemmerich,

    das OLG teilt dazu mit: "Der Außervollzugsetzung des Haftbefehls unter Auflagen liegt zu Grunde, dass den bestehenden Haftgründen durch die getroffenen Auflagen ausreichend begegnet werden könne."

    Mit freundlichen Grüßen,
    Aaron Niemeyer (Autor)
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